Rechtsprechung
| BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 02.07.1953 - Bf I 907/52
- BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 246
- NJW 1956, 765
- MDR 1956, 268
- DVBl 1956, 449
- BB 1955, 1072
- DÖV 1956, 184
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51
Besatzungsanordnungen
Auszug aus BVerwG, 13.10.1955 - I C 5.55
An dieser rechtlichen Überprüfung der gesetzlichen Grundlage der Einkaufsermächtigung ist der Senat, auch soweit dabei besatzungsrechtliche Vorschriften eine Rolle spielen, nicht gehindert; denn diese Prüfung bezieht sich hinsichtlich dieser Vorschriften nur darauf, ob die deutschen Stellen sich im Rahmen der ihnen durch Besatzungsrecht erteilten Befugnisse gehalten oder etwa deutsche Normen außer Betracht gelassen haben, ohne hierzu durch Besatzungsrecht ermächtigt zu sein (BVerfGE 2, 181 ff. [205]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 72.09
Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung teilweise nichtig
Das Äquivalenzprinzip verpflichtet allerdings nicht dazu, die Gebühr stets nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in jedem Einzelfall zu bemessen; es genügt vielmehr, wenn auf das im Regelfall eintretende wahrscheinliche Leistungsverhältnis abgestellt wird (so bereits BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1955 - I C 5.55 -, BVerwGE 2, 246 = juris Rn. 12). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25
Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61
Rechtsmittel
Denn sodann wäre die Einfuhrbewilligung für den Betroffenen in Wahrheit ohne jede Bedeutung, so daß sich daraus die Unzulässigkeit der Erhebung der Gebühr ergäbe (BVerwGE 2, 246 [248]).Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] und Urteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
So stellt das nach § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes zu beachtende Kostendeckungsprinzip eine im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise ergangene, nach außen rechtswirksame Beschränkung der Befugnis zur Gebührenerhebung dar (BVerwGE 2, 246 [252 ff.]), und zwar in der Richtung, daß hier die im Rahmen des Äquivalenzprinzips grundsätzlich zulässige Erhebung reiner Wertgebühren ausdrücklich ausgeschlossen und die Erhebung allein den Verwaltungsaufwand der Außenhandelsstelle deckender Gebühren angeordnet wird.
Wenngleich die Veranschlagung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes weitgehend im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 2, 246 [251]), ist die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips der gerichtlichen Kontrolle doch insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflußte Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 24.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
Das Äquivalenzprinzip verpflichtet nicht dazu, die Gebühr stets nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in jedem Einzelfall zu bemessen; es genügt vielmehr, wenn auf das im Regelfall eintretende wahrscheinliche Leistungsverhältnis abgestellt wird (so bereits BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1955 - I C 5.55 -, BVerwGE 2, 246 = Juris Rn. 12;… zum Ganzen Urteil des Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 23). - BVerwG, 08.12.1961 - VII C 3.61
Rechtsmittel
Denn sodann wäre die Einfuhrbewilligung für den Betroffenen in Wahrheit ohne jede Bedeutung, so daß sich daraus die Unzulässigkeit der Erhebung der Gebühr ergäbe (BVerwGE 2, 246 [248]), Der dahingehende Angriff der Revision geht jedoch fehl.Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] undUrteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
So stellt das nach § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes zu beachtende Kostendeckungsprinzip eine im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise ergangene, nach außen rechtswirksame Beschränkung der Befugnis zur Gebührenerhebung dar (BVerwGE 2, 246 [252 ff.]), und zwar in der Richtung, daß hier die im Rahmen des Äquivalenzprinzips grundsätzlich zulässige Erhebung reiner Wertgebühren ausdrücklich ausgeschlossen und die Erhebung allein den Verwaltungsaufwand der Außenhandelsstelle deckender Gebühren angeordnet wird.
Wenngleich die Veranschlagung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes weitgehend im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 2, 246 [251]), ist die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips der gerichtlichen Kontrolle doch insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflußte Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 4.61
Rechtsmittel
Denn sodann wäre die Einfuhrbewilligung für den Betroffenen in Wahrheit ohne jede Bedeutung, so daß sich daraus die Unzulässigkeit der Erhebung der Gebühr ergäbe (BVerwGE 2, 246 [248]).Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3, 199 [202]; 5, 136 [138]; 5, 334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] undUrteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).
Den dort angestellten Erwägungen ist hinzuzufügen: Die Gebühr unterscheidet sich von den anderen öffentlich-rechtlichen Abgaben, insbesondere von den Steuern, dadurch, daß sie als Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 Abs. 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4, 342 [346]; 5, 136 [141]).
So stellt das nach § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes zu beachtende Kostendeckungsprinzip eine im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise ergangene, nach außen rechtswirksame Beschränkung der Befugnis zur Gebührenerhebung dar (BVerwGE 2, 246 [252 ff.]), und zwar in der Richtung, daß hier die im Rahmen des Äquivalenzprinzips grundsätzlich zulässige Erhebung reiner Wertgebühren ausdrücklich ausgeschlossen und die Erhebung allein den Verwaltungsaufwand der Außenhandelsstelle deckender Gebühren angeordnet wird.
Wenngleich die Veranschlagung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes weitgehend im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 2, 246 [251]), ist die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips der gerichtlichen Kontrolle doch insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflußte Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.
- BVerwG, 08.12.1961 - VII C 184.60 Denn sodann wäre die Einfuhrbewilligung für den Betroffenen in Wahrheit ohne jede Bedeutung, so daß sich daraus die Unzulässigkeit der Erhebung der Gebühr ergäbe (BVerwGE 2, 246 [248]).
Bezüglich eines der Vorläufer des Runderlasses Außenwirtschaft Nr. 61/56, nämlich des Runderlasses Nr. 56/51, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden, daß er keine Rechtsverordnung, sondern eine Verwaltungsvorschrift darstelle (BVerwGE 2, 246 [248]; 3,199 [202]; 5,136 [138]; 5,334 [336]), die ausschließlich an dem sie tragenden Besatzungsrecht des Art. 1 MRG 53, nicht aber am deutschen Recht zu messen sei (BVerwGE 5, 334 [336] undUrteil vom 13. Dezember 1956 - BVerwG I A 18.53 = NJW 1957 S. 922 = MDR 1957 S. 314 -).
Gegenleistung für eine durch besondere Inanspruchnahme der Verwaltung ausgelöste besondere Leistung des Abgabengläubigers zu erbringen ist (§ 1 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 RAO.; BVerfGE 7, 244 [251]; BVerwGE 2, 246 [247]; 4,342 [346]; 5,136 [141]).
So stellt das nach § 1 Abs. 1 des Gebührengesetzes zu beachtende Kostendeckungsprinzip eine im Interesse der betroffenen Wirtschaftskreise ergangene, nach außen rechtswirksame Beschränkung der Befugnis zur Gebührenerhebung dar (BVerwGE 2, 246 [252 ff.]), und zwar in der Richtung, daß hier die im Rahmen des Äquivalenzprinzips grundsätzlich zulässige Erhebung reiner Wertgebühren ausdrücklich ausgeschlossen und die Erhebung allein den Verwaltungsaufwand der Außenhandelsstelle deckender Gebühren angeordnet wird.
Wenngleich die Veranschlagung der Einnahmen im Rahmen des Haushaltsplanes weitgehend im Ermessen der Verwaltung liegt (BVerwGE 2, 246 [251]), ist die Einhaltung des Kostendeckungsprinzips der gerichtlichen Kontrolle doch insoweit zugänglich, als von sachfremden Erwägungen beeinflußte Haushaltsanschläge zu beanstanden und sich daraus ergebende unrichtige Gebührentarife als ungültig anzusehen sind.
- BVerwG, 10.10.1969 - VII C 104.65
Erhebung von Einfuhrgebühren durch die Einfuhrstelle und Vorratsstelle zur …
Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 246 [251]) zu der entsprechenden Vorschrift des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 17. Dezember 1951 (BGBl. I S. 969).Von einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips kann nur gesprochen werden, wenn nach der Veranschlagung die Gesamtheit der Gebühren die Gesamtheit der Aufwendungen übersteigt (BVerwGE 2, 246 [253]; 12, 162 [166]), allerdings mit Ausnahme der Kosten für die Vorratshaltung, weil hier § 16 Abs. 6 MFG bestimmt, daß diese unter Verwendung der im Haushalt bereitgestellten Mittel zu erfolgen habe.
Die Haushaltsschätzung ist im wesentlichen auch sachgerecht erfolgt, was voraussetzt, daß sich die Beklagte im Rahmen der ihr durch dieses Gesetz gezogenen Grenzen betätigt hat (vgl. zu § 1 des Gebührengesetzes BVerwGE 2, 246 [253]).
Dieses Prinzip ist dem Begriff der Gebühr immanent (BVerfGE 20, 257 [270]; BVerwGE 2, 246 [249]; 12, 162 [169]; 26, 305 [309]).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 1 B 73.09
Umfang eines Feuerwehreinsatzes bei Verkehrsunfall; Feuerwehrgebühren sind nach …
Das Äquivalenzprinzip verpflichtet allerdings nicht dazu, die Gebühr stets nach dem Verhältnis von Leistung und Gegenleistung in jedem Einzelfall zu bemessen; es genügt vielmehr, wenn auf das im Regelfall eintretende wahrscheinliche Leistungsverhältnis abgestellt wird (so bereits BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1955 - I C 5.55 -, BVerwGE 2, 246 = juris Rn. 12). - BVerwG, 27.06.1957 - I A 13.55
Rechtsmittel
Der Senat hat schon wiederholt entschieden, daß die Runderlasse, die der Bundesminister für Wirtschaft auf Grund der besatzungsrechtlichen Ermächtigung in den Devisenbewirtschaftungsgesetzen erlassen hat, rechtlich als Verwaltungsvorschriften zu würdigen sind (BVerwGE 2, 246; 3, 199) [BVerwG 07.03.1956 - I B 171/55].Im deutschen Rechtsgebiet gilt der Rechtsgrundsatz, daß die Verwaltungsbehörden nach Maßgabe der Gesetze befugt sind, Gebühren zu erheben; Gebühren sind danach öffentliche Abgaben, die als Gegenleistung für eine besondere Verwaltungsleistung zu erbringen sind (…vgl. Jellinek, Verwaltungsrecht, 3. Aufl. 1948, S. 388/389; Peters, Lehrbuch der Verwaltung, 1949 S. 333/334;… Huber, Wirtschaftsverwaltungsrecht, 2. Aufl. 1953, Bd. 1 S. 69;Entscheidungen des erkennenden Senats vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 -, BVerwGE 2, 246 [249] undvom 14. März 1957 - BVerwG I C 16.55 - [NJW 1957 S. 962 = MDR 1957 S. 440 = DÖV 1957 S. 455]).
Der Senat hält für angemessen, die von der Klägerin geschuldeten Gebühren, unbeschadet desUrteils vom 13. Oktober 1955 - BVerwG I C 5.55 - (BVerwGE 2, 246) in entsprechender Anwendung dieser Vorschriften zu berechnen.
- BVerwG, 08.03.1956 - I A 3.54
Anforderungen an die Verbindlichkeit einer mündlichen Zusage auf Erlass eines …
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 25.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 110.67
Genehmigungen für die Einfuhr von Obst und Gemüse ohne Angabe der Güteklasse - …
- OVG Niedersachsen, 14.12.2009 - 12 LC 275/07
Heranziehung zu Gebühren für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung der …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 115.67
Kostendeckungsprinzip bei veranschlagten Gebühren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.10.2017 - 9 A 545/11
Heranziehung zu einem Frequenznutzungsbeitrag durch die Bundesnetzagentur; …
- BVerfG, 19.01.1965 - 2 BvL 8/62
Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO
- VG Lüneburg, 09.11.2016 - 5 A 185/15
Abzug im Allgemeininteresse; Äquivalenzprinzip; Einsatzstunden; Gebühren für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2022 - 9 A 1.19
Gebührensatzung; Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung; Nutzungsentgelt; …
- BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 1/87
Unkostenbeitrag - Beitragserhebung - Honorar für Leistungen im Notfalldienst - …
- BVerwG, 11.10.1968 - VII B 102.67
Kostendeckungsprinzip bei veranschlagten Gebühren
- BVerwG, 20.06.1958 - VII A 2.57
Rechtsmittel
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2019 - 9 A 5.18
Erhebung von Nutzungsentgelten für die Inanspruchnahme der Einrichtungen der …
- BVerwG, 08.11.1957 - VII C 9.57
Wirtschaftslenkung - Weineinfuhr - Verfahrensrecht - Rechtsschutzinteresse
- BVerwG, 28.03.1968 - VII B 108.67
Zulässiges Heranziehen von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren zur Deckung der …
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 5.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 63.64
Deckung von Verwaltungskosten durch Gebühren - Kostendeckungsprinzip des …
- VGH Hessen, 28.09.1976 - V N 3/75
Kindergartengebühr II - § 47 VwGO, Abgrenzung öffentlich-rechtliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.1969 - II A 687/67
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren wegen des Anschlusses eines Grundstücks …
- BVerwG, 06.02.1984 - 3 B 87.82
Erhebung von Gebühren nach der Gebührenordnung zum Geflügelfleischhygienegesetz - …
- BVerwG, 13.03.1962 - I C 155.59
Rechtsgültigkeit von Beitragspflichten für eine mit einer Zwangsmitgliedschaft …
- BGH, 05.11.1962 - NotZ 9/62
Verfassungsmäßigkeit des Nurnotariats
- OVG Niedersachsen, 02.12.1996 - 12 L 182/95
Gebühren für die Aufsicht über Luftfahrunternehmen; Betrieb, …
- BVerwG, 13.03.1986 - 8 B 151.85
Gebührenbedarfsrechnung für eine Abfallbeseitigungsgebühr - Beseitigung des …
- BVerwG, 15.12.1972 - I C 58.70
Gebühren für Einstellungsuntersuchungen und Wiederholungsuntersuchungen - …
- BVerwG, 30.03.1973 - VII CB 77.72
Grundsätzliche Bedeutung einer Entscheidung nur für Landesrecht
- VG Cottbus, 11.12.2025 - 6 K 599/21
Gebühren für Nutzung einer Asylunterkunft, Klage erfolglos
- VG Oldenburg, 09.08.2017 - 15 A 28/17
Heranziehung zu Kosten für Geobasisdaten zum Bereitstellungsaufwand
- BVerwG, 03.10.1984 - 8 B 89.84
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und …
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 163.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.02.1962 - VII C 101.61
Rechtmäßigkeit der Bemessung der Gebühren für die Erteilung unbegrenzer …
- BVerwG, 13.12.1956 - I A 18.53
Rechtsmittel
- VG Cottbus, 11.05.2023 - 6 K 1085/18
Klage unbegründet, Nutzungsbegühren für Asylunterkunft
- BVerwG, 03.10.1984 - 8 B 88.84
Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und …
- BVerwG, 06.03.1973 - I C 53.69
Rechtmäßigkeit der Gebührenpflicht des Arbeitgebers für …
- BVerwG, 24.09.1968 - I C 4.65
Einfuhr von Wein aus dem Ausland - Rechnungen über Untersuchungsgebühren eines …
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 62.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtmäßigkeit von …
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 161.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 23.02.1961 - I CB 143.60
Zulässigkeit der Anordnung der vorzeitigen Ausführung eines Umlegungsplanes - …
- BVerwG, 24.09.1968 - I C 72.67
- BVerwG, 13.11.1964 - VII C 164.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.07.1956 - I C 61.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 21.06.1956 - I C 6.55
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.02.1956 - I B 70.54
Voraussetzungen für das Aussprechen einer Verwarnung mit der Androhung der …
- BVerwG, 23.09.1966 - VII B 65.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung sachfremder …
- BVerwG, 13.03.1962 - I C 156.59
Anfechtung der Beitragserhebung der Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, …
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