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Rechtsprechung
   BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,64
BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 1998 - 1 BvL 6/92 (https://dejure.org/1998,64)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • DFR

    Krankengeld

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Krankengeldes durch das Gesundheits-Reformgesetz von 1989

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Krankenversicherung; Einschränkung des Krankengeldes

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 378
  • NJW 1998, 2731
  • NZS 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (125)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Rn. 35 Der Gesetzgeber war bei einer Zugrundelegung des Maßstabs des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ) verfassungsrechtlich aber auch nicht gehalten, von der Anwendung des § 48 Abs. 2 SGB V diejenigen Versicherten auszunehmen, bei denen der Versicherungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes eingetreten war und die auf Dauer arbeitsunfähig sind.

    Rn. 36 1. Das Vertrauen der Versicherten auf den unveränderten Fortbestand einer über viele Jahre gewährten Rechtsposition ist zwar grundsätzlich hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 40, 65 ; 76, 220 ).

  • BSG, 26.11.1991 - 3 RK 25/90

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Dafür genügte es, daß der Versicherte bei Eintritt des Versicherungsfalls in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert war und anschließend ununterbrochen Mitglied blieb (vgl. BSGE 31, 125 ; 70, 31 ).

    Nach seiner Auffassung betrifft § 48 Abs. 2 SGB V vor allem die Fälle nicht, in denen der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit durch den Beginn einer neuen Blockfrist bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes wiederaufgelebt war (vgl. BSGE 70, 31 ;… BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

  • BSG, 26.11.1991 - 1 RK 1/91

    Wiederaufleben des Krankengeldanspruchs vor dem Inkrafttreten des § 48 Abs. 2 SGB …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Nach seiner Auffassung betrifft § 48 Abs. 2 SGB V vor allem die Fälle nicht, in denen der Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit durch den Beginn einer neuen Blockfrist bereits vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes wiederaufgelebt war (vgl. BSGE 70, 31 ; BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

    Ebenso war nach Meinung des Bundessozialgerichts die alte Rechtslage maßgeblich, wenn der Anspruch auf Krankengeld vor dem 1. Januar 1989 in einem neuen Dreijahreszeitraum wiederaufgelebt und die Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von weniger als sechs Monaten unterbrochen war (vgl. BSG SozR 3-2500 § 48 Nr. 2).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Der Gesetzgeber konnte im Rahmen der ihm auch in Fällen eigentumsrechtlich geschützter sozialrechtlicher Rechtspositionen zustehenden Gestaltungsfreiheit (vgl. BVerfGE 53, 257 ) berücksichtigen, daß die für die Aussicht auf Krankengeld in weiteren Blockfristen erbrachte Vorleistung des Versicherten typischerweise verhältnismäßig gering ist, weil der Anspruch bereits nach kurzer Mitgliedschaft in der Krankenversicherung entstehen kann.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die dadurch vom Gesetzgeber herbeigeführte sogenannte unechte Rückwirkung (vgl. BVerfGE 95, 64 ) genügt den grundgesetzlichen Anforderungen des Vertrauensschutzprinzips.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Rn. 35 Der Gesetzgeber war bei einer Zugrundelegung des Maßstabs des Art. 14 GG in Verbindung mit dem Vertrauensschutzprinzip (vgl. BVerfGE 58, 81 ; 76, 220 ) verfassungsrechtlich aber auch nicht gehalten, von der Anwendung des § 48 Abs. 2 SGB V diejenigen Versicherten auszunehmen, bei denen der Versicherungsfall vor dem Inkrafttreten des Gesundheits-Reformgesetzes eingetreten war und die auf Dauer arbeitsunfähig sind.
  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Rn. 36 1. Das Vertrauen der Versicherten auf den unveränderten Fortbestand einer über viele Jahre gewährten Rechtsposition ist zwar grundsätzlich hoch einzuschätzen (vgl. BVerfGE 40, 65 ; 76, 220 ).
  • BVerfG, 22.06.1971 - 2 BvL 6/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 6a AbzG

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Die Schutzwürdigkeit einer solchen Vertrauensposition endet auch regelmäßig erst dann, wenn der Gesetzgeber eine Änderung beschlossen hat (vgl. BVerfGE 31, 222 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Rn. 27 Regelungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG sind zulässig, wenn sie durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (vgl. BVerfGE 70, 101 ; 72, 9 ).
  • BVerfG, 09.11.1988 - 1 BvL 22/84

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens des Krankengeldanspruchs bei Bezug von …

    Auszug aus BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvL 6/92
    Der Versicherte, der dem Grunde nach Ansprüche sowohl in der Kranken- wie auch in der Rentenversicherung erworben hat, darf wirtschaftlich nicht schlechter stehen als derjenige, der nur als Mitglied der Krankenversicherung über einen Leistungsanspruch verfügt (vgl. BVerfGE 79, 87 ).
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der …

  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

  • BSG, 17.04.1970 - 3 RK 41/69

    Berechnung des Zeitraums der Krankengeldgewährung bei Arbeitsunfähigkeit und …

  • BSG, 19.10.1983 - 3 RK 29/82

    Anspruch auf Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Zahlung von Krankengeld - …

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 90/78

    Wiederholte Erkrankung - Arbeitsunfähigkeit - Auflebung eines …

  • BSG, 20.09.1974 - 3 RK 31/73

    Kein Anspruch auf Krankengeld bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit

  • BSG, 28.04.1967 - 3 RK 12/66

    Anspruch auf Krankenhauspflege - Gewährungszeitraum über 3 Jahre - Verweigerung …

  • BSG, 21.06.2011 - B 1 KR 15/10 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Erst- und Zweitkrankheit - …

    Rn. 15 Die dargestellte Begrenzung der Leistungsdauer des Krg beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die gesetzliche Krankenversicherung typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, dh behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (…BSG SozR 4-2500 § 48 Nr. 3 RdNr 20;… BSGE 94, 26 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32 f). Krg hat auch beim Fehlen von Rentenansprüchen und -anwartschaften nicht die Funktion, dauerhafte Leistungsdefizite bzw eine Erwerbsminderung finanziell abzusichern (…vgl zur Systementscheidung über die Zuordnung der Lohnersatzleistungen BSG Urteil vom 28.09.2010 - B 1 KR 31/09 R - zur Veröffentlichung in BSGE 106, 296 = SozR 4-2500 § 50 Nr. 2 vorgesehen, RdNr 15 mwN; zur insoweit fehlenden Auffangfunktion des Krg vgl schon BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32 f)..
  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung …

    Entsprechende Regelungen sind verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig und genügen dem rechtsstaatlichen Vertrauensschutzgebot, wenn das schutzwürdige Bestandsinteresse des Einzelnen die gesetzlich verfolgten Gemeinwohlinteressen bei der gebotenen Interessenabwägung nicht überwiegt (vgl. BVerfGE 97, 378 ; 101, 239 ; 103, 392 ).

    (b) Demnach sind die betroffenen Gemeinwohlbelange gegen die durch die Gesetzesänderung berührten Vertrauensschutzbelange abzuwägen (vgl. BVerfGE 97, 378 ; 101, 239 ; 103, 392 ; stRspr).

  • BSG, 16.12.2014 - B 1 KR 31/13 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Antrag nach Aufforderung zur Antragstellung …

    Dies beruht maßgeblich auf der Erwägung, dass es in erster Linie der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) obliegt, bei dauerhaft eingetretener Erwerbsminderung des Versicherten Entgeltersatzleistungen zur Verfügung zu stellen, während die GKV typischerweise nur für den Ausgleich des entfallenden laufenden Arbeitsentgelts bei vorübergehenden, dh behandlungsfähigen Gesundheitsstörungen eintritt (…vgl zB BSGE 94, 26, 30 = SozR 4-2500 § 51 Nr. 1, RdNr 13 mwN; BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32).

    Krg hat demgegenüber auch beim Fehlen von Rentenansprüchen und -anwartschaften nicht die Funktion, dauerhafte Leistungsdefizite oder eine Erwerbsminderung finanziell abzusichern (vgl zur insoweit fehlenden Auffangfunktion des Krg schon BVerfGE 97, 378, 386 = SozR 3-2500 § 48 Nr. 7 S 32;… vgl zum Ganzen auch BSG SozR 4-2500 § 48 Nr. 3 RdNr 20 mwN).

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