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   BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64   

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BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64 (https://dejure.org/1966,61)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1966 - V C 47.64 (https://dejure.org/1966,61)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1966 - V C 47.64 (https://dejure.org/1966,61)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbreitung jugendgefährdender Schriften - Einschränkung der Zensur durch den Kunstvorbehalt - Kunstbegriff und Meinungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 318
  • NJW 1967, 1483
  • MDR 1967, 520
  • DVBl 1967, 688
  • DÖV 1967, 456
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.07.1955 - 1 StR 172/55

    Jugendgefährdende Schriften

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    Wenn unter dem von dem Berufungsgericht wohl im Anschluß an BGHSt 8, 80 [83] gebrauchten Begriff der "mutmaßlichen" Wirkung dies verstanden wird, sind gegen die Verwendung des Wortes "mutmaßlich" keine rechtlichen Bedenken zu erheben.

    4 zu § 1; Becker in NJW 1956, 519; OVG Münster vom 22. November 1955, EJF, F 2 Nr. 2; BGHSt 8, 80 (83, 86, 87) [BGH 14.07.1955 - 1 StR 172/55].

    A. M.: Berthold in NJW 1955, 1604; Riedel, GjS, 1953, S. 67/68.

    Auch und gerade der infolge Anlage, mangelhafter Erziehung oder ungünstiger Wohnverhältnisse für schädliche Einflüsse besonders anfällige Jugendliche bedürfe des Schutzes des Gesetzes (BGHSt 8, 80 [83]).

    Es verhalte sich hier nicht anders als bei Erregern körperlicher Krankheiten; kein verständiger Mensch werde z.B. die Gefährlichkeit des Erregers der Kinderlähmung deshalb bestreiten, weil nur wenige von den zahlreichen Kindern, die mit ihm in Berührung kommen, tatsächlich erkrankten (BGHSt 8, 80 [87]).

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 111.61

    Rechtliche Ausgestaltung der Meinungsfreiheit im Rahmen des Jugendschutzrechtes -

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    den Roman "Die Rechnung ohne den Wirt" von Cain (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]).

    Denn für dieses Gesetz ist es, wie der Senat in BVerwGE 23, 104 (109) [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] ausgeführt hat, nicht angängig, den Kunstbegriff dadurch auszuhöhlen, daß die Nichtkunst der Kunst gleichgestellt wird, weil dies zur Folge haben würde, daß dann unter Berufung auf diese Gleichstellung auch die Freiheit der echten Kunst eingeschränkt würde.

    "Dein Sohn läßt grüßen" den Kunstvorbehalt genießt, auch noch folgendes zu beachten sein, was in der früheren Entscheidung des erkennenden Senats (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61]) keiner Erörterung bedurfte.

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 104.63

    "Ein sonderlicher Haufen" - §§ 1 ff GjS, Bundeskompetenz für das Gesetz über die

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 12. Januar 1966 (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]) ausgeführt hat, ist in Satz 2 das Wort "unsittlich" nicht im allgemeinen ethischen, sondern im sexuellen Sinne zu verstehen.

    Dabei hält der Senat daran fest, daß unter einer sittlichen Gefährdung im Sinne des Satzes 1 eine sozialethische Begriffsverwirrung zu verstehen ist (vgl. BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [114]).

  • BVerwG, 21.12.1954 - I C 14.53

    "Sünderin"-Fall

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    Der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. Dezember 1954 (BVerwGE 1, 303), dem sogenannten "Sünderin-Urteil", u.a. ausgeführt, wenn ein Spielfilm zu den in ihm dargestellten Vorgängen selbst Stellung nehme, sei er eine Meinungsäußerung und falle deshalb unter die Vorschriften des Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes.
  • BGH, 14.12.1954 - I ZR 65/53

    Schutz von Modeneuheiten

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    Vielmehr fällt all das in den Schutzbereich des Gesetzes, dessen ästhetischer Gehalt wenigstens einen so bescheidenen Grad erreicht hat, daß nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden kann (ständige Rspr., z.B. BGHZ 16, 4 [6] - Mantelmodell - m. Nachw.).
  • BGH, 14.01.1964 - 1 StR 246/63

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Strafverfolgung eines Täters wegen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    In allen irgendwie zweifelhaften Fällen ist aber auch über die Kunstfrage ein Sachverständigen-Gutachten einzuholen, da die Fähigkeit, Kunstwerke gegenüber Werken ohne künstlerischen Gehalt mit allgemeinverbindlicher Wirkung abzugrenzen, auch durch längere richterliche Tätigkeit und die Beschäftigung des gebildeten Menschen mit Fragen der Kunst nicht ohne weiteres erworben wird (OLG Hamburg in NJW 1964, 559).
  • RG, 11.01.1927 - I 843/26

    1. Zum Begriff der Gotteslästerung. 2. Kann das Revisionsgericht die vom

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1966 - V C 47.64
    Das Reichsgericht hat zu der Frage, ob und inwieweit die Auslegung von Gedankenäußerungen der Nachprüfung des Revisionsgerichts unterliegt, in einem Urteil vom 11. Januar 1927 (RGSt 61, 151 [154]) ausgeführt, daß der Auslegungsvorgang als nicht bedenkenfrei zu erachten sei, wenn die Schlußfolgerung, auf der die Auslegung beruht, entweder einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt.
  • BGH, 22.07.1969 - 1 StR 456/68

    Fanny Hill

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  • BVerwG, 08.07.2020 - 7 C 19.18

    Die Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm unterfällt dem Abfallrecht

    Die Bindung tritt lediglich dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1966 - 5 C 47.64 - BVerwGE 25, 318 , vom 27. Mai 1981 - 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 6 m.w.N. und vom 7. November 2018 - 7 C 18.18 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 2 Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 16.12.1971 - I C 31.68

    Verfassungswidrigkeit der Indizierung aufgrund des gesetzlichen Werbeverbots des

    Das Gesetz schützt entgegen BVerwGE 25, 318 (322) [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] nicht nur den durchschnittlichen Jugendlichen, sondern den Jugendlichen schlechthin einschließlich der gefährdungsgeneigten Jugendlichen; auszunehmen sind lediglich Extremfälle.

    Die Eignung zur sittlichen Gefährdung muß nicht mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zu einer sozialethischen Begriffsverwirrung führen, es genügt der mutmaßliche Eintritt einer sittlichen Gefährdung (Abweichung von BVerwGE 25, 318 [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] [321]).

    Das Werbeverbot kommt bei Einzelerzeugnissen, insbesondere Büchern, Schallplatten und Filmen, praktisch einem Verbot des Werkes gleich (BVerwGE 23, 104 [BVerwG 12.01.1966 - V C 111/61] [109]; 25, 318 [323]).

    Die anzulegenden Maßstäbe müssen daher entgegen BVerwGE 25, 318 (322) [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] von dem Jugendlichen schlechthin, einschließlich des gefährdungsgeneigten Jugendlichen, ausgehen (ebenso BGHSt 8, 80 [87]).

    Der Senat hält es entgegen BVerwGE 25, 318 (321) [BVerwG 07.12.1966 - V C 47/64] nicht für erforderlich, daß die naheliegende Gefahr eines ernsthaften Entwicklungsschadens mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststehen müsse.

    Die Entscheidung der Prüfstelle geht im Sinne der bisherigen, von dem erkennenden Senat insoweit aufrechterhaltenen Rechtsprechung (BVerwGE 23, 112 [BVerwG 12.01.1966 - V C 104/63] [115]; 25, 318 [320]) davon aus, daß die Romanfortsetzungen durch ihre reißerische, zugleich aber auch verlockende Darstellung des scheinbar natürlichungezwungenen Lebens und Verhaltens der Hauptbeteiligten, vorwiegend im erotisch-sexuellen Bereich, zu einer sozialethischen Begriffsverwirrung Jugendlicher führen können.

  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Die daraus folgende Bindung des Revisionsgerichts tritt jedoch dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt (BVerwGE 25, 318 ; 65, 61 ).
  • BVerwG, 15.11.1967 - V C 1.67

    Begriff des "durchschnittlichen Jugendlichen" - Bestimmung des Begriffes der

    Im übrigen schließt er sich gegenüber den von der Beklagten gegen die Entscheidung BVerwG V C 47.64 vorgebrachten Bedenken der Auffassung des erkennenden Senats an.

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 7. Dezember 1966 (BVerwGE 25, 318) entschieden hat, ist in jedem nicht eindeutigen Fall über die Anwendung des Kunstvorbehalts nach § 1 Abs. 2 GjS ebenso wie über die Eignung zur sittlichen Gefährdung der Jugend ein gerichtliches Sachverständigengutachten einzuholen.

    Denn nach rechtsstaatlichen Gesichtspunkten muß, wie der Senat in BVerwGE 25, 318 ausgeführt hat, bei der Auslegung des Gesetzes berücksichtigt werden, daß die Indizierung einer Schrift einen schweren Eingriff in die Rechte des Autors und des Verlegers darstellt, sondern darüber hinaus auch das Informationsrecht der Erwachsenen beeinträchtigt.

    Der Senat hält daher an seiner Grundsatzentscheidung BVerwGE 25, 318 fest.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats besteht daher die Notwendigkeit, ein gerichtliches Sachverständigengutachten darüber einzuholen, ob die indizierte Schrift geeignet ist, Jugendliche sittlich zu gefährden (vgl. BVerwGE 25, 318).

    Es würde der Bedeutung der Bundesprüfstelle, wie sie in den Entscheidungen des erkennenden Senats BVerwGE 19, 269 und BVerwGE 25, 318 dargelegt ist, widersprechen, wenn die an dem Indizierungsverfahren Beteiligten sich mit der Entscheidung eines nicht ordnungsmäßig besetzten Spruchkörpers abfinden müßten.

  • BVerwG, 05.10.1990 - 4 B 249.89

    Verwaltungsrechtliche Prüfung des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des

    Die sich danach für das Revisionsgericht ergebende Bindung greift lediglich dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung "einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt" (BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG 5 C 47.64 - BVerwGE 25, 318 [323]; vgl. ferner Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17; Urteil vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 [69]; Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 8 C 64.84 - Buchholz 448.0 § 1 WPflG Nr. 20; Urteil vom 10. November 1989 - BVerwG 8 C 50.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 81).
  • BVerwG, 19.02.1982 - 8 C 27.81

    Berichtigung eines verkündeten Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

    Die sich daraus ergebende Bindung tritt jedoch nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung "einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen läßt" (Urteil vom 7. Dezember 1966 - BVerwG V C 47.64 - BVerwGE 25, 318 [323 f.]; vgl. ferner Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 4 [6] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 07.11.2018 - 7 C 18.18

    Abfall; Aktenwidrigkeit; Altlast; Auslegungsgrundsätze; Dauerverwaltungsakt;

    Die Bindung tritt lediglich dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1966 - 5 C 47.64 - BVerwGE 25, 318 sowie vom 27. Mai 1981 - 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 6 m.w.N.).
  • OLG Köln, 21.07.1970 - Ss 110/70
    Einem Kind - bis einschließlich 13 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - oder einem Jugendlichen - bis einschließlich 17 Jahre (§ 1 Abs. 4 GjS) - droht dann sittlicher Schaden, wenn die Gefahr besteht, sein Erziehungsziel in geistiger, seelisch-charakterlicher oder gesellschaftlicher Hinsicht zu verfehlen (vgl. im einzelnen BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1287 ; BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] NJW 67, 1483 ; Portrykus in Erbs, Strafrechtliche Nebengesetze, § 1 GjS Anm. 3; Eckhardt, DVBl. 69, 857).

    In diesem Sinne sind die von BGHSt 8, 80 [83] = NJW 55, 1278 als Erziehungsleitbild bezeichnete christlich-abendländische Weltanschauung und die unserer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung entsprechenden sittlichen Wertvorstellungen zu deuten und mit diesem Inhalt ist auch zu verstehen die von BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] = NJW 67, 1483 angeführte Gefahr einer sittlichen Fehlhaltung gegenüber Erscheinungen des menschlichen Lebens, insbesondere des Gemeinschaftslebens, die Gefahr einer sozialethischen Begriffsverwirrung.

    III, § 6 GjS, S. 5 [8] gegen BVerwGE 28, 223 [228]; 27, 14 [18]; 25, 318 [321] = NJW 67, 1483 daran festzuhalten, daß nicht nur der durchschnittliche, sondern auch der anfällige Jugendliche bei der Frage in Betracht zu ziehen ist, ob eine Schrift jugendgefährdend ist oder nicht.

    Die zitierten Sätze sind zwar nicht unzüchtig i. S. von § 184 StGB und verstoßen demnach nicht gegen § 1 Abs. 1 Satz 2 GjS (vgl. BVerwGE 23, 112 [114] ; 25, 318 [320] = NJW 67, 1483 .

  • BVerwG, 17.12.2021 - 7 C 9.20

    Einschreiten der Wasserbehörde bei formeller Illegalität einer Anlage

    Die Bindung tritt lediglich dann nicht ein, wenn die vom Tatsachengericht vorgenommene Auslegung einen Rechtsirrtum oder einen Verstoß gegen allgemeine Erfahrungssätze, Denkgesetze oder Auslegungsregeln erkennen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1966 - 5 C 47.64 - BVerwGE 25, 318 , vom 27. Mai 1981 - 8 C 6.81 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 17 S. 6 m.w.N. und vom 7. November 2018 - 7 C 18.18 - Buchholz 451.224 § 36 KrWG Nr. 2 Rn. 27 ff.).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 11 B 27.97

    Verkehrsbedarfsplanung und Eigentumsgarantie - Ausbau des Schienennetzes

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 39.84

    Indizierung einer das NS-Regime aufwertenden und rehabilitierenden Schrift

  • BVerwG, 23.05.1986 - 8 C 5.85

    Feststellungsklage - Rechtsschutzinteresse - Zusicherung - Abgeltungsbetrag

  • BVerwG, 10.11.1989 - 8 C 50.88

    Beitragsfähikeit von erheblichen Mehrkosten - Ablehnung der Beitragsfähigkeit -

  • BVerwG, 24.03.2011 - 3 C 23.10

    Ärztliche Stelle; Bestimmung durch Vereinbarung; Beleihungsakt;

  • BVerwG, 01.08.1986 - 8 C 54.85

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitserlaß - Vereinbarung - Beitragspflicht -

  • BVerwG, 13.04.2016 - 8 C 10.15

    Besatzungshoheitlich; Enteignung; faktisch; Liste A; Liste B; bewusste

  • BSG, 17.05.1988 - 10 RKg 3/87

    Stattgeben der Klage - Anschlussberufung - Hilfsweise Klage - Verpflichtungsklage

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 6.81

    Auslegung von Willenserklärungen - Tatsachengericht - Revisiosgericht -

  • BVerwG, 27.04.1967 - V C 153.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 181.65

    Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften - Aufnahme einer Druckschrift in die

  • BVerwG, 29.04.1993 - 7 C 29.92

    Vermögensgesetz - Verzinsung einer Kaufpreisforderung - Staatliches Konto

  • BVerwG, 07.12.1966 - V C 1.64

    Aufnahme eines Romans in die Liste der jugendgefährdenden Schriften

  • BVerwG, 02.03.1988 - 1 B 105.87

    Risiko (Spiel)

  • BVerwG, 18.03.1981 - 6 P 26.79

    Mitbestimmung eines Personalrats - Abschluss eines Dienstvertrages

  • BVerwG, 20.10.2011 - 9 B 83.11

    Willenserklärung; Bindungswirkung für das Revisionsgericht

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 17.86

    Jugendschutz - Jugendgefährdung - Bundesprüfstelle - Beurteilungsspielraum

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 26.83

    Fehlerhaftigkeit der Entlassung - Beamter auf Probe - Vorherige Unterrichtung -

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 4.78

    Sondernutzungserlaubnis zur Aufstellung eines Informationsstandes - Benutzung der

  • BVerwG, 09.10.1969 - VII B 108.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.11.2003 - 3 B 48.03

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungsanforderungen an die

  • BVerwG, 11.10.1967 - V C 26.67

    Erledigung des Indizierungsverfahrens durch Einziehung und Unbrauchbarmachung im

  • BVerwG, 02.04.1985 - 4 B 51.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 12.02.1982 - 8 B 177.81

    Revisibilität von Tatsachenfeststellungen - Darlegung der grundsätzlichen

  • BVerwG, 23.03.1979 - 7 B 33.78

    Anschlusspflicht an eine öffentliche Entwässerungsanlage - Unzumutbarkeit des

  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 58.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung

  • BVerwG, 13.11.1984 - 4 B 183.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von Grundstücken im

  • BVerwG, 30.09.1969 - V B 138.67

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.10.1972 - I B 57.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verbreitung

  • OLG München, 10.02.1971 - 12 U 2775/70

    Anspruch auf Unterlassung ; Erlass einer einstweiligen Verfügung ; Beleidigung

  • VGH Hessen, 27.06.1967 - OS I 17/66
  • BVerwG, 04.06.1968 - III B 116.67

    Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebes als unmittelbar Geschädigter im

  • BVerwG, 04.12.1973 - I C 31.62

    Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) - Voraussetzungen für das

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