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Rechtsprechung
   BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,905
BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
BVerfG, Entscheidung vom 05.09.1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
BVerfG, Entscheidung vom 05. September 1991 - 2 BvR 349/91 (https://dejure.org/1991,905)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Wolters Kluwer

    Aussetzung - Strafvollstreckung - Verfassungsmäßigkeit - Fortsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 84, 341
  • NJW 1992, 1221
  • NStZ 1991, 604
  • StV 1991, 567
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Der Beschwerdeführer hat die vorgenannten Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Ravensburg und des Oberlandesgerichts Stuttgart mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen und sich dabei auf die Gründe des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Juni 1990 (1 Ws 166/90, Strafverteidiger 1990, S. 459 ff., beim Bundesverfassungsgericht als Verfahren 2 BvL 3/90 anhängig) berufen.
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der …

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (BVerfGE 82, 54 (56) [BVerfG 10.05.1990 - 1 BvR 559/90]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach § …

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • OLG Celle, 19.06.1990 - 1 Ws 166/90
    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Der Beschwerdeführer hat die vorgenannten Beschlüsse der Strafvollstreckungskammer Ravensburg und des Oberlandesgerichts Stuttgart mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen und sich dabei auf die Gründe des Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 19. Juni 1990 (1 Ws 166/90, Strafverteidiger 1990, S. 459 ff., beim Bundesverfassungsgericht als Verfahren 2 BvL 3/90 anhängig) berufen.
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 173/60

    Verletzung des Anspruchs audf rechtliches Gehör im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
    Im übrigen bleibt der Beschwerdeführer unter der gesetzlich eintretenden Führungsaufsicht (§ 67 d Abs. 5 Satz 2 StGB), die durch Beschluß des Landgerichts Tübingen vom 9. November 1990 mit Auflagen und Weisungen ausgestaltet wurde, so daß mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen ist, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 (103) [BVerfG 23.07.1958 - 1 BvR 633/57]; 14, 11 (12 f. [BVerfG 13.02.1962 - 2 BvR 173/60]) 15, 223 (226); 18, 146 (147); 22, 178 (180)).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    - 2 BvR 349/91 -, .

    Rn. 35 2. Der Beschwerdeführer zu 2) (2 BvR 349/91) wurde u.a. wegen acht Vergehen des Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

    Rn. 39 Der Senat hat in dieser Sache am 5. September 1991 eine einstweilige Anordnung erlassen (vgl. BVerfGE 84, 341 ff.).

    Ferner hat zur Verfassungsbeschwerde 2 BvR 349/91 das Justizministerium Baden-Württemberg Stellung genommen.

  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2365/09

    Einstweilige Anordnung; Recht auf Freiheit der Person; Gesetzlichkeitsprinzip …

    a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 1857/10

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Vollstreckung restlicher …

    Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 27.05.2003 - 2 BvR 1588/02

    Zum vorläufigen Rechtsschutz bei Unterbringung besonders rückfallgefährdeter …

    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 02.01.2003 - 2 BvR 2045/02

    Strafaufschub im Wege der einstweiligen Anordnung bei nicht von vornherein …

    Rn. 19 Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so läge in der Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Eingriff in das Recht des Antragstellers auf persönliche Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ), der das Grundgesetz in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG besonderen Schutz angedeihen lässt (vgl. BVerfGE 65, 317 ).

    Ein erheblicher Nachteil für das Wohl der Allgemeinheit ist dadurch nicht zu besorgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 17.05.2006 - 1 BvR 1090/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die drohende Vollstreckung einer …

    In diesem Fall kann die verhängte Strafe vorübergehend nicht vollstreckt werden; die Vollstreckung kann jedoch später erfolgen (vgl. BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Januar 2003 - 2 BvR 2045/02 - sowie Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Juli 2000 - 2 BvR 1261/00 - ).
  • BVerfG, 19.05.2010 - 2 BvR 769/10

    Vorläufige Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren (keine Entlassung aus der …

    Rn. 3 a) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Freiheitsentziehung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 31.07.2000 - 2 BvR 1261/00

    Erzwingungshaft - Strafhaft - Strafaussetzung - Verfassungsbeschwerde - …

    Rn. 15 aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde aber als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wieder gutzumachender Verlust an persönlicher Freiheit (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).

    Darauf kann (erneut) mit den Mitteln des Strafrechts reagiert werden (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 ; 14, 11 ; 15, 223 ; 18, 146 ; 22, 178 ; 84, 341 ).

  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder …

    aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).

    Es ist von daher mit einer raschen Nachholbarkeit der Strafvollstreckung zu rechnen, falls die Verfassungsbeschwerde ohne Erfolg bliebe (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).

  • BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug …

    Dabei handelt es sich zwar um einen erheblichen, grundsätzlich nicht wieder gutzumachenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 84, 341 ).
  • BVerfG, 03.12.1998 - 2 BvR 2033/98

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Aussetzung der …

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 P 8/97 R

    Pflegeversicherung - Streitigkeit - Zuständigkeit - Landesverbände der …

  • BVerfG, 18.11.1994 - 2 BvR 2232/94

    Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft

  • BVerfG, 02.11.1994 - 2 BvR 268/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anrechnung einer Maßregel auf die zu …

  • BVerfG, 25.11.2009 - 2 BvR 2609/09

    Antrag auf vorläufige Entlassung aus dem Maßregelvollzug im Wege der …

  • BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94

    Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs

  • BVerfG, 10.12.2021 - 2 BvQ 101/21

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach …

  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvR 1743/01

    Einstweilige Anordnung - Einstweiliger Rechtsschutz - Hehlerei - Strafaufschub - …

  • BVerfG, 28.05.2003 - 2 BvR 765/03

    Weitere Vollstreckung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus

  • OLG Hamm, 18.03.2004 - 3 Ws 108/04

    Berufung; Kostentragungspflicht; Teilerfolg; Auferlegung auf die Staatskasse; …

  • OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93

    Freiheitsstrafe; Unterbrechung der Vollstreckung; Anrechnung einer Unterbringung; …

  • OLG Hamm, 23.08.1994 - 4 Ws 309/94
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