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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,343
BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59 (https://dejure.org/1960,343)
BVerwG, Entscheidung vom 21.10.1960 - IV C 368.59 (https://dejure.org/1960,343)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Oktober 1960 - IV C 368.59 (https://dejure.org/1960,343)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 168
  • NJW 1961, 746
  • DVBl 1961, 41
  • DVBl 1961, 797
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.02.1956 - IV C 66.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
    Der Senat hat bereits in seinem Urteil BVerwG IV C 066.55 vom 10. Februar 1956 (BVerwGE 3, 135) für das Notaufnahmerecht, das keinerlei Verweisung auf die Zivilprozeßordnung enthält und in dem einschlägigen § 15 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Notaufnahme von Deutschen im Bundesgebiet vom 11. Juni 1951 (BGBl. I S. 381) - NA DVO - nicht einmal den Ausdruck "Wiederaufnahme" verwendet, ausgesprochen, die bekannte Stufenfolge der Wiederaufnahme im bürgerlichen Rechtsstreit - erstens: Prüfung auf Statthaftigkeit, Frist- und Formwahrung, vorschriftsmäßige Begründung, Zuständigkeit; zweitens: Prüfung auf Durchschlagen des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes (bei Bejahung: judicium rescindens); drittens: Wiederaufrollung der Hauptsache mit neuer Sachentscheidung (judicium rescissorium) - gelte auch für solche Verwaltungsverfahren; dabei wurde auch schon die in § 342 LAG vorgesehene Wiederaufnahme des lastenausgleichsrechtlichen Verwaltungsverfahrens genannt.
  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
    Wie der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 182.59 vom 30. Mai 1960 - ZLA 1960, 280, RLA 1960, 318 und NJW 1960, 1781 - ausgesprochen hat, sind die Beschwerdebehörden im Verwaltungsverfahren freier gestellt als ein Rechtsmittelgericht: bejahen sie die Zulässigkeit und treten in die Sachprüfung ein, so ist auf die Zulässigkeit nicht mehr zurückzukommen, weil es Verwaltungsbehörden stets unbenommen bleibt, in einer unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungssache wiederholt zu entscheiden (zu vgl. auch Urteil BVerwG III C 83.58 vom 12. Mai 1960 - DVBl. 1960, 727).
  • BVerwG, 30.05.1960 - IV C 182.59

    Berechnung einer Unterhaltshilfe und Kriegsentschädigungsrente unter …

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
    Wie der Senat in seinem Urteil BVerwG IV C 182.59 vom 30. Mai 1960 - ZLA 1960, 280, RLA 1960, 318 und NJW 1960, 1781 - ausgesprochen hat, sind die Beschwerdebehörden im Verwaltungsverfahren freier gestellt als ein Rechtsmittelgericht: bejahen sie die Zulässigkeit und treten in die Sachprüfung ein, so ist auf die Zulässigkeit nicht mehr zurückzukommen, weil es Verwaltungsbehörden stets unbenommen bleibt, in einer unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungssache wiederholt zu entscheiden (zu vgl. auch Urteil BVerwG III C 83.58 vom 12. Mai 1960 - DVBl. 1960, 727).
  • BVerwG, 06.03.1958 - IV C 426.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 21.10.1960 - IV C 368.59
    Seine zulassungsfreie Revision gegen dieses Urteil war durch Beschluß des Senats vom 6. März 1958 (BVerwG IV C 426.57) als unzulässig mit der Begründung verworfen worden, die Versagung der Wiedereinsetzung könne nicht mit der Verfahrensrevision angegriffen werden.
  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Sind daher die Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt, so muß das Verfahren - sei es nun zum Vorteil, sei es zum Nachteil des Geschädigten - wiederaufgenommen werden (…vgl. auch Kühne-Wolff, a.a.O. Anm. 1, Urteil vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - [BVerwGE 15, 155 [157] = Buchholz 427.3 § 342 Nr. 4 = ZLA 1963, 295] und Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [BVerwGE 11, 168 [BVerwG 21.10.1960 - IV C 368/59] f = Buchholz a.a.O. Nr. 3]).

    Nicht geregelt ist in der Vorschrift, in welcher Weise die Wiederaufnahme des lastenausgleichsrechtlichen Verwaltungsverfahrens erfolgen soll (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 a.a.O.;… Kühne-Wolff, a.a.O. Anm. 2).

    Wohl wird die Auffassung vertreten, daß die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens im allgemeinen entsprechend anzuwenden seien, insbesondere was die Reihenfolge des Vorgehens betreffe (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 a.a.O. sowie Kühne-Wolff und Harmening, a.a.O. RdNr. 2).

  • BVerwG, 18.03.1976 - 3 C 8.75

    Verpflichtung der Empfänger von Ausgleichsleistungen zur Rückerstattung zuviel …

    Das hat der erkennende Senat wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 15. November 1962 - BVerwG III C 257.60 - [BVerwGE 15, 155] und vom 7. Februar 1974 - BVerwG III C 115.71 - [Buchholz 427.3 § 342 Nr. 11 = ZLA 1974, 100]; vgl. ferner Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [BVerwGE 11, 168 [BVerwG 21.10.1960 - IV C 368/59]] und Kühne-Wolff, Die Gesetzgebung über den Lastenausgleich, § 342 LAG [Anm. 1]); er hält hieran fest.
  • BVerwG, 01.04.1965 - III C 135.62

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im lastenausgleichsrechtlichen Verfahren - …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar anerkannt, daß Verwaltungsbehörden eine Entscheidung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch stillschweigend - also ohne ausdrückliche Erklärung - treffen können; sei es z.B. durch einen Auflagenbeschluß zur Sache (vgl. Urteil vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - [RLA 1961, 94]) oder dadurch, daßüber die Beschwerde sachlich entschieden wird (vgl. Urteil vom 30. Mai 1960 - BVerwG IV C 182.59 - [NJW 1960, 1781]; Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 -).
  • BVerwG, 17.04.1968 - IV B 91.67

    Versäumung der Beschwerdefrist wegen Abfindung - Nachträglicher Ausgleich für …

    Die Ansicht des Klägers, das Urteil des Flurbereinigungsgerichts weiche von der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in den Entscheidungen vom 14. Oktober 1958 - BVerwG I CB 149.58 -, vom 26. November 1959 - BVerwG VII CB 165.59 -, vom 24. Juni 1960 - BVerwG VII C 53.60 -, vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 -, vom 16. Januar 1964 - BVerwG VIII C 72.62 - ab, ist nicht zutreffend.
  • BVerwG, 10.02.1965 - V C 70.64

    Rechtsmittel

    Jedenfalls kann sich der Kläger im vorliegenden Fall nicht auf das Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1960 (BVerwGE 11, 168 [BVerwG 21.10.1960 - IV C 368/59]) berufen, in dem ausgesprochen ist, daß der Beschwerdeausschuß in Lastenausgleichssachen dann zu einer neuen Sachentscheidung verpflichtet sei, wenn er im förmlichen Verfahren einen Auflagebeschluß zur Sache erlassen habe.
  • BVerwG, 28.10.1982 - 3 B 22.82

    Voraussetzungen und Rechtswirkungen der Aufhebung eines Erfüllungsbescheids - …

    Es ist auch nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht das angefochtene Urteil von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1960 - BVerwG 4 C 368.59 - (BVerwGE 11, 168 [BVerwG 21.10.1960 - IV C 368/59]) abweichen könnte.
  • BVerwG, 14.06.1967 - III B 20.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiederaufnahme eines bindend …

    Das Urteil des IV. Senats vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 368.59 - behandelt den ebenfalls anderen Fall des nachträglichen Wiederaufgreifens.
  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 97.62

    Bindung eines Gerichts an die Reihenfolge von Hauptantrag und Hilfsantrag - …

    Mit seiner gegenteiligen Ansicht hat sich der Verwaltungsgerichtshof in Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesetzt (vgl. BVerwGE 4, 233; 11, 168 [BVerwG 21.10.1960 - IV C 368/59]m.w.N., ferner die Entscheidung des Senatsvom 26. November 1959 - BVerwG VII CB 165.59 -, DVBl. 1960 S. 107).
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