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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,38072
BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17 (https://dejure.org/2018,38072)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 1 C 23.17 (https://dejure.org/2018,38072)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 (https://dejure.org/2018,38072)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwVfG § 51 Abs. 1 und 5, §§ 48, 49; BVFG § 6 Abs. 2, § 27 Abs. 3 Satz 1; VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Abstammung; Aufnahmebescheid; Aufnahmeverfahren; Bestandskraft; Bundesvertriebenengesetz; Doppelbegründung; Durchbrechung der Bestandskraft; Entscheidungserheblichkeit; Prüfungsumfang; Sprachkenntnisse; Streitgegenstand; Treu und Glauben; Verpflichtungsklage; ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens, wenn zu einem selbstständig tragenden Ablehnungsgrund kein durchgreifender Wiederaufnahmegrund vorgebracht wurde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 3 S 1 BVFG, § 6 Abs 2 BVFG, § 79 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 48 VwVfG, § 49 VwVfG
    Kein Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens, wenn zu einem selbstständig tragenden Ablehnungsgrund kein durchgreifender Wiederaufnahmegrund vorgebracht wurde

  • Wolters Kluwer

    Wiederaufgreifen des Verfahrens als Anspruch eines Aufnahmebewerbers bei bestandskräftiger Ablehnung des Aufnahmeantrags; Nachträgliche Veränderung der bestimmten rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufnahmebescheides hinsichtlich des Vorbringens ...

  • doev.de PDF

    Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 51 Abs. 1, VwVfG § 51 Abs. 5, VwVfG § 48, VwVfG § 49, BVFG § 6 Abs. 2, BVFG § 27 Abs. 3 S. 1, VwGO § 79 Abs. 1 Nr. 1
    Aufnahmebescheid, Bundesvertriebenengesetz, Änderung der Rechtslage, Wiederaufnahmegründe, Entscheidungserheblichkeit, Prüfungsumfang, Streitgegenstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederaufgreifen des Verfahrens als Anspruch eines Aufnahmebewerbers bei bestandskräftiger Ablehnung des Aufnahmeantrags; Nachträgliche Veränderung der bestimmten rechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufnahmebescheides hinsichtlich des Vorbringens ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur bei Änderungen zu allen Ablehnungsgründen

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur bei Änderungen zu allen Ablehnungsgründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederaufgreifen eines vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Wiederaufgreifen vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur bei Änderungen zu allen Ablehnungsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 163, 370
  • NVwZ-RR 2019, 170
 
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Wird zitiert von ... (153)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 5 C 9.11

    Aufnahmebescheid; rechtskräftige Ablehnung; Rechtskraft; Durchbrechen der …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Die erstmalige Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung begründet ebenso wie eine Änderung dieser Rechtsprechung regelmäßig keine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 27).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (…BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 und vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29 f.).

    Sie orientierte sich hinsichtlich der angenommenen Beschränkung des Abstammungsmerkmals auf die Eltern der Sache nach an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur früheren Rechtslage und konnte sich auf die Gesetzesmaterialien zum Kriegsfolgenbereinigungsgesetz berufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -BayVBl. 2012, 478; BT-Drs.

    Allein der Umstand, dass der ablehnende Verwaltungsakt - gemessen an den sich aus der aktuellen Rechtsprechung ergebenden Anforderungen - nicht rechtmäßig verfügt werden durfte, genügt für die Annahme seiner offensichtlichen Rechtswidrigkeit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29).

  • VG Köln, 10.07.2018 - 7 K 9402/16
    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Diese erstreckt sich auf die ausschlaggebenden Ablehnungsgründe (…vgl. auch Seibert, Die Bindungswirkung von Verwaltungsakten, 1989, S. 535), die nicht mit der Ablehnung als solcher gleichzusetzen sind (zutreffend VG Köln, Urteil vom 10. Juli 2018 - 7 K 9402/16 - juris Rn. 37).

    § 51 Abs. 1 VwVfG macht die Durchbrechung der Bestandskraft eines Verwaltungsakts gerade davon abhängig, dass sich Faktoren geändert haben, die im ursprünglichen Verfahren für den Inhalt des bestandskräftigen Verwaltungsakts entscheidend waren (…Ramsauer, in: Kopp/Ramsauer, VwVfG, 19. Aufl. 2018, § 51 Rn. 25; VG Köln, Urteil vom 10. Juli 2018 - 7 K 9402/16 - juris Rn. 35).

    Es entspricht gerade der Funktion der Bestandskraft und bewirkt ungeachtet der bei der Begründung des Erstbescheides möglichen Zufälligkeiten der Heranziehung rechtlich je tragender Gründe keine Willkür, für die Wiederaufgreifensprüfung an die den Bescheid tragenden Gründe anzuknüpfen (siehe auch VG Köln, Urteil vom 10. Juli 2018 - 7 K 9402/16 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 10.10.2018 - 1 C 26.17

    Aufenthaltnahme; Aufnahmebescheid; Ausreise; Bekenntnis; Bestandskraft; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Rn. 11 Nachdem der Aufnahmeantrag der Klägerin aus dem Jahr 1997 unanfechtbar abgelehnt worden ist, kann ihr Begehren auf Erteilung eines Aufnahmebescheides nur Erfolg haben, wenn sie zuvor ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 VwVfG (Anspruch auf Wiederaufgreifen) oder nach § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG (Wiederaufgreifen nach Ermessen) erreicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 16).

    Rn. 13 a) Eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage zugunsten des Betroffenen liegt vor, wenn sich die für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen oder tatsächlichen Grundlagen geändert haben, sodass die Änderung eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erfordert oder doch ermöglicht (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 18 und vom 8. Mai 2002 - 7 C 18.01 - Buchholz 428 § 2 VermG Nr. 66 S. 68;… Sachs, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. Aufl. 2018, § 51 Rn. 92).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31).

  • BVerwG, 17.01.2007 - 6 C 32.06

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft des Gebührenbescheides; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 …und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31).

    Die offensichtliche Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts, dessen Rücknahme begehrt wird, kann ebenfalls die Annahme rechtfertigen, seine Aufrechterhaltung sei schlechthin unerträglich (BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13 …und vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 - BayVBl. 2012, 478 Rn. 29 f.).

  • BVerwG, 24.02.2011 - 2 C 50.09

    Wiederaufgreifen im weiteren Sinne; Wiederaufnahme nach Ermessen; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 …und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 1 C 33.07

    Ausweisung; Ausweisungsermessen; Ausweisungswirkungen; Ermessen; Rücknahme; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsakts, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5, vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 …und vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 21.06.2017 - 6 C 43.16

    Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung; Ausgleich systembedingter Nachteile; …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Hinsichtlich der in § 51 Abs. 5 i.V.m. §§ 48, 49 VwVfG zu sehenden Ermächtigung zum Wiederaufgreifen des Verfahrens im weiteren Sinne, welche die Korrektur inhaltlich unrichtiger Entscheidungen ermöglicht, besteht für den Betroffenen allerdings nur ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2017 - 6 C 43.16 - Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 196 Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92

    Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Bei klageabweisenden Urteilen ist der aus der Urteilsbegründung zu ermittelnde ausschlaggebende Abweisungsgrund aber gerade Teil dieses Entscheidungssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1993 - III ZR 43/92 - NJW 1993, 3204 ).
  • BVerwG, 25.01.2008 - 5 C 8.07

    Abstammung von einem deutschen Volkszugehörigen als Voraussetzung der deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Rn. 17 Eine Änderung der Rechtslage ist auch nicht mit dem Vorbringen dargetan, hinsichtlich der Abstammung könne nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - (BVerwGE 130, 197) auch auf die Großeltern abgestellt werden.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde …

    Auszug aus BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
    Für den Fall mehrerer selbstständig tragender Ablehnungsgründe folgt hieraus, dass es für einen erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht ausreicht, wenn nur hinsichtlich eines Ablehnungsgrundes ein durchgreifender Wiederaufnahmegrund geltend gemacht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 ).
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens - …

  • BVerwG, 15.09.1992 - 9 B 18.92

    Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens im engeren Sinne neue Beweismittel - …

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im …

  • BVerwG, 08.05.2002 - 7 C 18.01

    Entschädigungsberechtigung; Schädigungstatbestand als Teil der …

  • BVerwG, 05.08.1987 - 9 B 318.86

    Teilbeachtlichkeit des Asylfolgeantrages - Umfang der erneuten Sachprüfung - …

  • BVerwG, 29.01.2025 - 6 C 3.23

    Verarbeitung der Kontaktdaten von Zahnarztpraxen zum Zweck der Telefonwerbung …

    Der mit dem Antrag geltend gemachte Wiederaufnahmegrund nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG, der den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung bestimmt und begrenzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 12 …und vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 9 B 320.89 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 24), liegt nicht vor.

    Rn. 35 aa) Eine Änderung der Rechtslage wirkt sich dann - wie nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 SVwVfG erforderlich - zu Gunsten des Betroffenen aus, wenn die Änderung der für den ergangenen Verwaltungsakt entscheidungserheblichen Rechtsnormen dazu führt, dass eine dem Betroffenen günstigere Entscheidung erforderlich oder doch möglich ist (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - 6 C 9.10 - BVerwGE 140, 221 Rn. 55, vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13…, vom 13. August 2020 - 1 C 23.19 - Buchholz 412.3 § 15 BVFG Nr. 41 Rn. 15…, vom 26. Januar 2021 - 1 C 1.20 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 66 Rn. 24 …und vom 20. April 2023 - 1 C 4.22 - NVwZ-RR 2023, 1011 Rn. 16).

  • BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20

    Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren …

    Ist die Versagung eines Aufnahmebescheides von mehreren selbstständig tragenden Ablehnungsgründen getragen, reicht es für einen erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht aus, wenn nur hinsichtlich eines Ablehnungsgrundes ein durchgreifender Wiederaufnahmegrund geltend gemacht wird (Bestätigung von BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370).

    Dabei bestimmen und begrenzen die mit dem Wiederaufnahmeantrag (und im weiteren Verlauf des Verfahrens) geltend gemachten Wiederaufnahmegründe den Gegenstand der behördlichen und gerichtlichen Prüfung (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 12 m.w.N.).

    Daraus folgt für den Fall mehrerer selbstständig tragender Ablehnungsgründe, dass es für einen erfolgreichen Wiederaufnahmeantrag nach § 51 Abs. 1 VwVfG nicht ausreicht, wenn nur hinsichtlich eines Ablehnungsgrundes ein durchgreifender Wiederaufnahmegrund geltend gemacht wird (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Durchbrechung der Bestandskraft gemäß § 51 Abs. 1 VwVfG setzt voraus, dass diese tragenden Ablehnungsgründe jeweils durch einen Wiederaufnahmegrund überwunden werden (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 20).

    Es entspricht gerade der Funktion der Bestandskraft und bewirkt ungeachtet der bei der Begründung des Erstbescheides möglichen Zufälligkeiten der Heranziehung rechtlich je tragender Gründe keine Willkür, für die Wiederaufgreifensprüfung an die den Bescheid tragenden Gründe anzuknüpfen (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 22).

    Nicht ausreichend ist die Änderung tatsächlicher oder rechtlicher Voraussetzungen für den mit der Verpflichtungsklage erstrebten Verwaltungsakt, die für die bestandskräftige Ablehnung nicht (allein) ausschlaggebend waren (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 13).

    Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts inzwischen geklärt ist, dass dem Vertriebenenrecht ein generationenübergreifender Abstammungsbegriff zugrunde liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2008 - 5 C 8.07 - BVerwGE 130, 197), führt dies - ungeachtet des Umstandes, dass sich die Klägerin hierauf nicht berufen hat - schon deshalb nicht zu einem Wiederaufgreifen, weil die Klärung einer Rechtsfrage durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ebenso wie eine Änderung dieser Rechtsprechung regelmäßig keine Änderung der Rechtslage im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG begründet (BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 17).

    Mit Blick auf das Gebot der materiellen Gerechtigkeit besteht jedoch ausnahmsweise dann ein Anspruch auf Rücknahme eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes, wenn dessen Aufrechterhaltung "schlechthin unerträglich" ist, was von den Umständen des Einzelfalles und einer Gewichtung der einschlägigen Gesichtspunkte abhängt (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 2007 - 6 C 32.06 - NVwZ 2007, 709 Rn. 13…, vom 20. März 2008 - 1 C 33.07 - Buchholz 402.242 § 54 Aufenthaltsgesetz Nr. 5 Rn. 12 f., vom 24. Februar 2011 - 2 C 50.09 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 58 Rn. 11…, vom 10. Oktober 2018 - 1 C 26.17 - Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 25 Rn. 31 und vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 - BVerwGE 163, 370 Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - 11 A 836/17

    Wiederaufnahme des bestandskräftig abgeschlossenen Aufnahmeverfahrens …

    Rn. 46 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (376) = juris, Rn. 19.

    Rn. 48 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (373) = juris, Rn. 12, und Beschluss vom 11. Dezember 1989 - 9 B 320.89 -, NVwZ 1990, 359 (360) = juris, Rn. 4.

    Rn. 60 Vgl. BVerwG, Urteile vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (375) = juris, Rn. 17, und vom 13. Dezember 2011 - 5 C 9.11 -, BayVBl 2012, 478 ff. = juris, Rn. 27.

    Rn. 73 vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (376) = juris, Rn. 20,.

    Rn. 76 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (377) = juris, Rn. 22, zur Funktion der Bestandskraft und Wirkung der ausschlaggebenden Ablehnungsgründe auf deren Reichweite.

    Rn. 86 vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (377) = juris, Rn. 22,.

    Rn. 97 Vgl. BVerwG, Urteil vom 20. November 2018 - 1 C 23.17 -, BVerwGE 163, 370 (373) = juris, Rn. 12.

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