Rechtsprechung
| BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BPersVG § 31 Abs. 1 Satz 2, § 34 Abs. 2 Satz 1 und 2, §§ 54, 56; VwVfG §§ 43, 44
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtzeitigkeit der Vorlage der Tagesordnung zu einer Gesamtpersonalratssitzung; Verhinderung doppelmandatierter Personalratsmitglieder durch parallel stattfindende Sitzungen von Personalvertretungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 31 Abs 1 S 2 BPersVG, § 34 Abs 2 S 1 BPersVG, § 34 Abs 2 S 2 BPersVG, § 54 BPersVG, § 56 BPersVG
Rechtzeitigkeit der Vorlage der Tagesordnung zu einer Gesamtpersonalratssitzung; Verhinderung doppelmandatierter Personalratsmitglieder durch parallel stattfindende Sitzungen von Personalvertretungen - doev.de
Rechtzeitigkeit der Vorlage der Tagesordnung zu einer Gesamtpersonalratssitzung; Verhinderung doppelmandatierter Personalratsmitglieder durch parallel stattfindende Sitzungen von Personalvertretungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Rechtzeitigkeit der Vorlage der Tagesordnung zu einer Gesamtpersonalratssitzung; Verhinderung doppelmandatierter Personalratsmitglieder durch parallel stattfindende Sitzungen von Personalvertretungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur ein Gruppensprecher sein
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur ein Gruppensprecher sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anforderungen an die den Mitgliedern einer Personalvertretung mitzuteilende Tagesordnung
Papierfundstellen
- BVerwGE 168, 149
- NZA-RR 2020, 552
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 29.08.1975 - VII P 2.74
Antrag auf Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung der nächsten …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Er muss die Tagesordnung so festsetzen, dass sie alle Gegenstände enthält, die sich aus der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Personalvertretung ergeben (BVerwG, Beschluss vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 ).Dabei kann allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Sitzung grundsätzlich die Informationsquelle der Mitglieder der Personalvertretung ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 2).
Weitergehende Angaben, insbesondere solche über die Mitbewerber, braucht die Tagesordnung hingegen nicht zu enthalten, weil sie nicht zu der beabsichtigten Maßnahme gehören (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 2).
Unterrichtet der Vorsitzende die Mitglieder der Personalvertretung - ohne dass diese einen gesetzlichen Anspruch hierauf hätte - über die Mitteilung der Tagesordnung hinaus ergänzend dadurch, dass er in papierener oder digitaler Form erläuternde Unterlagen zu den Beratungsgegenständen zugänglich macht, ist ebenso sicherzustellen, dass einzelnen Mitgliedern nicht ein ungerechtfertigter Informationsvorsprung gewährt wird, sondern alle Mitglieder die Informationen vollständig und gleichzeitig erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 3).
- BVerwG, 29.08.1975 - VII P 13.73
Mitglied einer Personalvertretung - Kosten einer Reise
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Dabei kann allerdings nicht außer Acht gelassen werden, dass die Sitzung grundsätzlich die Informationsquelle der Mitglieder der Personalvertretung ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 2).Weitergehende Angaben, insbesondere solche über die Mitbewerber, braucht die Tagesordnung hingegen nicht zu enthalten, weil sie nicht zu der beabsichtigten Maßnahme gehören (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 2).
Unterrichtet der Vorsitzende die Mitglieder der Personalvertretung - ohne dass diese einen gesetzlichen Anspruch hierauf hätte - über die Mitteilung der Tagesordnung hinaus ergänzend dadurch, dass er in papierener oder digitaler Form erläuternde Unterlagen zu den Beratungsgegenständen zugänglich macht, ist ebenso sicherzustellen, dass einzelnen Mitgliedern nicht ein ungerechtfertigter Informationsvorsprung gewährt wird, sondern alle Mitglieder die Informationen vollständig und gleichzeitig erhalten (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 - 7 P 2.74 - BVerwGE 49, 144 und - 7 P 13.73 - Buchholz 238.3 § 44 PersVG Nr. 11 S. 3).
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.08.2018 - 60 PV 8.17
Personalratssitzung; Teilnahmepflicht; Vorrang; Verhinderung; …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Rn. 20 Die ordnungsgemäße Besetzung der Personalvertretung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse (vgl. für den Fall der Heranziehung von Ersatzmitgliedern ohne Verhinderung eines oder mehrerer Mitglieder der Personalvertretung BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1969 - 7 P 11.67 - PersV 1970, 39; s.a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - OVG 60 PV 8.17 - juris Rn. 21).Die Verhinderung muss also objektiv vorliegen, ein Beurteilungsspielraum oder Ermessen ist dem betreffenden Mitglied nicht eingeräumt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - OVG 60 PV 8.17 - juris Rn. 24).
Dem Bundespersonalvertretungsgesetz ist ohne Weiteres zu entnehmen, dass die von den Beschäftigten gewählten Mitglieder der Personalvertretung nicht nur zur Sitzungsteilnahme berechtigt, sondern auch verpflichtet sind (vgl. ausführlich zum Berliner Personalvertretungsrecht OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. August 2018 - OVG 60 PV 8.17 - juris 27, dessen Ausführungen auf die insoweit vergleichbare Rechtslage nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz übertragbar sind).
- BVerwG, 19.10.2015 - 5 P 11.14
Abstrakter Feststellungsantrag; Zulässigkeit; Erledigung; Zeitpunkt; letzte …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Nichtigkeit kann bei Beschlüssen der Personalvertretungen dann angenommen werden, wenn sie bei Berücksichtigung der Aufzählungen in § 44 Abs. 2 und Abs. 3 VwVfG, die insoweit Anhaltspunkte bieten, unter einem besonders schwerwiegenden Fehler leiden, der bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 16 bis 18 m.w.N.).Die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen müssen in so erheblichem Maße verletzt sein, dass von niemandem erwartet werden kann, das Handeln als verbindlich anzuerkennen (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 21 m.w.N.).
"Offenkundig" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2015 - 5 P 11.14 - Buchholz 250 § 76 BPersVG Nr. 43 Rn. 23 m.w.N.).
- BVerwG, 24.10.1975 - VII P 14.73
Personalrat - Verhinderung eines Mitglieds - Ersatzmitglied
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Diese werden nicht erst durch die Ladung, sondern kraft Gesetzes mit Eintritt der zeitweiligen Verhinderung Mitglied der Personalvertretung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 m.w.N.).Dabei stellt das Gesetz allein auf den objektiven Tatbestand der Verhinderung ab (BVerwG, Beschluss vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 m.w.N.).
- BVerwG, 17.05.2017 - 5 P 6.15
Abordnung; Ersatzmitglied; Gesamtpersonalrat; Heranziehung als Ersatzmitglied; …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Denn als Stellvertreter eines (zeitweilig) verhinderten gewählten Mitglieds der Personalvertretung sind sie Inhaber der diesem zustehenden und von ihm abgeleiteten Rechte und Pflichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Mai 2017 - 5 P 6.15 - Buchholz 251.21 § 47 BrbgPersVG Nr. 1 Rn. 14 m.w.N.). - BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 3.19
Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Die im September 2018 durchgeführte Vorsitzendenwahl war zwar rechtswidrig, aber nicht nichtig (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 3.19 -). - BVerwG, 14.02.1969 - VII P 11.67
Rechtmäßigkeit eines Ausschlusses aus dem Personalrat - Nichteinladungen eines …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Rn. 20 Die ordnungsgemäße Besetzung der Personalvertretung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse (vgl. für den Fall der Heranziehung von Ersatzmitgliedern ohne Verhinderung eines oder mehrerer Mitglieder der Personalvertretung BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1969 - 7 P 11.67 - PersV 1970, 39; s.a. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 23. August 2018 - OVG 60 PV 8.17 - juris Rn. 21). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 20 A 10/10
Zulässigkeit der Ergänzung der Tagesordnung einer Personalratssitzung um …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Wann die Mitteilung der Tagesordnung in diesem Sinne als rechtzeitig anzusehen ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der Anzahl der Tagesordnungspunkte sowie von Umfang und Bedeutung der jeweils anstehenden Angelegenheiten ab (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 13. Dezember 2011 - 20 A 10/10.PVL - juris Rn. 39). - BVerwG, 15.01.2020 - 2 B 38.19
Erfolglose Beschwerden gegen die gerichtliche Aufhebung der Ernennung eines …
Auszug aus BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19
Insbesondere hat der Antragsteller seine prozessualen Rechte nicht verwirkt (vgl. zur Verwirkung BVerwG, Beschluss vom 15. Januar 2020 - 2 B 38.19 - juris Rn. 12;… Jacobs, in: Richardi/Dörner/Weber, Personalvertretungsrecht, 5. Aufl. 2020, § 83 Rn. 51). - BVerwG, 16.09.1977 - 7 P 10.75
Beschlüsse des Rechtsbeschwerdegerichts - Mündliche Verhandlung - Zustellung an …
- BVerwG, 28.04.1967 - VII P 11.66
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
Verpflichtung eines Personalratsvorsitzenden zur Ladung von Beauftragten aller im …
- BVerwG, 28.10.1993 - 6 P 25.91
Personalvertretungsrecht - Einstellung von Beamtenanwärtern - Jugendvertreter - …
- BVerwG, 14.02.1969 - VII P 5.68
- BVerwG, 04.02.2021 - 5 VR 1.20
Mitglied des Personalrats ist nach außerordentlicher Kündigung an der Ausübung …
Diesbezüglich bestreitet der Antragsteller vor allem, dass die Mitglieder des Personalrats und die zur Sitzungsteilnahme berufenen Ersatzmitglieder zu der Sitzung vom 21. Juli 2020 rechtzeitig unter Mitteilung einer inhaltlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Tagesordnung - wie sie im Beschluss des Senats vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - (BVerwGE 168, 149 Rn. 13) festgehalten sind - eingeladen worden seien (§ 34 Abs. 2 Satz 3, § 54 Abs. 1, § 56 BPersVG).So ist etwa nicht dargelegt worden, dass etwaige Mängel bezüglich der Ladung zur Sitzung und deren Tagesordnung - was Voraussetzung für eine Unwirksamkeit ist - von den an der Sitzung beteiligten Personalratsmitgliedern rechtzeitig geltend gemacht worden seien (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 17).
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2023 - 10 B 15.18
Funktionslosigkeit - GFZ - Berliner Baunutzungsplan - Baublockrechtsprechung - …
Danach ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann offenkundig, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - BVerwG 5 P 5.19 -, juris Rn. 9 m.w.N.), diesem also "auf die Stirn geschrieben" steht (…Kopp/Ramsauer, VwVfG, 23. Aufl. 2022, § 44 Rn. 12). - BVerwG, 29.04.2022 - 5 P 10.20
Schutz von vorübergehend in den Personalrat eintretenden Ersatzmitgliedern bei …
Denn ein solcher Beschäftigter, der lediglich als Stellvertreter des zeitweilig verhinderten Personalratsmitglieds Inhaber der diesem zustehenden und von ihm abgeleiteten Rechte und Pflichten ist (vgl. zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 31 Abs. 1 Satz 2 BPersVG a. F. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 13 m. w. N.), wird Ersatzmitglied des Personalrats erst in dem Zeitpunkt, in dem der Vertretungsfall eintritt und er hierdurch für ein gewähltes Mitglied in den Personalrat einrückt, und bleibt es nur solange, wie das gewählte Personalratsmitglied, das er ersetzt, nicht imstande ist, sein Personalratsamt wieder selbst auszuüben.Beim objektiven Vorliegen von Umständen, die die Verhinderung des zur Vertretung berufenen Ersatzmitglieds begründen, tritt an dessen Stelle vielmehr kraft Gesetzes (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Oktober 1975 - 7 P 14.73 - BVerwGE 49, 271 und vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 20) der nächste nicht gewählte Beschäftigte auf der Vorschlagsliste in den Personalrat ein.
Rn. 28 Eine zeitweilige Verhinderung im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SächsPersVG liegt vor, wenn ein Mitglied der Personalvertretung - und so auch ein Ersatzmitglied - aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen vorübergehend nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. April 1967 - 7 P 11.66 - Buchholz 238.3 § 44 Nr. 7 S. 22 und vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - BVerwGE 168, 149 Rn. 21).
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2024 - 60 PV 12.22
Personalrat; Vorstand; einfaches Mitglied; gremieninternes Informationsrecht; …
Sodann hat das Verwaltungsgericht sich dem Bundesverwaltungsgericht angeschlossen mit der Aussage: Unterrichtet der Vorsitzende die Mitglieder der Personalvertretung - ohne dass diese einen gesetzlichen Anspruch hierauf hätte - über die Mitteilung der Tagesordnung hinaus ergänzend dadurch, dass er in papierener oder digitaler Form erläuternde Unterlagen zu den Beratungsgegenständen zugänglich macht, ist ebenso sicherzustellen, dass einzelnen Mitgliedern nicht ein ungerechtfertigter Informationsvorsprung gewährt wird, sondern alle Mitglieder die Informationen vollständig und gleichzeitig erhalten (BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 13).§ 30 Abs. 2 Satz 2 PersVG sei Ausdruck des Grundsatzes, dass die Sitzung die Informationsquelle der Mitglieder der Personalvertretung sei (wiederum unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 13).
Wie in der mündlichen Anhörung erörtert, wäre ansonsten der Einwand berechtigt, der Antragsteller wolle einen Informationsvorsprung vor anderen einfachen Gremienmitgliedern erreichen, was gegen die Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts verstieße (siehe BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 13).
Dazu braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob die gegen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (…Beschlüsse vom 29. August 1975 - VII P 12.74 - juris Rn. 22 ff. und - VII P 13.73 - juris Rn. 10 sowie vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 13) vorgebrachte Kritik (…siehe beispielhaft Lechtermann, in: Fischer/Goeres, GKÖD, Personalvertretungsrecht, Stand 4/22, BPersVG 2021 § 36 Rn. 130 und für das Berliner Landesrecht Kunze, in: Daniels/Kunze/Pätzel/Witt, PersVG Berlin, 5. Aufl., § 30 Rn. 7) unter den heutigen Gegebenheiten der Informationstechnologie zutrifft.
Rn. 16 Gegen diesen Antrag spricht bereits das aus ihm resultierende Informationsgefälle (vgl. wiederum BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 13).
- VG Schleswig, 01.08.2025 - 19 A 14/25
Aufhebung der Freistellung eines Personalratsmitglieds; Verfahren bei …
Insoweit trifft die Mitglieder des Personalrats eine Obliegenheit dahingehend, auf einen möglichen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 Satz 2 MBG Schl.-H. aufmerksam zu machen, um eine hierauf gründende Unwirksamkeit von Beschlüssen des Personalrats zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 17).Rn. 32 Die ordnungsgemäße Besetzung des Personalrats ist Voraussetzung für die Wirksamkeit seiner Beschlüsse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2022 - 60 PV 6.22
Verhinderung eines Personalratsmitglied; Freistellungsphase des Sabbaticals; …
Die Pflicht der Personalratsmitglieder zur Teilnahme an den Sitzungen des Gremiums (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5/19 -, juris Rn. 21) besteht insoweit nicht unabhängig von der Pflicht zur Arbeits- bzw. Dienstleistung. - VG Schleswig, 01.08.2025 - 19 B 3/25
Voraussetzungen der Aufhebung der Freistellung eines Personalratsmitglieds; …
Insoweit trifft die Mitglieder des Personalrats eine Obliegenheit dahingehend, auf einen möglichen Verstoß gegen § 25 Abs. 2 Satz 2 MBG Schl.-H. aufmerksam zu machen, um eine hierauf gründende Unwirksamkeit von Beschlüssen des Personalrats zu verhindern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 17).Rn. 33 Die ordnungsgemäße Besetzung des Personalrats ist Voraussetzung für die Wirksamkeit seiner Beschlüsse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Mai 2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- OVG Hamburg, 02.11.2020 - 14 Bs 193/20
§ 5 des Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Regelungen aus …
Dieser Ansatz wird - teilweise unausgesprochen - auch in der Rechtsprechung geteilt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 15.5.2020, 5 P 5.19, ZfPR 2020, 98, juris;… VGH München, Beschl. v. 4.2.2004, 18 P 03.692, PersV 2004, 308, juris Rn. 17 ff.; s. auch OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2015, 20 A 122/14.PVB, PersV 2016, 20, juris). - VG Berlin, 25.03.2022 - 62 K 15.21 Denn die ordnungsgemäße Besetzung der Personalvertretung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit ihrer Beschlüsse (so Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 15. Mai 2020 - BVerwG 5 P 5.19 -, Rn 20).
- VG München, 23.08.2021 - M 14 PE 21.3325
Wirksamkeit eines vom Gesamtpersonalrat gefassten Beschlusses zur Verweigerung …
"Offenkundig" ist die schwere Fehlerhaftigkeit einer Entscheidung nur dann, wenn sie für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne Weiteres ersichtlich ist (BVerwG, B.v. 15.5.2020 - 5 P 5.19 - juris Rn. 9;… B.v. 5.5.2020 - 5 P 3.19 - juris Rn. 13;… Ramm in Lorenzen/Gerhold/Schlatmann u.a., BPersVG, 85. Update 07/2021, § 83 a.F. Rn. 30 f.). - VG Lüneburg, 12.02.2026 - 9 A 1/25
Personalrat; Ersatzmitglied; Kündigungsschutz; Ersatzmitglied eines Personalrats; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".