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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,14
BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1994 - 1 BvL 8/85 (https://dejure.org/1994,14)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Kirchensteuer Arbeitslose

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Berücksichtigung eines Kirchensteuerhebesatzes für arbeitslose Nichtkirchenmitglieder

  • ladisch.de

    Kirchensteuer beim Arbeitslosengeld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei kirchenlosen Arbeitslosen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslose - Kirche angehören - Berechnung des Nettoentgelts - Höhe des Arbeitslosengeldes - Kirchensteuer-Hebesatz

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Arbeitsförderung; Höhe des Arbeitslosengeldes bei Nichtkirchenmitgliedern

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 90, 226
  • NJW 1994, 2346 (Ls.)
  • NZS 1994, 417
  • BB 1994, 1868
  • DB 1994, 1296
 
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Wird zitiert von ... (337)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Rn. 36 1. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld fällt jedenfalls dann in den Schutzbereich der Eigentumsgarantie, wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für dessen Bezug vorliegen (vgl. BVerfGE 72, 9 [18 f.]).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen nicht gehalten, dem Arbeitslosen durch die Bemessung des Arbeitslosengeldes die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards voll zu ermöglichen (BVerfGE 72, 9 [20 f.]).

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Soldatenversorgungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Allerdings muß er die Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 53, 313 [329]; 67, 70 [85 f.]; st. Rspr.).

    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist es allerdings nicht geboten, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvL 30/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Nichtberücksichtigung von Überstunden …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist es allerdings nicht geboten, das Arbeitslosengeld in voller Äquivalenz zu den Beiträgen festzusetzen (vgl. BVerfGE 51, 115 [124]; 53, 313 [328]).

    So ist es beispielsweise auch nicht geboten, bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes zuvor geleistete Überstunden zu berücksichtigen, um dem Versicherten die Aufrechterhaltung seines bisherigen Lebensstandards zu sichern (vgl. BVerfGE 51, 115 [125]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Art. 3 Abs. 1 GG ist danach dann verletzt, wenn für die gleiche Behandlung verschiedener Sachverhalte - bezogen auf den in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart - ein vernünftiger, einleuchtender Grund fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 [329]).
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt auch insoweit seine Präzisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 75, 108 [157]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Es bleibt grundsätzlich ihm überlassen, diejenigen Sachverhalte auszuwählen, an die er dieselbe Rechtsfolge knüpft, die er also im Rechtssinn als gleich ansehen will (BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 242 [252]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Allerdings muß er die Auswahl sachgerecht treffen (vgl. BVerfGE 17, 319 [330]; 53, 313 [329]; 67, 70 [85 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Dabei kann der Gesetzgeber sich aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität für eine Pauschalierung entscheiden, die eine zügige Feststellung der Leistungshöhe ermöglicht (vgl. BVerfGE 17, 1 [23]; 63, 255 [262]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvR 1467/91

    Wiedervereinigung - Mitarbeiter der Akademien

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 4, 31 [42]; 86, 81 [87]).
  • BVerfG, 09.02.1983 - 1 BvL 8/80

    Medizinische Rehabilitation

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85
    Das entspricht dem Beitrags- oder Versicherungsprinzip, dessen Bedeutung für das System der Sozialversicherung das Bundesverfassungsgericht wiederholt betont hat (vgl. BVerfGE 59, 36 [49 ff.]; 63, 152 [171]).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Vermögensteuerveranlagung

  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BVerfG, 11.08.1954 - 2 BvK 2/54

    5%-Sperrklausel I

  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvL 21/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 111 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 Buchstabe a AFG

  • BVerfG, 10.02.1982 - 1 BvL 116/78

    Arbeitslosenversicherung: Nichtberücksichtigung der Mutterschutzzeiten

  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

  • BVerfG, 23.07.2025 - 2 BvL 19/14

    Mindestgewinnbesteuerung - Gesetzliche Regelungen zur Mindestgewinnbesteuerung …

    Hier ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 110, 141 ; 161, 163 - Erziehungsaufwand im Beitragsrecht der Sozialversicherung).

    Rn. 152 (1) Der allgemeine Gleichheitssatz als Differenzierungsgebot ist nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 110, 141 ; 161, 163 ).

  • BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvL 3/18

    Weitergehende Berücksichtigung des wirtschaftlichen Kindererziehungsaufwands nur …

    Als Differenzierungsgebot ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht schon dann verletzt, wenn der Gesetzgeber Differenzierungen, die er vornehmen darf, nicht vornimmt (vgl. BVerfGE 90, 226 ; 110, 141 ).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Genauere Maßstäbe und Kriterien dafür, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall das Willkürverbot oder das Gebot verhältnismäßiger Gleichbehandlung durch den Gesetzgeber verletzt ist, lassen sich nicht abstrakt und allgemein, sondern nur bezogen auf die jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereiche bestimmen (BVerfGE 75, 108 ; stRspr des Zweiten Senats, z.B. BVerfGE 93, 319 ; 93, 386 ; 101, 275 ; 103, 310 ; vgl. auch aus der Rechtsprechung des Ersten Senats BVerfGE 88, 5 ; 88, 87 ; 90, 226 ).
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