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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,137
BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54 (https://dejure.org/1955,137)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1955 - II C 158.54 (https://dejure.org/1955,137)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1955 - II C 158.54 (https://dejure.org/1955,137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Vor dem Inkrafttreten des Art. 131 GG erfolgte rechtskräftige Einstufung eines Beamten im Entnazifizierungsverfahren im britischen Besatzungsgebiet - Anwendbarkeit des Bundesgesetzes zu Art. 131 Grundgesetz (GG) - Rechtliche Bedeutung der Entnazifizierungsentscheidungen - ...

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 §§ 7, 63

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 1, 314
  • NJW 1955, 1205
  • MDR 1955, 437
  • DVBl 1955, 366
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.12.1953 - III ZR 361/52

    Beamtenverhältnis und politische Säuberung

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54
    Ferner stimmt der Senat den Ausführungen des Bundesgerichtshofs über die Bedeutung der entnazifizierungsrechtlichen Entscheidungen in dem Urteil vom 17. Dezember 1953 - III ZR 361.52 - (BGHZ 12 S. 14) zu.

    Als eine für einen einzelnen Beamten getroffene günstigere Maßnahme im Sinne von § 63 Abs. 3 Satz 3 des Bundesgesetzes kann die im Entnazifizierungsverfahren erfolgte Einstufung in die Gruppe IV für sich allein nicht angesehen werden, wie das Oberverwaltungsgericht ebenfalls zutreffend darlegt, und zwar schon deshalb nicht, weil sie keine abschließende beamtenrechtliche, das Rechtsverhältnis des Klägers unmittelbar regelnde Maßnahme ist (vgl. BGH vom 17. Dezember 1953 - III ZR 140.52 und III ZR 361.52 = BGHZ 12 S. 14; OVG Hamburg vom 23. Mai 1952 = MDR 1952 S. 634).

  • BGH, 27.09.1954 - III ZR 92/52

    Art. 131 GrundG. Kriegsgefangene Beamte

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54
    Diesen Gesichtspunkt zieht auch der Bundesgerichtshof mit Recht in der Entscheidung vom 27. September 19.54 - III ZR 92.52 - (NJW 1954 S. 1805) heran.
  • BGH, 20.05.1954 - GSZ 6/53

    Bindung an Urteile des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54
    Der Große Senat des Bundesgerichtshofs für Zivilsachen hat dann in dem Beschluß vom 20. Mai 1954 (BGHZ 13 S. 265) mit Recht die Auffassung vertreten, daß dem Ruhegehaltsanspruch eines aus dem sowjetischen Besatzungsgebiet verdrängten Versorgungsempfängers für die Zeit von 1945 bis 1949 der § 77 des Bundesgesetzes, dessen Rechtsgültigkeit vorausgesetzt, entgegenstehe (S. 269, 311); der Bundesgerichtshof geht hier also grundsätzlich von der Anwendbarkeit des Bundesgesetzes aus.
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1955 - II C 158.54
    Für den vorliegenden Fall ist als Ergebnis festzuhalten, daß der Kläger seit dem Jahre 1945 seine Versorgungsbezüge tatsächlich nicht mehr erhalten hat, und zwar auf Veranlassung der Besatzungsmacht aus politischen, nicht aus beamtenrechtlichen Gründen, aus Gründen, welche mit dem Zusammenbruch in Zusammenhang stehen (vgl. Urteil des Senats vom 3. Dezember 1954 - II C 201.53 -).
  • BVerwG, 23.10.1957 - VI C 29.56

    Rechtsmittel

    Soweit der Bundesgerichtshof in den vom Kläger angeführten Urteilen die Auffassung vertritt, daß eine entnazifizierungsrechtliche Zwischenregelung die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG ausschließt, kann der Senat diesen Urteilen nicht folgen (so auch bezüglich des Urteils III ZR 333/51: der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 21. Januar 1955 - BVerwG II G 158.54 -, BVerwGE 1, 314 [316]).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl.Urteil vom 21. Januar 1955 - BVerwG II C 158.54 -, BVerwGE 1, 314) können als derartige unberührt gebliebene Regelungen insbesondere nicht besatzungsrechtliche Vorschriften über die Entnazifizierung in Frage kommen.

    Unter "günstigeren Maßnahmen" im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 sind, wie der II. Senat in den Urteilenvom 3. Dezember 1954 (- BVerwG II G 114.53 -, BVerwGE 2, 10; vom 21. Januar 1955 a.a.O.;vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 197.53 -, BVerwGE 3, 72 undvom 9. Mai 1956 - BVerwG II C 237.54 -, BVerwGE 3, 275) bereits dargelegt hat, nur abschließend von den zuständigen Organen des Dienstherrn unter Anwendung des allgemeinen Beamtenrechts getroffene Maßnahmen zu verstehen.

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Der Senat hat bereits durch Urteil vom 21. Januar 1955 - BVerwG II C 158.54 - (BVerwGE 1 S. 314 = DVBl. 1955 S. 366 = NJW 1955 S. 1205) klargestellt, daß die vor Inkrafttreten des Art. 131 GG erfolgte Einreihung eines Beamten in die Kategorie IV seiner Einbeziehung in den Kreis der von Art. 131 GG erfaßten Personen nicht entgegensteht.
  • BVerwG, 08.07.1959 - VI C 191.56

    Rechtsmittel

    Zudem sei die rechtliche Bedeutung und Wirkung der Entnazifizierungsentscheidungen zur Zeit der Beratung des Grundgesetzes zweifelhaft und streitig gewesen (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1955 - NJW 1955 S. 1205 = DVBl. 1955 S. 366).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, schließt die vor Inkrafttreten des Artikels 131 GG erfolgte rechtskräftige Einstufung eines Beamten in die Gruppe IV im Entnazifizierungsverfahren in der britischen Zone die Anwendung des Gesetzes zu Artikel 131 GG auf ihn nicht aus (vgl. BVerwGE 1, 314).

  • BVerwG, 09.10.1958 - II C 90.57

    Entnazifizierungsverfahren und beamtenrechtliche Ernennungen - Prüfung von …

    Zwar hinderte die Einstufung des Klägers im Entnazifizierungsverfahren die Anwendung des § 7 G 131 auf seine beamtenrechtlichen Ernennungen nicht (BVerwGE 1, 314 [BVerwG 21.01.1955 - II C 158.54]).

    Im übrigen hat der erkennende Senat bereits entschieden (BVerwGE 1, 314 [BVerwG 21.01.1955 - II C 158.54] [318]), daß nach § 63 Abs. 3 Satz 2 G 131 zu beachtende, günstigere landesrechtliche Vorschriften nur solche mit Rechtsnormcharakter sind, dieser jedoch den vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes nur vorläufig erlassenen und inzwischen durch Art. 131 GG und das dazu ergangene Ausführungsgesetz überholten Verwaltungsrichtlinien über den Wiedereinstellungsanspruch der günstig Entnazifizierten fehle.

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    - Dem weiteren Zweck des Gesetzes, die durch den Zusammenbruch bedingte Rechtsunsicherheit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts möglichst bald zu beseitigen (BVerwGE 1, 314 [316]) kommt in diesem Zusammenhang keine ausschlaggebende Bedeutung zu.
  • BVerwG, 25.06.1959 - II C 106.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auch die rechtlichen Folgen eines solchen nachträglichen Wegfalls entnazifizierungsrechtlicher Einschränkungen hatte der Bundesgesetzgeber zu regeln, zumal das Anliegen des Grundgesetzgebers in Art. 131 GG vor allem auch die Beseitigung der durch die Entnazifizierung entstandenen Rechtsunsicherheit war (vgl. BVerwGE 1, 314 [316]).
  • BVerwG, 12.07.1962 - II C 96.60

    Zahlung von Ruhegehalt eines Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit nach dem …

    Dies muß um so mehr gelten, als es eines der Anliegen des Grundgesetzgebers bei Erlaß des Art. 131 GG war, die beträchtliche Rechtsunsicherheit zu beseitigen, die sich dadurch ergeben hatte, daß in den verschiedenen Besatzungszonen die rechtliche Bedeutung des Entnazifizierungsverfahrens verschieden beurteilt und teilweise die Auffassung vertreten wurde, durch einen günstigen Entnazifizierungsbescheid werde der Fortbestand des am 8. Mai 1945 bestehenden Beamtenverhältnisses klargestellt oder doch jedenfalls ein Wiedereinstellungsanspruch begründet (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1955 - II C 158.54 -).
  • BVerwG, 11.09.1958 - II C 168.57

    Tätigkeit bei der Geheimen Staatspolizei - Anrechnung ruhegehaltsfähiger …

    Daß bei der Entscheidung über die Anwendbarkeit einer Vorschrift des Gesetzes zu Artikel 131 des Grundgesetzes das Ergebnis eines Entnazifizierungsverfahrens nur in den vom Gesetz selbst vorgesehenen - hier nicht vorliegenden - Fällen bedeutsam werden kann, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden (BVerwGE 1, 314 [316]; 2, 10 [17]; 3, 72 [73]; 4, 200 [201] und öfter).
  • BVerwG, 06.03.1957 - VI B 17.56

    Rechtsmittel

    Die Frage, ob ein vor dem 1. April 1951 ohne Einschränkung entnazifizierter Beamter dem Gesetz zu Art. 131 GG unterliegt, hat der erkennende Senat im Urteil vom 16. Januar 1957 (BVerwG VI C 30.56) im Anschluß an die Rechtsprechung des II. Senats (BVerwGE 1, 314) bereits bejaht.
  • BVerwG, 16.01.1957 - VI C 30.56

    Rechtsmittel

    Bereits der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 21. Januar 1955 (BVerwGE 1, 314) die Auffassung vertreten, daß die vor dem Inkrafttreten des Art. 131 des Grundgesetzes erfolgte rechtskräftige Einstufung eines Beamten in die Gruppe IV die Anwendung des Bundesgesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes nicht ausschließe.
  • BVerwG, 23.11.1960 - II B 41.59

    Zugehörigkeit eines Beamten zu dem Kreis der "alten Kämpfer" als gewichtiges …

  • BVerwG, 03.07.1959 - VI C 94.57

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 14.11.1956 - II B 198.54

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ernennung zum …

  • BVerwG, 08.06.1955 - II B 20.54

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.09.1955 - III ZR 251/53

    Rechtsmittel

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