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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,176
BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60 (https://dejure.org/1961,176)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1961 - VIII C 151.60 (https://dejure.org/1961,176)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1961 - VIII C 151.60 (https://dejure.org/1961,176)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Häftlingshilfegesetz § 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 220
  • NJW 1961, 1690
  • MDR 1961, 794
  • JR 1962, 196
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56

    Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Für die in die Sowjetunion verschleppten deutschen Fachkräfte folgt daraus, daß sie keine politischen Häftlinge im Sinne des Häftlingshilfegesetzes sind; denn der Grund ihrer Festhaltung war, wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang in seinem Urteil vom 15. Mai 1957, BVerwGE 5, 64 (67 f.) [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56], ausgeführt hat, ihre Verwendung für den Wiederaufbau der sowjetischen Wirtschaft oder deren Weiterentwicklung wegen der besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten dieser deutschen Fachkräfte.

    Daß sie keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, hat zwar der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] entschieden; der erkennende Senat hat aber darüber hinaus in seinem Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 369.59 -, ROW 1960 S. 203, bereits ausgeführt, daß das Häftlingshilfegesetz keine Auffangregelung ist für Fälle, die nicht durch andere gesetzliche Hilfsmaßnahmen, insbesondere das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, erfaßt werden.

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Da die Klage auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 HHG gerichtet ist, ist der rechtlichen Beurteilung die jetzt gültige Fassung dieses Gesetzes zugrunde zu legen (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]).
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    In seinem Urteil vom 9. September 1959, BVerwGE 9, 132 (134) [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59], hat das erkennende Gericht sich zu einer an § 3 BVFG angepaßten Auslegung der politischen Gründe des Gewahrsams (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG) bekannt, so daß in der Regel ein durch die politischen Verhältnisse des Gewahrsamsgebiets bedingter Gewahrsam auch ein politisch begründeter Gewahrsam ist.
  • BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56

    Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Unter den Begriff der "Arbeitsverpflichtungen" fällt auch die Zwangsarbeit, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 -, DÖV 1958 S. 57, und vom 14. Januar 1959, BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56], zu der gleichartigen Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - KgfEG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) entschieden hat.
  • BVerwG, 25.03.1959 - V C 623.56

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung zugunsten Volksdeutschen aus der …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    "Folge" von Arbeitsverpflichtungen ist die Festhaltung, wenn die Verwendung des Betroffenen zur Arbeitsleistung der maßgebliche Grund hierfür gewesen ist (vgl. das ebenfalls zu § 2 Abs. 3 KgfEG ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 1959, BVerwGE 8, 222).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Unter den Begriff der "Arbeitsverpflichtungen" fällt auch die Zwangsarbeit, wie das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 -, DÖV 1958 S. 57, und vom 14. Januar 1959, BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56], zu der gleichartigen Vorschrift des § 2 Abs. 3 Satz 2 des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes - KgfEG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) entschieden hat.
  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 369.59
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1961 - VIII C 151.60
    Daß sie keinen Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung haben, hat zwar der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem bereits erwähnten Urteil BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56] entschieden; der erkennende Senat hat aber darüber hinaus in seinem Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 369.59 -, ROW 1960 S. 203, bereits ausgeführt, daß das Häftlingshilfegesetz keine Auffangregelung ist für Fälle, die nicht durch andere gesetzliche Hilfsmaßnahmen, insbesondere das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, erfaßt werden.
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …

    Darin ist dem Oberbundesanwalt zuzustimmen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [222]; 21, 33 [38]).

    Sie enthält keine Auffangregelung für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [224]) oder den Besatzungsschädenausgleich fallen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1961 - (BVerwG VIII C 151.60 - [BVerwGE 12, 220 [223]]) darauf hingewiesen, daß sich die beiden Begriffe nicht decken.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten war der politische Charakter des Gewahrsams nicht nach § 1 Abs. 6 HHG ausgeschlossen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60]).

    Der Ausschluß umfaßt nur die Fälle, in denen die Arbeitspflicht Gewahrsamsgrund ist (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [223]).

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …

    Darin ist dem Oberbundesanwalt zuzustimmen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [222]; 21, 33 [38]).

    Sie enthält keine Auffangregelung für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [224]) oder den Besatzungsschädenausgleich fallen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG VIII C 151.60 - (BVerwGE 12, 220 [223]) darauf hingewiesen, daß sich die beiden Begriffe nicht decken.

    Entgegen der Ansicht des Beklagten war der politische Charakter des Gewahrsams nicht nach § 1 Abs. 6 HHG ausgeschlossen (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60]).

    Der Ausschluß umfaßt nur die Fälle, in denen die Arbeitspflicht Gewahrsamsgrund ist (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] [223]).

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 141.72

    Rechtsmittel

    Schon in seiner Entscheidung BVerwGE 12, 220 (224 f.) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] hat der erkennende Senat unter Bezugnahme auf die Gesetzesmaterialien ausgeführt, der Festhaltegrund Arbeitseinsatz sei zwar kein politischer Grund im Sinne des Häftlingshilfegesetzes, nach der Auffassung der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Stellen komme aber ein Harteausgleich in Betracht.

    Der erkennende Senat hat sich wiederholt mit der zuweilen schwierigen Abgrenzung des politischen Häftlings vom Kriegsgefangenen und mit der Anwendbarkeit des Häftlingshilfegesetzes einerseits und des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes andererseits befaßt und dabei auch zum Ausdruck gebracht, daß das Häftlingshilfegesetz keine Auffangregelung ist für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz fallen (insbesondere Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 369.59 - [ROW 1960, 203]; BVerwGE 12, 220 [224]; ferner: Beschluß vom 13. März 1961 - BVerwG VIII CB 131.60 - Beschluß vom 26. Mai 1970 - BVerwG VIII B 141.67 - Beschluß vom 6. Juli 1970 - BVerwG VIII B 62.68 -).

    Was in den Verhandlungen des Bundestags und der Ausschüsse hierzu gesagt wurde, wurde in den Entscheidungen BVerwGE 9, 132 (133 f., 136 f., 140 f. [BVerwG 09.09.1959 - VIII C 281/59]) und BVerwGE 12, 220 (224 f.) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] näher ausgeführt; diese Materialien ergeben, daß die "politischen Gründe" des Gewahrsams keine unabdingbaren Voraussetzungen des Härteausgleichs sind und daß auch der "Gewahrsam" selbst nicht den Begriffsbestimmungen des § 1 Abs. 4 und 5 HHG zu entsprechen braucht.

    Mit dem ausdrücklichen Ausschluß der Lagerunterbringung als Folge von Arbeitsverpflichtungen befaßte sich der erkennende Senat in seiner Entscheidung BVerwGE 12, 220.

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …

    Sie enthält keine Auffangregelung für Fälle, die nicht unter das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (BVerwGE 12, 220 [224]) oder den Besatzungsschädenausgleich fallen.

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. April 1961 - BVerwGE 12, 220 (223) [BVerwG 27.04.1961 - VIII C 151/60] - darauf hingewiesen, daß sich die beiden Begriffe nicht decken.

  • BVerwG, 07.07.1972 - VIII B 60.70
    In diesem Zusammenhang macht er jedoch geltend, die Revision sei zuzulassen, weil das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des beschließenden Senats BVerwGE 9, 132 und 12, 220 abweiche und auf dieser Abweichung beruhe.

    Das Oberverwaltungsgericht hat aus der Entscheidung BVerwGE 12, 220 (sog. Spezialistenurteil) die - nicht nur auf den Sonderfall der Spezialisten bezogene - Auslegung der Begriffsbestimmung des Gewahrsams in § 1 Abs. 4 HHG übernommen und sie seiner eigenen Entscheidung zugrunde gelegt; daß der Kläger kein "Spezialist" im Sinne jener Entscheidung war, hat es nicht verkannt.

    In Übereinstimmung mit der Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 12, 220 hat nämlich das Berufungsgericht aus der gesetzlichen Begriffsbestimmung des § 1 Abs. 4 HHG gefolgert, daß eine Festhaltung aus Gründen des Arbeitseinsatzes keine solche aus politischen Gründen im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG gewesen sei.

  • BVerwG, 26.07.1978 - 8 C 72.77

    Bewilligung von Eingliederungshilfe nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) - …

    Als politischer Gewahrsam kann der Anschlußgewahrsam nach § 1 Abs. 5 Satz 2 HHG nur gerechtfertigt sein, wenn der Betroffene schon im Zustand des politischen Gewahrsams in das Ausland verbracht wird (BVerwGE 12, 220 [BVerwG 27.04.1961 - BVerwG VIII C 151.60] [222]; 21, 33 [38]; 54, 101 [104 f.]; Urteile vom 22. Juni 1977 - BVerwG 8 C 4.76 und BVerwG 8 C 102.76 - und vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -).
  • VGH Hessen, 28.03.1996 - 5 N 269/92

    Erfolglose Normenkontrolle gegen Hausmüllsatzung - hier: Entgelt für …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1961 (Urteil vom 27. April 1961 - VIII C 151.60 -, BVerwGE 13, 214, 224) festgestellt, die Frage nach der Einhaltung des Kostendeckungsprinzips sei für jedes Haushaltsjahr gesondert zu beantworten.
  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60

    Rechtsmittel

    An dieser Auffassung hat der Senat in seinem Urteil vom 27. April 1961 - BVerwG VIII C 151.60 - festgehalten trotz der Einwände, die der Beklagte sowohl in dem am 27. April 1961 entschiedenen als auch in dem vorliegenden Falle hiergegen vorgebracht hat.
  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 38.82

    Politischer Gewahrsam Minderjähriger - Politische Gründe - Politischer Gewahrsam …

    Dadurch bleibt jedoch der grundsätzlich einheitlich zu beurteilende (unpolitische) Zweck der Verbringung (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. April 1961 - BVerwG VIII C 151.60 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 2 S. 13 [17] und vom 20. August 1975 - BVerwG VIII C 89.74 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 16 S. 1 [3]) unberührt.
  • BVerwG, 25.03.1965 - VIII C 395.63
    Für die rechtliche Beurteilung der Frage, ob die in die Sowjetunion verschleppten deutschen Fachkräfte aus ,,politischen Gründen" in Gewahrsam genommen wurden, kommt es nicht darauf an, ob sie im Rahmen der unmittelbar für militärische Zwecke bestimmten sowjetischen Rüstungsindustrie oder in anderen Bereichen der sowjetischen Wirtschaft verwendet worden sind (Ergänzung von BVerwGE 12, 220 ).«.
  • VG Köln, 31.01.2003 - 8 K 2872/02

    Voraussetzungen eines Anspruchs nach § 18 Häftlingshilfegesetz (HHG)

  • BVerwG, 28.06.1978 - 8 C 65.77

    Abänderung einer Häftlingsbescheinigung und Bescheinigung einer längeren …

  • BVerwG, 22.02.1973 - II B 51.71

    Pflicht des Gerichts zur Erhebung von Beweisen - Umfang der Pflicht des …

  • BVerwG, 07.07.1972 - VIII B 30.72

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen der …

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 150.60
  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 64.70

    Begriff der "politischen Gründe" im Sinne des Häftlingshilfegesetzes (HHG) - …

  • BSG, 13.03.1985 - 9a RVh 1/84

    Berufliche Diskriminierung - Politische Gewahrsam in der DDR - …

  • BVerwG, 20.06.1973 - VIII C 64.71

    Zulassung des Härteausgleichs zugunsten von vor dem 8. Mai 1945 in der …

  • BVerwG, 10.10.1962 - VIII B 131.61

    Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 10 Abs. 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) sowie …

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