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| BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.04.1959 - III A 10/59
- BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59
Papierfundstellen
- BVerwGE 11, 331
- NJW 1961, 1097
- NJW 1961, 1129
- DVBl 1961, 408
- BB 1961, 353
- DÖV 1965, 384
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57
Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59
Ob die Klage begründet ist, hängt in erster Linie davon ab, ob die mit der Klage angegriffene Regelung der Sperrstunde den Kläger in seinen Rechten verletzt, mit anderen Worten: ob der rechtlich geschützte Lebenskreis des Klägers durch die angefochtene Regelung betroffen wird (BVerwGE 10, 122 [123]). - BVerwG, 18.12.1959 - VII C 62.59
Auszug aus BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59
Zwar ist grundsätzlich daran festzuhalten, daß die Vorschriften des Gaststättengesetzes keine Rechtsgrundlage enthalten, auf Grund deren ein Dritter gegen die Erteilung einer Erlaubnis nach § 1 dieses Gesetzes mit Erfolg die Anfechtungsklage erheben könnte (vgl. hierzu BVerwGE 10, 91 [92]). - BGH, 23.02.1959 - III ZR 208/57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59
Aus ähnlichen Erwägungen ist auch der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23. Februar 1959 (NJW 1959 S. 767) zu dem Ergebnis gelangt, daß § 11 GaststG für die zuständigen Behörden auch den nach dieser Vorschrift zu schützenden Personen gegenüber eine Amtspflicht begründet, dort, wo es nach Lage des Falles erforderlich ist, zum Schutze dieser Personen tätig zu werden. - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 15.04.1959 - III A 10/59
Auszug aus BVerwG, 13.01.1961 - VII C 219.59
Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung der Beigeladenen durch Urteil vom 15. April 1959 (DÖV 1960 S. 143) zurück.
- BVerwG, 07.05.1996 - 1 C 10.95
Gewerberecht: Öffentliches Bedürfnis an einer Verkürzung der Sperrzeit bei …
Vielmehr hat der erkennende Senat bereits betont, daß der Schutzzweck der Sperrzeitfestsetzung weitgehend mit demjenigen des § 5 GastG übereinstimmt (…Urteil vom 23. September 1976 - BVerwG 1 C 7.75 - a.a.O.; vgl. auch BVerwGE 11, 331 (333)).Es ist aber zu berücksichtigen, daß das Bundesverwaltungsgericht bereits § 14 i.V.m. § 11 Abs. 1 Buchst. b) des Gaststättengesetzes vom 28. April 1930 (RGBl I S. 146) drittschützende Wirkung beigemessen hatte (BVerwGE 11, 331 (333)).
- BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69
Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich bei zahlreichen Vorschriften auf dem Gebiet des Bau-, Gewerbe- und Wasserrechts mit dieser Frage befasst (BVerwGE 11, 331; 17, 315; 22, 129; 24, 23; 27, 29; 28, 29 und 131; 31, 15; 32, 179) und sie dann bejaht, wenn zusätzlich zu dem von einer Vorschrift angestrebten objektiv-rechtlichen Interessenausgleich zwischen Allgemein- und Einzelinteressen die Einräumung einer besonderen Rechtsposition zugunsten eines hinreichend bestimmten Personenkreises erkennbar ist. - VGH Baden-Württemberg, 28.03.2018 - 6 S 1168/17
Heidelberger Altstadt; Festlegung von Sperrzeiten und Berücksichtigung der …
Rn. 24 Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung haben Anwohner sowie Eigentümer eines im Einwirkungsbereich einer Gaststätte belegenen Grundstücks im Einzelfall die Befugnis, als Drittbetroffene gegen die Verkürzung der Sperrzeit einer Gaststätte mit der Anfechtungsklage vorzugehen (vgl. ausführlich BVerwG…, Urteil vom 07.05.1996 - 1 C 10.95 - GewArch 1996, 426, juris Rn. 32, 34; Urteil vom 13.01.1961 - 7 C 219.59 - BVerwGE 11, 331, juris Rn. 16; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.08.2008 - 6 S 1613/07).
- BVerwG, 28.04.1967 - IV C 10.65
Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen einen Garagenbau; Begriff des "Baublocks" …
Der Senat weicht daher mit seiner Auslegung des § 11 Abs. 1 Satz 1 RGaO nicht von den Entscheidungen anderer Senate des Bundesverwaltungsgerichts ab (vgl. etwa Urteil vom 13. Januar 1961 - BVerwG VII C 219.59 - [BVerwGE 11, 331]), weil sich die Frage, ob einem Dritten ein subjektives Recht eingeräumt ist, nur aus der Auslegung der jeweils zugrunde liegenden Rechtsvorschrift ergeben kann. - VG Berlin, 04.04.1979 - 4 A 593.77
Klage des Nachbarn gegen die Aufhebung der Vorverlegung der Sperrzeit für die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 28.04.1967 - 3 RK 26/63
Klageweise Verpflichtung einer Aufsichtsbehörde eine Aufsichtsanordnung gegenüber …
Von dieser Zwecksetzung her gesehen muß diesem besonderen Erfordernis, von dem die Zulässigkeit der Klage abhängt (vgl. BSG 7, 169, 170), eine eigene abgrenzende Bedeutung zukommen, die sich nicht in dem erschöpft, was zur Begründetheit der Klage gehört, Wenn die sich hieraus ergebende Substantiierungspflicht des Klägers häufig mit der Formulierung gekennzeichnet wird, der Kläger müsse seine Beschwer "schlüssig" behaupten (vgl. BVerwG 11, 331, 332; vgl. auch BSG 14, 164, 165), so mag diese Entlehnung eines in wesentlich anderem Zusammenhang geprägten Rechtsbegriffs insbesondere angesichts des die verwaltungsgerichtlichen Verfahren beherrschenden Amtsermittlungsgrundsatzes nicht unbedenklich sein (vgl. Bettermann in NJW 1961, 1097, 1098; Bachof, JZ 1962, 663, 665). - OVG Thüringen, 11.02.2003 - 2 N 607/00
Gaststättenrecht; Normenkontrollantrag gegen eine kommunale Sperrzeitverordnung; …
Nach der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung hat der Anwohner einer Gaststätte, deren Sperrzeit im Einzelfall verkürzt werden soll, die Befugnis als Drittbetroffener gegen diesen Verwaltungsakt mit der Anfechtungsklage vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1996 1 C 10.95 -, GewArch 1996, 426, Urteil vom 13. Januar 1961 - 7 C 219.59 -, BVerwGE 11, 331 [332]; OVG Lüneburg, Urteil vom 26. August 1970 -4A76/70-, DVBl. 1971, 421). - VGH Baden-Württemberg, 04.02.2005 - 6 S 264/05
Villinger Lokale dürfen an Fastnacht länger geöffnet bleiben
Soweit der Antragsteller schließlich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Landes Rheinland-Pfalz vom 14.09.2004 - 6 A 10949/04.OVG -, dem Urteil des beschließenden Gerichtshofs vom 27.06.2002 (…a.a.O.) und dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2003 (NJW 2003, 3699) den Schluss zieht, dass ein entsprechender nachbarlicher Anspruch bereits bei Erreichen gebietsbezogener Lärm(vorsorge)-Werte, mithin unabhängig von etwaigen Gesundheitsgefahren bestehe, übersieht er, dass dort kein Anspruch auf gaststättenrechtliches Einschreiten, sondern ein nachbarlicher Abwehranspruch gegen eine unter Verstoß gegen drittschützende Vorschriften erteilte gaststättenrechtliche Gestattung (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14.09.2004, a.a.O.) bzw. Sperrzeitverkürzung (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 27.06.2002, a.a.O.; auch BVerwG, Urt. v. 07.05.1996, a.a.O., Urt. v. 13.01.1961, BVerwGE 11, 331) bzw. ein zivilrechtlicher, auf die §§ 1004, 906 BGB gestützter Unterlassungsanspruch in Rede stand. - BVerwG, 30.04.1965 - VII B 195.64
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Einschränkung einer Gaststättenerlaubnis durch …
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Entscheidung, von 23. Februar 1959 - GewArch. 1959/60 S. 60 = NJW 1959 S. 767 -) und des beschließenden Senats (Entscheidung vom 13. Januar 1961 - BVerwGE 11, 331 -) ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß die genannte Vorschrift dem durch sie geschützten Personenkreis gegenüber eine Amtspflicht der Behörden begründet, zum Schütze dieser Personen dort und so tätig zu werden, wo und wie dies nach Lage des Falles erforderlich ist. - BVerwG, 05.08.1970 - I B 58.70
Festsetzung und Handhabung der Polizeistunde im Land Hessen - Verlängerung der …
Die Festsetzung einer Sperrzeit für Gaststättenbetriebe hat, wie in Rechtsprechung und Schrifttum allgemein anerkannt ist, insbesondere den Zweck, die Nachtruhe der Bewohner in der Nähe der Gaststätte zu schützen (BVerwGE 11, 331; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 8. Februar 1967, GewArch. 1967, 179; Beschluß vom 19. März 1969, GewArch. 1969, 131; OVG Saarland, AS 10, 340; Bay. VGH, VerwRspr. 20, 209; Fuhr, GewO, § 27 Erl. 7 Polizeistunde). - VG Meiningen, 27.09.2001 - 5 E 694/01
Rechtsverletzug durch Verkürzung der Sperrzeit ; Beurteilungspegel für …
- VG München, 28.12.2022 - M 30 K 19.2699
Freiwillige kommunale Zuwendungen an Eltern-Kind-Initiativen, die Kinderbetreuung …
- BVerwG, 27.10.1961 - VII B 20.59
Rechtsgültigkeit der Bestimmungen über die Festsetzung und Handhabung der …
- OVG Saarland, 27.01.1977 - I R 140/76
Erlaubnis auf Hinausschiebung der Polizeistunde nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 der …
- BVerwG, 21.07.1964 - VII B 110.64
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