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| BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
1. SparVO NRW § 6 Abs. 2; G 131 § 63
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.1954 - VIII A 1691/53
- BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 308
- NJW 1956, 765 (Ls.)
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
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Auszug aus BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54
Ereignisse bei und nach dem Zusammenbruch des Zweiten Weltkrieges bedingten Funktionsentkleidungen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwG Urteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 201.53 - BVerwGE 1 S. 251). - BVerwG, 10.12.1954 - II C 33.53
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Auszug aus BVerwG, 04.11.1955 - II C 264.54
Demgegenüber sind "beamtenrechtliche" Gründe für den Amtsverlust nur die herkömmlichen, im allgemeinen Beamtenrecht geltenden gesetzlichen Entlassungs- oder sonstigen Beendigungsgründe (z.B. Erreichen der Altersgrenze, Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe), die als solche nicht eine Erscheinungsform oder Folgewirkung der politischen Ereignisse nach dem Zusammenbruch darstellen (vgl. BVerwG Urteil vom in. Dezember 1954 - BVerwG II C 33.53 - BVerwGE 1 S. 255).
- BVerwG, 15.11.1957 - VI C 25.56
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Das Berufungsgericht geht zwar zutreffend und in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 255 [257]; 2, 253; 2, 308) davon aus, daß bei der Beantwortung der Frage, ob der Verlust des Amtes "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne des Art. 131 GG und des § 63 Abs. 1 G 131 eingetreten ist, grundsätzlich zwischen der nach beamtenrechtlichen Vorschriften getroffenen Entlassungsverfügung und den Beweggründen zu unterscheiden sei, die zu dieser Verfügung geführt haben.Es erkennt offenbar auch an, daß der Gesetzgeber mit dem Wort "Gründen" nur die Beweggründe meint und daß als "andere als beamtenrechtliche Gründe" die im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch stehenden Gründe zu verstehen sind (so auch BVerwGE 1, 251 [253]; 1, 255 [257]; 2, 308 [309] und Urteil des Senatsvom 27. September 1957 - BVerwG VI C 52.56 -).
- BVerwG, 30.08.1960 - II C 386.57
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"Andere als beamtenrechtliche Gründe" im Sinne dieser Vorschrift sind nach ständiger Rechtsprechung die mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs im Jahre 1945 und mit den Auswirkungen dieses Zusammenbruchs in Zusammenhang stehenden politischen, besatzungsrechtlichen, persönlichen oder sonstigen Gründe für den Verlust oder die Aufgabe des Amtes, wobei der tatsächliche Amtsverlust genügt, so daß es auf die beamtenrechtliche Würdigung nicht ankommt (BVerwGE 1, 251, 1, 255 [258]; 2, 253; 2, 308, 5, 356; BVerwG, Urteil vom 14. November 1958 - BVerwG II C 79.57 - DVBl. 1959 S. 331; RiA 1959 S. 90 so zitiert in BVerwG, Urteil vom 3. Juli 1959 - BVerwG VI C 94.57 -).Ist der Kläger bereits infolge seiner Amtsentfernung im Jahre 1945 in den Personenkreis des § 63 G 131 einbezogen und deshalb der Regelung des § 7 G 131 unterworfen, so kommt es nicht mehr darauf an, ob die spätere Entlassung des Klägers nach § 6 der 1. SparVO, die als solche ebenfalls den Amtsverlust "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" bewirkte (BVerwGE 2, 308), etwa deshalb außer Betracht zu lassen wäre, weil sie durch rechtskräftiges Urteil aufgehoben worden ist.
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 151.61
Streit um die Gewährung von Versorgungsbezügen eines auf Antrag aus dem Dienst …
Das Berufungsgericht ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Beantwortung der Frage, ob das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst (Art. 131 GG) oder der Amtsverlust (§ 63 G 131) auf "anderen als beamtenrechtlichen Gründen" beruht, zwischen einer auf Grund beamtenrechtlicher Vorschriften verfügten Entlassung und den ihr zugrunde liegenden Beweggründen zu unterscheiden ist (vgl. BVerwGE 1, 255 [BVerwG 10.12.1954 - BVerwG II C 33.53] [257]; 2, 253; 2, 308).Es hat auch erkannt, daß der Gesetzgeber mit dem Wort "Gründen" nur die Beweggründe meint, so daß "andere als beamtenrechtliche Gründe" im Sinne der genannten Vorschriften die mit dem Zusammenbruch in Zusammenhang stehenden Beweggründe sind (so BVerwGE 1, 251 [BVerwG 03.12.1954 - BVerwG II C 201/53] [253]; 1, 255 [257]; 2, 308 [309]).
- BVerwG, 15.10.1956 - II C 2.54
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Durch Schriftsatz vom 17. Mai 1956 hat er unter Hinweis auf das in dem gleichgelagerten Rechtsstreit BVerwG II C 264.54 ergangene Urteil des Senats vom 4. November 1955 auf die weitere Beteiligung verzichtet.Hiervon ausgehend hat der Senat in seinemUrteil vom 4. November 1955 - BVerwG II C 264.54 - BVerwGE 2 S. 308, dem ein dem vorliegenden Tatbestand vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt, folgendes ausgeführt:.
- BVerwG, 08.06.1956 - II C 65.54
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Ein Amtsverlust "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" ist nämlich nicht jeder Amtsverlust aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen; § 63 G 131 erfaßt vielmehr nur diejenigen Fälle des - rechtlich fundierten oder tatsächlichen - Ausscheidens, die im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Jahres 1945 stehen (vgl. Urteile des Senatsvom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 201.53 - in BVerwGE 1 S. 251, vom 10. Dezember 1954 - BVerwG II C 33.53 - in BVerwGE 1 S. 255 [258] undvom 4. November 1955 - BVerwG II C 264.54 - [ZBR 1956 S. 129]). - BVerwG, 14.06.1966 - II C 31.64
Der von dem Gesetz zu Art. 131 GG (G 131) erfasste Personenkreis - …
Denn jedenfalls bezüglich der dem Kläger durch diesen Polizeiversorgungsschein vermittelten Anwartschaft auf bevorzugte (Wieder-)Einstellung in den öffentlichen Dienst (vgl. BVerwG. Urteil vom 31. Januar 1963 - BVerwG II C 5.61 -) ist infolge des Zusammenbruchs, mithin "aus anderen als beamtenrechtlichen Gründen" im Sinne des Artikels 131 GG (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1965 - BVerwG II C 151.61 - mit Hinweis auf BVerwGE 1, 255 [257]; 2, 253; 2, 308), ein Regelungsbedürfnis eingetreten. - BVerwG, 07.12.1956 - II C 131.54 Der erkennende Senat hat hierzu in seinemUrteil vom 4. November 1955 - BVerwG II C 264.54 - BVerwGE 2, 308 ausgeführt:.
- BVerwG, 30.05.1963 - II C 162.60 Diese können im Einzelfall beamtenrechtliche sein; das sind die herkömmlichen, im allgemeinen Beamtenrecht geltenden gesetzlichen oder sonstigen Beendigungsgründe wie Erreichen der Altersgrenze, gerichtliche Verurteilung zu einer Zuchthausstrafe usw. (vgl. BVerwGE 1, 255 und 2, 308).
- BVerwG, 28.02.1963 - II C 146.61
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Zu dieser Voraussetzung der Regelungsbedürftigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß von Art. 131 GG und demgemäß auch von der Regelung des Gesetzes zu Art. 131 GG nur solche Bedienstete des öffentlichen Dienstes erfaßt werden, die ihr Amt oder ihren Arbeitsplatz infolge des Zusammenbruchs des Deutschen Reichs, insbesondere wegen der durch den Zusammenbruch verursachten tatsächlichen Veränderungen im äußeren Bestand Deutschlands oder in seinen inneren Verhältnissen verloren haben (BVerwGE 1, 251 [253]; 1, 255 [259]; 2, 10 [11]; 2, 308; 5, 356 [357]; 7, 15; 8, 239 [242]). - BVerwG, 18.02.1963 - II B 56.61
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß als Gründe dieser Art nur solche anzuerkennen sind, die mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs im Mai 1945 zusammenhängen (BVerwGE 1, 251 [253]; 1, 255 [257]; 2, 308 [309]; 5, 356 [357]; stand. Rspr.) und daß das Gesetz zu Art. 131 GG eine Fiktion dieser Voraussetzung nicht gestattet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1960 - BVerwG II C 310.57 - [Buchholz BVerwG 234, § 1G 131 Nr. 34]). - BVerwG, 08.07.1959 - VI C 191.56
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- BVerwG, 30.04.1959 - II C 360.57
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- BVerwG, 03.07.1959 - VI C 94.57
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- BVerwG, 26.06.1958 - II C 87.57
Anspruch eines ehemaligen Postbeamten auf Übertragung eines entsprechenden Amtes …
- BVerwG, 25.10.1957 - VI C 27.56
Rechtsmittel
- BVerwG, 15.10.1956 - II C 11.54
Rechtsmittel
- BVerwG, 24.02.1969 - VI B 46.68
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Nichtzulassung der Revision …
- BGH, 17.01.1957 - III ZR 90/55
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