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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,218
BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93 (https://dejure.org/1993,218)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93 (https://dejure.org/1993,218)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 1993 - 2 BvR 1654/93 (https://dejure.org/1993,218)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufige Untersagung der Vollziehung einer Einreiseverweigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 89, 109
 
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Wird zitiert von ... (87)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
    Ebenfalls ist nicht von vornherein auszuschließen, daß eine eventuelle Verfolgung durch die Mujaheddin als eine den Asylanspruch auslösende quasi-staatliche Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ) zu qualifizieren ist.
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 10.05.1990 - 1 BvR 559/90

    Abwägung zwischen der redaktionellen Gestaltung einer Wahlwerbesendung und der …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 82, 54 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische …

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht die Ablehnung des vom Antragsteller begehrten Eilrechtsschutzes auf eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen (Art. 16a Abs. 1 und Abs. 4 GG in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1993, BGBl. I S. 1002) nicht genügende Grundlage gestützt hat, soweit es darin die Abweisung des Asylantrags durch das Bundesamt als offensichtlich unbegründet bestätigt hat (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 67, 43 ; 71, 276 ).
  • BVerfG, 05.12.2006 - 1 BvR 2186/06

    Hufbeschlaggesetz

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

    Rn. 38 Die Folgen, welche eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, überwiegen gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).

  • BVerfG, 08.09.2009 - 2 BvQ 56/09

    Eilantrag gegen Abschiebung im Dublin II Verfahren erfolgreich

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 1978/13

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Suhrkamp-Insolvenzverfahren …

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 87, 334 ; 89, 109 ; 126, 158, ; stRspr).
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