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   BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69   

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https://dejure.org/1971,69
BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69 (https://dejure.org/1971,69)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.1971 - VII C 48.69 (https://dejure.org/1971,69)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 (https://dejure.org/1971,69)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

  • frank-bokelmann.de PDF

    Zum Anspruch auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 4 Abs. 1 S. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 112
 
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Wird zitiert von ... (94)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    In diesem Fall gewährt § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO dem Einzelnen ausnahmsweise ein auf fehlerfreie Ermessensentscheidung begrenztes subjektiv-öffentliches Recht auf ein verkehrsregelndes Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112; Urteil des Senats vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, VRS 104 (2003), 71, und vom 28. Februar 2002 - 5 S 1121/00 -, ESVGH 52, 149).

    Denn dem Kläger steht ein Anspruch auf ermessenfehlerfreie Entscheidung seines Antrags auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung nur zu, wenn seine öffentlich-rechtlich geschützten Individualinteressen als Schutzgüter der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs durch Einwirkungen des Straßenverkehrs das nach allgemeiner Anschauung zumutbare Maß übersteigen und sie daher verletzt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 -, BVerwGE 37, 112; Urteil des Senats vom 26. April 2002 - 5 S 108/02 -, VRS 104 (2003), 71).

    Vielmehr ist den vom Kläger vorgelegten Lichtbildern zu entnehmen, dass er seine Garagenzufahrt in zumutbarer Weise verbreitern könnte (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971, a. a. O.).

  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Diese Ermächtigung ist zwar primär auf den Schutz der Allgemeinheit gerichtet, sie dient aber auch den privaten Interessen des Straßenanliegers an einer ungehinderten Nutzung seiner Grundstücksein- und -ausfahrt (BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 und vom 4. Juni 1986 - 7 C 76.84 - BVerwGE 74, 234 ).

    Gründe der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs für die Anordnung eines Parkverbots liegen vor, wenn es sich im Bereich der Grundstückszufahrt des Klägers um eine "schmale Fahrbahn" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO handelt und somit bereits kraft dieser Regelung ein Parkverbot für die der Zufahrt gegenüber liegende Straßenseite besteht, dieses normativ angeordnete Parkverbot aber nicht hinreichend erkennbar wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.96 - BVerwGE 37, 112 ) oder aber von den Parkraum suchenden Verkehrsteilnehmern nicht hinreichend beachtet würde (2.).

    Ausgehend davon ist eine Fahrbahn dann "schmal" im Sinne von § 12 Abs. 3 Nr. 3 Halbs. 2 StVO, wenn der Berechtigte bei einem Parken von Fahrzeugen auf der seiner Grundstückszufahrt gegenüber liegenden Straßenseite daran gehindert oder in erheblichem Maße behindert wird, in das Grundstück ein- oder von dort auszufahren (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - 7 C 48.69 - BVerwGE 37, 112 ).

  • BGH, 18.11.2003 - VI ZR 385/02

    Halteverbot dient nicht dem Schutz von Vermögensinteressen

    Dieses dient als sachlich begrenztes Ordnungsrecht der Abwehr von typischen Gefahren, die vom Straßenverkehr ausgehen und die dem Straßenverkehr von außen oder durch Verkehrsteilnehmer erwachsen (vgl. BGHZ 60, 54, 60; BGHSt 37, 366, 369; BGH, Beschluß vom 4. Dezember 2001 - 4 StR 93/01 - NJW 2002, 1280, 1281 m.w.N.; BVerfGE 40, 371, 379 f.; 67, 299, 314, 322 f. je m.w.N.; BVerwGE 37, 112, 114 f.; 85, 332, 341 f.).

    Die vorstehende Wertung steht nicht in Widerspruch zu der von der Revision ins Feld geführten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 4 Abs. 1 Satz 1 StVO in der Fassung vom 29. März 1956/30. April 1964 (BGBl. I S. 327/1964 I S. 305), die in BVerwGE 37, 112 veröffentlicht worden ist.

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