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   BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03   

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https://dejure.org/2003,99
BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 (https://dejure.org/2003,99)
BVerfG, Entscheidung vom 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 (https://dejure.org/2003,99)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 (https://dejure.org/2003,99)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Beurteilungs- und ermessensfehlerfreie Entscheidung im Bewerbungsauswahlverfahren; Einstweiliger Rechtschutz im Bewerberauswahlverfahren; Beurteilungspraxis im Beförderungsauswahlverfahren

  • Judicialis

    GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen einer Konkurrentenklage; Beurteilung zur Praxis bei Besetzung von Beförderungsstellen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 292
  • NVwZ 2004, 95
  • DVBl 1924, 1524
  • DVBl 2003, 1524
 
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Wird zitiert von ... (767)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 07.07.2021 - 2 C 2.21

    Grundlegende Vorgaben für die Erstellung dienstlicher Beurteilungen müssen in

    Sie müssen eine tragfähige Grundlage für die Auswahlentscheidung vermitteln (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - BVerfGK 1, 292 und vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 - NVwZ 2013, 1603 Rn. 21).
  • BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07

    Schaffung "vollendeter Tatsachen" im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit durch

    Anders als in dem vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 29. Juli 2003 (2 BvR 311/03) entschiedenen Fall seien die Beurteilungen der einzelnen Bewerber unterschiedlich und ließen ein differenziertes Bild von Eignung, Befähigung und Leistung zu.

    Hierbei muss das Gericht das Verfahrensrecht in einer Weise auslegen und anwenden, die dem Gebot effektiven Rechtsschutzes Rechnung trägt (vgl. BVerfGE 97, 298 ; BVerfGK 1, 292 ).

    Aus den vorliegenden Unterlagen ist jedoch auch nicht erkennbar, dass der Dienstherr - den in BVerfGK 1, 292 niedergelegten Grundsätzen folgend - dargelegt hat, dass die gleichförmige Beurteilung aller zehn Bewerber mit derselben Gesamtnote entgegen dem ersten Anschein das Ergebnis einer mit Art. 33 Abs. 2 GG zu vereinbarenden, differenzierte Maßstäbe anwendenden Beurteilungspraxis ist.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    (1) Die Gerichte müssen in solchen Fällen, wenn sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 ; 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Die Anforderungen haben sich vielmehr am Rechtsschutzziel zu orientieren, das der Beschwerdeführer mit seinen Begehren verfolgt (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NVwZ 2004, S. 95 ).

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