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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4033
BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2005 - 1 BvR 1333/04 (https://dejure.org/2005,4033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Zivilgerichtliche Untersagung bestimmter Werbeaussagen eines Lohnsteuerhilfevereins; Pflicht zur Vorlage der vorangegangenen Entscheidungen, von denen die angegriffene Entscheidung angeblich abweicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 5, 170
  • NJW 2005, 2140
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Nicht hinreichend substantiiert ist daher auch eine Verfassungsbeschwerde, bei der die fraglichen angegriffenen Gerichtsentscheidungen nicht selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. in einer Weise wiedergegeben worden sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Nicht hinreichend substantiiert ist daher auch eine Verfassungsbeschwerde, bei der die fraglichen angegriffenen Gerichtsentscheidungen nicht selbst vorgelegt oder zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach mitgeteilt bzw. in einer Weise wiedergegeben worden sind, die eine Beurteilung erlaubt, ob die Entscheidung mit dem Grundgesetz in Einklang steht oder nicht (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Kunsturheberrecht als Eigentum

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Rn. 4 Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der einmonatigen Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht nur einzulegen, sondern auch in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise zu begründen (vgl. BVerfGE 21, 359 ).
  • BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55

    Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2005 - 1 BvR 1333/04
    Dazu gehört, dass das angeblich verletzte Recht bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1) und der seine Verletzung enthaltende Vorgang substantiiert dargelegt wird (vgl. BVerfGE 81, 208 ).
  • BVerfG, 04.12.2023 - 2 BvR 1699/22

    Wiederaufnahme eines Strafverfahrens nach erfolgreicher Beschwerde vor dem EGMR: …

    Zur Substantiierung kann außerdem die Vorlage von Dokumenten erforderlich sein, damit dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; BVerfGK 5, 170 ).

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).

  • BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …

    Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGK 5, 170 ).
  • BVerfG, 01.11.2024 - 2 BvR 684/22

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung auf der …

    Zur Substantiierung kann außerdem die Vorlage von Dokumenten erforderlich sein, damit dem Bundesverfassungsgericht die Prüfung der Verfassungsbeschwerde ohne weitere Ermittlungen möglich ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 149, 346 ; BVerfGK 5, 170 ; vgl. auch EGMR, Mork v. Germany…, Urteil vom 9. Juni 2011, Nr. 31047/04, 43386/08, Rn. 37, 39).

    Dementsprechend kann sich das Erfordernis der Vorlage angegriffener Entscheidungen, vorinstanzlicher Entscheidungen, gerichtlicher Schreiben, Sachverständigengutachten, in Bezug genommener Anlagen sowie von Schriftsätzen, Anträgen und Stellungnahmen sämtlicher Beteiligter ergeben (vgl. BVerfGE 112, 304 ; BVerfGK 5, 170 ; 20, 249 ).

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