Rechtsprechung
| BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 236/54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 24 § 90; StPO § 112
Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerde gegen einen Haftbefehl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 14.03.1954 - BJs 221/54
- BGH, 03.11.1954 - BJs 221/54
- BVerfG, 03.02.1959 - 1 BvR 236/54
Papierfundstellen
- BVerfGE 9, 160
- NJW 1959, 431
Wird zitiert von ... (11)
- BVerfG, 18.08.2005 - 2 BvR 1357/05
Freiheit der Person (Gesetzesvorbehalt; keine richterliche Rechtsfortbildung; …
Der Haftbefehl des Landgerichts Duisburg vom 13. März 2002 ist mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils vom 29. April 2002 gegenstandslos geworden; er hat sich mit der (zunächst) rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers erledigt (vgl. BVerfGE 9, 160 ) und kann demzufolge nach Durchbrechung der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts vom 29. April 2002 durch die mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 2005 gewährte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht "wieder aufleben" und erneut die Grundlage für eine weitere Inhaftierung des Beschwerdeführers bilden. - KG, 17.06.2011 - 2 Ws 219/11
Fortbestand des nicht vollzogenen Haftbefehls nach Rechtskraft des Urteils
Die zitierte Rechtsprechung fußt auf Fällen, in denen - anders als hier - ein Haftbefehl vollzogen wurde, sich der Verurteilte also bei Eintritt der Rechtskraft in Untersuchungshaft befand (vgl. BVerfG NJW 2005, 3131 und wohl auch BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris, 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - und 21. April 1975 - 2 Ws 95/75 -).Anträge und Rechtsmittel, die auf Aufhebung oder Außervollzugsetzung des (vollzogenen) Haftbefehls gerichtet sind, sind daher ab Eintritt der Rechtskraft unzulässig oder werden - wenn sie früher angebracht worden sind - gegenstandslos (vgl. BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431; OLG Hamm StV 2002, 209; OLG Düsseldorf StV 1988, 110; OLG Celle NJW 1963, 2240; KG, Beschluss vom 13. August 2008 - 4 Ws 72/08 - Senat, Beschlüsse vom 21. Oktober 1997 - 5 Ws 640/97 - juris; 12. Juni 1980 - 2 Ws 161/80 - 21. April 1975 - 2 Ws 95/75;… Meyer-Goßner, § 120 StPO Rdn. 16).
- VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 113/02
Keine Verletzung der Menschenwürde iSv Art 6 Verf BE und des Freiheitsgrundrechts …
Rn. 19 1. Soweit der Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde die Aufhebung des Haftbefehls bzw. - bei sinngemäßer Auslegung des Begehrens - der ihn bestätigenden Entscheidungen des Landgerichts und des Kammergerichts durch den Verfassungsgerichtshof erstrebt (Antrag zu 1.), ist sie gegenstandslos geworden, weil der Haftbefehl durch den rechtskräftigen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 und den Strafantritt des Beschwerdeführers prozessual und sachlich überholt ist (zur Erledigung vgl. BVerfGE 9, 160 ;… Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung und zum Gerichtsverfassungsgesetz mit Einführungsgesetz, 5. Aufl. 2003, § 120 StPO, Rn. 22 m. w. N.;… Meyer/Goßner, Strafprozessordnung, Gerichtsverfassung, Nebengesetze und ergänzende Bestimmungen, 48. Aufl. 2005, § 120 Rn. 15 m. w. N.).
- VerfG Brandenburg, 19.12.1996 - VfGBbg 22/95
Strafprozeßrecht; Haftbefehl; Rechtskraft; Rechtsschutzbedürfnis; Erledigung der …
- OLG Hamburg, 09.05.1977 - 1 Ws 196/77
Erledigung eines Haftbefehls mit Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung ; …
Mit dem Eintritt der Rechtskraft der Verurteilung eines Angeklagten ist der gegen ihn ergangene Haftbefehl prozessual und sachlich überholt und damit erledigt (BVerfGE 9, 160 = NJW 1959, 431). - BFH, 05.11.1976 - VII B 35/76
Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung eines Vollstreckungsschuldners durch das …
Die erforderliche Beschwer liegt bei bereits vollzogenen Verwaltungsakten dann nicht mehr vor, wenn sie nicht mehr rückgängig gemacht werden können, für das mit dem Rechtsmittel erstrebte Ziel also kein Raum mehr bleibt (vgl. Beschlüsse des BVerfG vom 8. Januar 1959 1 BvR 396/55, BVerfGE 9, 89 [93], und vom 3. Februar 1959 1 BvR 236/54, BVerfGE 9, 161 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 236/54] ; Urteile des BVerwG vom 9. Februar 1967 I C 49.64, BVerwGE 26, 161, und vom 28. Februar 1961 I C 54.57, BVerwGE 12, 87; Entscheidung des BGH vom 13. August 1973 1 BJs 6/71, StB 34/73, NJW 1973, 2035; Entscheidung des Kammergerichts vom 8. September 1971 2 VAs 43/70, NJW 1972, 169; Entscheidung des OLG Celle vom 4. Januar 1973 2 Ws 31/72 und 72/72, NJW 1973, 863). - OLG Stuttgart, 30.01.1984 - 1 Ws 397/83
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines für gegenstandslos erklärten Haftbefehls und …
In diesen Fällen hat sich der die Untersuchungshaft anordnende Haftbefehl erledigt, ohne daß es seiner ausdrücklichen Aufhebung bedürfte (BVerfGE 9, 160; OLG Hamburg NJW 1977, 210 [OLG Hamburg 08.04.1976 - 1 Ws 183/76] ). - OLG Hamburg, 08.04.1976 - 1 Ws 183/76
Haftbeschwerde
Die Haftbeschwerde des Angeklagten H. B. gegen die Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Hamburg (160 Gs 431/75) vom 21. Juni 1975 ist gegenstandslos, nachdem der Senat heute die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der Kleinen Strafkammer 1 des Landgerichts Hamburg - (41) 165/75 - vom 28. Oktober 1975 verworfen hat, das Urteil damit rechtskräftig geworden ist und die Haft nunmehr als Strafhaft gilt (§ 450 Abs. 2 StPO, Nr. 91 Abs. 1 Ziff. 1 UVollzO;… Löwe-Rosenberg, StPO, 22. Aufl. Anm. II 10 zu § 120 StPO ; BVerfGE 9, 161 [BVerfG 03.02.1959 - 1 BvR 236/54] ). - BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvR 701/57
Voraussetzungen für die Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer bereits …
Ein rechtliches Interesse der Beschwerdeführerin an dieser ausdrücklichen Feststellung (BVerfGE 9, 89 (93); 9, 160 (161 f.)) ist jedoch nicht anzuerkennen, da die Aufhebung des Bescheides durch das Bundesverwaltungsgericht gerade und allein wegen der Feststellung seiner Grundrechtswidrigkeit erfolgt ist. - VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99 Das ist nicht der Fall, wenn das Rechtsschutzziel durch die angestrebte Entscheidung nicht erreicht werden kann und ihr nach dem Zweck der Einräumung der gerichtlichen Zuständigkeit auch sonst keine Wirkungen in der Rechtsordnung zukommen können, der Antrag also gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 9, 160 [161 f.]; 11, 136 [138]).
- OLG Nürnberg, 09.12.1982 - Ws 990/82
Aufhebung eines Haftbefehls; Aussetzung der des Haftvollzugs dienenden Maßnahmen; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".