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   BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04   

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https://dejure.org/2004,135
BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 (https://dejure.org/2004,135)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.2004 - 1 BvR 356/04 (https://dejure.org/2004,135)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 (https://dejure.org/2004,135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazitäten im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren; Umfang des Schutzes des Studienzulassungsgrundrechts ; Erschöpfung des Rechtswegs im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ; Überprüfung ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren betreffend die Zulassung zum Studium in einem Numerus-Klausus-Fach

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 135
  • NJW 2004, 3622 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1112
 
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Wird zitiert von ... (377)

  • BSG, 09.12.2004 - B 6 KA 44/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigungsgrundlage für

    Wird zB der Mangel an überprüfbaren Unterlagen gerügt, so widerspräche es fairer Verfahrensgestaltung und dem Gebot effektiven Rechtsschutzes, vom Rechtsmittelführer weiteren Vortrag zu verlangen (BVerfG , NVwZ 2004, 1112, 1113 f).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

    Je schwerer die aus der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtspositionen zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; BVerfGK 3, 135 ).
  • VG Gelsenkirchen, 18.03.2014 - 6z K 4229/13

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin (innerhalb der Kapazizät)

    vgl. Kammerbeschluss vom 10. März 1999 - 1 BvL 27/97 -, NVwZ-RR 1999, 481 ( Neuordnung Berliner Hochschulmedizin ), Nichtannahmebeschluss vom 18. Februar 2002 - 1 BvR 13/02 -, juris ( neues Vergabeverfahren I ), Kammerbeschluss vom 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 -, juris ( Kapazität/Eilrechtsschutz ), Nichtannahmebeschluss vom 21. Juli 2005 - 1 BvR 584/05 -, juris ( Kapazität/Rechtsschutz ), Kammerbeschluss vom 6. September 2012 - 1 BvL 13/12 -, NVwZ 2013, 61 ff. ( neues Vergabeverfahren II ).
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