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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,418
BVerwG, 08.02.1961 - VI C 81.58 (https://dejure.org/1961,418)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1961 - VI C 81.58 (https://dejure.org/1961,418)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1961 - VI C 81.58 (https://dejure.org/1961,418)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 12, 42
  • NJW 1961, 1985
  • MDR 1961, 712
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines …

    Nach der Entscheidung BVerwGE 12, 42 ff. sei die Behörde, der die Verurteilung eines Beamten durch freiwillige Offenbarung bekanntgeworden sei, durch § 4 Abs. 4 des früher geltenden Straftilgungsgesetzes allerdings nicht gehindert gewesen, das Beamtenverhältnis für nichtig zu erklären; denn durch die Tilgung eines Verurteilungsvermerks im Strafregister sei die Strafe selbst nicht aus der Welt geschafft worden, und die Behörde dürfe auch ihre aus einer beigezogenen Akte erlangte Kenntnis von einer getilgten Vorstrafe des Beamten verwerten.

    Durch die Rücknahme der Ernennung soll die Entschließungsfreiheit wiederhergestellt und dem berufspolitischen Interesse an der Reinhaltung des Berufsbeamtentums von Personen, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit der Ernennungsbehörde eingeschränkt haben, Rechnung getragen werden (vgl. BVerwGE 12, 42 [45]; 16, 340 [342]; 31, 1 [4]).

    Ferner hat es entschieden, daß selbst eine Tilgung des Strafvermerks nach § 4 Abs. 4 StTilgG die Dienstbehörde nicht dazu verpflichtet, die getilgte Verurteilung eines Beamten als ungeschehen zu behandeln (BVerwGE 12, 42 [43 f.]; Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG 2 C 116.65 - [DÖD 1966, 193, 194]).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 40/92

    Amtsenthebung eines Anwaltsnotars wegen Herbeiführung seiner Bestellung durch …

    Dieser ist auf die Wiederherstellung der Entscheidungsfreiheit der Ernennungsbehörde und auf die Befreiung des Berufsbeamtentums (bzw. hier des Notaramtes) von Personen gerichtet, die durch unlauteres Verhalten die Entschließungsfreiheit eingeschränkt haben (BVerwGE 12, 42, 45; 16, 340, 342; 31, 1, 4; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 50/78 = RiA 1980, 196, 197;… Schütz aaO, Rdnr. 3).
  • BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 19.67

    Rechtsmittel

    Eine Gewissensentscheidung ist jede ernste sittliche, d.h. an den Kategorien von "Gut" und "Böse" orientierte Entscheidung, die der einzelne in einer bestimmten Lage als für sich bindend und unbedingt verpflichtend innerlich erfährt, so daß er gegen sie nicht ohne ernste Gewissensnot handeln kann (BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58] [55]).
  • BVerwG, 29.03.1974 - VI C 54.73

    Ausschluss einer Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer bei Bereitschaft des …

    Eine solche rechtliche Qualifikation träfe zwar zu, wenn der Kläger sich weigerte, an einem bestimmten Kriege, an Kriegen bestimmter Art, unter bestimmten Voraussetzungen oder mit bestimmten Waffen teilzunehmen (vgl. BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58] [57]).
  • BVerwG, 12.05.1966 - II C 116.65

    Rücknahme einer Ernennung wegen nachträglicher Feststellung strafgerichtlicher …

    Überdies hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß nach § 4 Abs. 4 StrTG die getilgte Verurteilung nicht als ungeschehen zu behandeln ist, daß also die Vorstrafe durch die Tilgung des Verurteilungsvermerks im Strafregister nicht völlig ausgelöscht wird mit der Folge, daß die oberste Dienstbehörde gehindert wäre, das Beamtenverhältnis nach der - dem § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG rechtsähnlichen - Vorschrift des § 32 Abs. 2 Nr. 2 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - für nichtig zu erklären (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 1961 - BVerwG VI C 81.58 - [BVerwGE 12, 42]).
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Das Vorbringen der Revision, der nach Verurteilung Amnestierte werde damit beamtenrechtlich schlechter und damit ungleich behandelt im Verhältnis zu dem vor Verurteilung Amnestierten, gibt dem Senat keinen Anlaß, seine obenerwähnte Auffassung, daß es sich um verschiedene Sachverhalte handelt, aufzugeben, zumal angesichts seines Urteils vom 8. Februar 1961 (BVerwGE 12, 42 [45]).
  • BVerwG, 13.08.1974 - VI ER 201.74

    Rechtsmittel

    Darf damit der Richter dem 'Phänomen Gewissen' (BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58] [55]) nachgehen, dann kann er, solange das Gesetz nichts anderes vorschreibt, dem allgemeinen Prozeßrecht gemäß das Vorliegen einer Gewissensentscheidung nur bejahen, wenn er im Einzelfall davon überzeugt ist.
  • BVerwG, 03.04.1980 - 6 B 31.80

    Voraussetzungen für die Anerkennung einer Kriegsdienstverweigerung

    Zu Unrecht macht die Beschwerde geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen BVerwGE 12, 45 [BVerwG 08.02.1961 - VI C 81/58]; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]und dem Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG 8 C 61.68 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 29 = NJV 1970, 1653) ab (§ 34 Abs. 2 Satz 3 VPflG).
  • VGH Hessen, 07.11.1967 - OS I 69/65
    Auf die Rücknahme einer Beamtenernennung nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 BBG ist eine vor der Beamtenernennung erfolgte Straftilgung ohne Einfluß (Anschluß an BVerwG Urt. vom 08.02.1961 - VI C 81.58 -).
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