Rechtsprechung
| BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01, 1 BvR 160/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 31.01.2000 - 3 O 5/98
- OLG Nürnberg, 20.12.2000 - 9 U 882/00
- LG Ansbach, 20.03.2002 - 2 O 129/98
- OLG Nürnberg, 19.11.2002 - 3 U 1344/02
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02
- BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01, 1 BvR 160/04
Papierfundstellen
- BVerfGK 9, 317
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (18)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Deren Inhalt entnimmt das Berufungsgericht einem Revisionsurteil des Bundesgerichtshofs (veröffentlicht in BGHZ 143, 199).Das Urteil weiche nicht von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 143, 199) ab.
Es sei deshalb nicht nachvollziehbar, warum die Gerichte die Berichterstattung unter Namensnennung der Kläger anders als der Bundesgerichtshof für einen vergleichbar gelagerten Fall (BGHZ 143, 199) als unzulässig angesehen hätten.
Das Gericht sei ohne tragfähige Begründung von einer vergleichbar gelagerten Revisionsentscheidung (BGHZ 143, 199) abgewichen.
Rn. 30 Die Fachgerichte machen die Zulässigkeit der Verbreitung solcher Behauptungen von der Einhaltung von Sorgfaltsanforderungen abhängig (vgl. BGHZ 143, 199 ).
Die Fachgerichte haben sich hierfür auf in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Grundsätze gestützt, wie sie der Bundesgerichtshof in einer von den Fachgerichten heran gezogenen Leitentscheidung (BGHZ 143, 199 ) zusammenfassend aufgezeigt hat.
Rn. 43 Zwar überzeugt es nicht, wenn das Gericht mit einer Berichterstattung über die Verstrickung eines Rechtsanwalts und eines Architekten in einen Bauskandal unter Beteiligung einer Gemeinde ein geringeres Informationsinteresse der Öffentlichkeit verbunden sieht, als dies der Bundesgerichtshof in einem von ihm beurteilten Sachverhalt (vgl. BGHZ 143, 199) für eine Berichterstattung über den Verdacht der Vorteilsnahme gegen eine ehemalige Angestellte des öffentlichen Dienstes angenommen hatte.
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Deren Umfang ist im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, NJW 2006, S. 207 ).Sie haben andererseits zu berücksichtigen, dass die Sorgfaltsanforderungen Ausdruck der Schutzpflicht sind, die aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005, a.a.O.).
Es hat eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berichterstattungsfreiheit über Verdachtslagen nicht zur Folge und dient zugleich dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn der Äußernde auch die ihm bekannten Anhaltspunkte für eine mangelnde Verlässlichkeit der verbreiteten Information offen zu legen hat (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005, a.a.O.;… vgl. dazu auch BGH, NJW 1997, S. 1148 ;… NJW 2006, S. 601 ).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Das Abstellen auf diese Kriterien begegnet verfassungsrechtlich keinen Bedenken (vgl. BVerfGE 34, 269 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. August 2003 - 1 BvR 1338/00 -, NJW 2004, S. 591 ).Rn. 32 Jedoch dürfen die Fachgerichte die Wahrnehmung der von Art. 5 Abs. 1 GG umfassten Gewährleistungen hierdurch keinen unvorhersehbaren oder unverhältnismäßigen Haftungsrisiken aussetzen (vgl. BVerfGE 34, 269 ).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Jedoch wird es für die Abwägung bedeutsam, wenn eine Meinungsäußerung auf Tatsachen ungeklärten Wahrheitsgehalts beruht (vgl. BVerfGE 99, 185 ).Deren Umfang ist im Einklang mit den grundrechtlichen Anforderungen zu bemessen (vgl. BVerfGE 99, 185 ; BVerfG…, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 -, NJW 2006, S. 207 ).
- BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96
Mißbrauchsbezichtigung
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Die Anforderungen an die Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit bei einer Berichterstattung über Straftaten und Ermittlungsverfahren sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ).Rn. 27 a) Die Anwendung solcher einfachrechtlichen Rechtsgrundsätze durch die Fachgerichte wird von dem Bundesverfassungsgericht darauf überprüft, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ).
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 418/02
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung mehrerer Gesamtschuldner
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2003 - VI ZR 418/02 -, b) den Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19. November 2002 - 3 U 1344/02 -, c) das Endurteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 19. November 2002 - 3 U 1344/02 -, b) das Endurteil des Landgerichts Ansbach vom 20. März 2002 - 2 O 129/98 - .Die gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit angegriffenem Beschluss (veröffentlicht in NJW-RR 2004, S. 638) verworfen.
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Die Anforderungen an die Abwägung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit bei einer Berichterstattung über Straftaten und Ermittlungsverfahren sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 97, 391 ). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Rn. 27 a) Die Anwendung solcher einfachrechtlichen Rechtsgrundsätze durch die Fachgerichte wird von dem Bundesverfassungsgericht darauf überprüft, ob die Gerichte die Bedeutung und Tragweite der von ihrer Entscheidung berührten Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unzutreffend eingeschätzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 391 ; 101, 361 ). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Die Gerichte dürfen im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, welche die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 85, 1 ). - BGH, 22.11.2005 - VI ZR 204/04
Zur Behandlung einer bewusst unvollständigen Berichterstattung
Auszug aus BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01
Es hat eine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Berichterstattungsfreiheit über Verdachtslagen nicht zur Folge und dient zugleich dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit, wenn der Äußernde auch die ihm bekannten Anhaltspunkte für eine mangelnde Verlässlichkeit der verbreiteten Information offen zu legen hat (…vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 25. Oktober 2005, a.a.O.;… vgl. dazu auch BGH, NJW 1997, S. 1148 ; NJW 2006, S. 601 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
- BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02
Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1338/00
Voraussetzungen einer Geldentschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BGH, 16.02.2016 - VI ZR 367/15
Rechtmäßigkeit der Abrufbarkeit von Altmeldungen im Online-Archiv einer …
Schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, aaO, 203 f. mwN;… vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, aaO Rn. 26;… vom 18. November 2014 - VI ZR 76/14, aaO Rn. 16 mwN; vgl. auch BVerfGK 9, 317, 322). - BGH, 09.04.2019 - VI ZR 89/18
Zur Haftung für Uploads durch Dritte
So darf die Wahrnehmung der von Art. 5 Abs. 1 GG umfassten Gewährleistungen durch die Gewährung einer Geldentschädigung keinen unvorhersehbaren oder unverhältnismäßigen Haftungsrisiken ausgesetzt werden (…vgl. Senatsurteil vom 17. September 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237, Rn. 38; BVerfGK 9, 317, 322, juris Rn. 32). - BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
Allerdings ist auch das Interesse der Öffentlichkeit an derartigen Äußerungen zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, AfP 2009, 480 Rn. 62 mwN, sowie Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 203 f.; BVerfGE 114, 339, 353 f.; BVerfGK 9, 317, 321; BVerfGK 10, 485, 489;… siehe auch EGMR, NJW 2000, 1015 Rn. 66;… NJW 2006, 1645 Rn. 78;… NJW 2012, 1058 Rn. 82).
- BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15
"Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens - …
Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (…vgl. etwa BAG 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13 - Rn. 16;… BGH 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12 - Rn. 38 mwN, aaO;… 20. März 2012 - VI ZR 123/11 - Rn. 15; zur Verfassungsgemäßheit dieser Anforderungen BVerfG 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01, 1 BvR 160/04 - Rn. 31, BVerfGK 9, 317). - BVerfG, 03.11.2025 - 1 BvR 573/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind an die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu stellen (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 1, 327 ; 9, 317 ; 10, 485 ).Rn. 38 (b) Eine Überspannung der Sorgfaltsanforderungen liegt nicht bereits darin, dass die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung von einem Mindestmaß an Beweistatsachen abhängig gemacht wird, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit überhaupt erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (vgl. BVerfGK 9, 317 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 -, Rn. 5).
Rn. 39 (c) Bei der Bemessung der Sorgfaltsforderungen ist stets auch das Interesse der Öffentlichkeit an dem Gegenstand der Berichterstattung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 1, 327 ; 9, 317 ; 10, 485 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, Rn. 62;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 -, Rn. 7).
Eine Berichterstattung über Missstände und zweifelhafte Vorkommnisse auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens berührt die Belange der Öffentlichkeit ferner schon aus sich heraus in besonderer Weise (vgl. BVerfGK 9, 317 ).
Die Meinungsfreiheit deckt es hierbei auch, wenn dabei Zusammenhänge aufgezeigt werden, die nach den Beweisanforderungen eines Straf- oder Zivilverfahrens nicht zu belegen wären (vgl. BVerfGK 9, 317 ).
- LAG Köln, 10.07.2020 - 4 Sa 118/20
Mobbing; Auslegung eines auf Schmerzensgeld gerichteten Klageantrags; billige …
Hierbei sind insbesondere die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie der Grad seines Verschuldens zu berücksichtigen (vgl. etwa BAG…, Urteil vom 15. September 2016 - 8 AZR 351/15, Rn. 35, juris; BAG…, Urteil vom 19. Februar 2015 - 8 AZR 1007/13, Rn. 16, juris; BGH…, Urteil vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, Rn. 38 mwN, juris; BGH…, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 123/11, Rn. 15, juris; siehe zur Verfassungsgemäßheit dieser Anforderungen: BVerfG, Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01,1 BvR 160/04, Rn. 31, juris). - BVerfG, 09.12.2025 - 1 BvR 584/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL zur …
Je schwerwiegender die Äußerung das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, umso höhere Anforderungen sind an die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu stellen (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 1, 327 ; 9, 317 ; 10, 485 ).Rn. 38 (b) Eine Überspannung der Sorgfaltsanforderungen liegt nicht bereits darin, dass die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung von einem Mindestmaß an Beweistatsachen abhängig gemacht wird, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen und ihr damit überhaupt erst "Öffentlichkeitswert" verleihen (vgl. BVerfGK 9, 317 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 -, Rn. 5).
Rn. 39 (c) Bei der Bemessung der Sorgfaltsforderungen ist stets auch das Interesse der Öffentlichkeit an dem Gegenstand der Berichterstattung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGK 1, 327 ; 9, 317 ; 10, 485 ;… BVerfG Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 2009 - 1 BvR 134/03 -, Rn. 62;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. März 2020 - 1 BvR 34/17 -, Rn. 7).
Eine Berichterstattung über Missstände und zweifelhafte Vorkommnisse auf dem Gebiet des Wirtschaftslebens berührt die Belange der Öffentlichkeit ferner schon aus sich heraus in besonderer Weise (vgl. BVerfGK 9, 317 ).
Die Meinungsfreiheit deckt es hierbei auch, wenn dabei Zusammenhänge aufgezeigt werden, die nach den Beweisanforderungen eines Straf- oder Zivilverfahrens nicht zu belegen wären (vgl. BVerfGK 9, 317 ).
- BVerfG, 02.04.2017 - 1 BvR 2194/15
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung hinsichtlich des Ausgleichs einer …
Hiergegen ist verfassungsrechtlich nichts zu erinnern (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ). - BVerfG, 23.09.2009 - 1 BvR 1681/09
Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer …
Den Beschwerden kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 101, 361 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2000 - 1 BvR 1127/96 -, NJW 2000, S. 2187).Rn. 2 Die Rechtsprechung der Zivilgerichte, wonach ein Anspruch auf Geldentschädigung wegen einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung nur dann zuzubilligen ist, wenn die Beeinträchtigung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann, begegnet keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 34, 269 ; BVerfGK 3, 49 ; 6, 144 ; 9, 317 ).
- OVG Bremen, 30.10.2019 - 1 LB 118/19
Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Auskunftsanspruch; Auskunftsanspruch, …
Zur Aufklärung von Vorgängen, die eine Beeinträchtigung wirtschaftlicher Belange der Stadtgemeinde besorgen lassen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 1 BvR 152/01, juris Rn. 37), kann die Beantwortung der Frage nach der Höhe der Abfindungsforderungen daher nichts Wesentliches beitragen.Insofern geht es um Vorgänge, die eine Beeinträchtigung wirtschaftlicher Belange der Stadtgemeinde besorgen lassen, so dass ein erhebliches Informationsinteresse besteht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.10.2006 - 1 BvR 152/01, juris Rn. 37).
- OLG Köln, 13.12.2018 - 15 U 42/18
- OLG Düsseldorf, 13.03.2019 - Kart 7/18
- VG Düsseldorf, 21.02.2014 - 26 K 5622/12
Auskunft Steuergeheimnis Steuerstrafverfahren Presse Informationszugang
- BGH, 11.12.2012 - VI ZR 315/10
Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für …
- OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsberichtserstattung: Abgrenzung zwischen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2012 - 5 B 1463/11
Einstweiliger Rechtschutz auf Auskunftserteilung über einen Einsatz von Polizei …
- LG Frankfurt/Main, 16.05.2019 - 3 O 184/17
Zu den journalistischen Sorgfaltspflichten bei einer Berichterstattung
- BVerfG, 18.03.2020 - 1 BvR 34/17
Nichtannahmebeschluss: Zu Sorgfaltsanforderungen der Presse bei …
- LG Frankfurt/Main, 22.06.2017 - 3 O 355/16
Form einer Verdachtsberichterstattung und Unschuldsvermutung
- OLG Köln, 18.10.2018 - 15 U 37/18
Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein …
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21
Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs - …
- AG Dresden, 13.08.2010 - 231 Cs 900 Js 28869/08
Journalistische Sorgfaltspflichten; Verdachtsberichterstattung; einseitige und …
- LG Berlin II, 15.09.2026 - 27 O 351/26
Presserecht: Eidesstattliche Versicherung befreit Medien nicht von …
- ArbG Siegburg, 29.03.2023 - 3 Ca 1482/22
- OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 1 U 91/19
- OLG Karlsruhe, 28.04.2021 - 6 W 42/20
Faktenprüfungshinweis - Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsanspruch eines …
- OVG Niedersachsen, 20.02.2013 - 5 LA 101/12
Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht durch Information der Presse …
- LG München I, 20.04.2022 - 9 O 11679/20
Bericht über Wirecard-Kronzeuge: Bild-Zeitung missachtete Unschuldsvermutung
- OLG Brandenburg, 07.04.2020 - 1 U 7/19
- ArbG Köln, 21.07.2021 - 9 Ca 5708/20
- LG Frankfurt/Main, 28.05.2020 - 3 O 3/20
- LAG Köln, 22.05.2025 - 8 SLa 618/24
- LAG Köln, 22.05.2025 - 8 SLa 517/24
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".