Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 80
- NJW 1955, 1084
- MDR 1955, 587
- MDR 1955, 589
- ZMR 1955, 244
- DÖV 1955, 441
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 04.03.1954 - I B 83.53
Ausgestaltung des Rechtswegs i.R.d. Rechtswegsgarantie
Auszug aus BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54
Hierzu hat der früher für Wohnungssachen zuständige I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemBeschluß vom 4. März 1954 - BVerwG I B 83.53 (ZMR 1954 S. 232, NJW 1954 S. 1214) - bereits entschieden, daß gegen die Urteile des Verwaltungsgerichtshofes Bremen in Wohnungssachen die Revision zum Bundesverwaltungsgericht statthaft ist.
- BVerwG, 06.04.1955 - V C 76.54
Rechtmäßigkeit eines angefochtenen Verwaltungsaktes über den Bezug einer Wohnung …
Dahin hat der Senat unlängst in der Sache BVerwG V C 191.54 grundsätzlich entschieden; im einzelnen wird auf die Ausführungen dieser Entscheidung Bezug genommen. - BFH, 28.04.1970 - VII R 88/68
Beschwerde - Nichtzulassung der Revision - Abhilfe - Entscheidung des FG - …
Wenn überhaupt kein Beschluß darüber gefaßt ist, so scheidet eine Ergänzung nach § 109 Abs. 1 FGO aus, weil die Zulassung der Revision von Amts wegen zu prüfen ist, es also auf einen Antrag eines Beteiligten nicht ankommt (siehe Entscheidung des BVerwG V C 191/54 vom 5. Mai 1955, BVerwGE 2, 80).Dieser betrifft eine rein prozessuale Nebenentscheidung (siehe a. a. O. BVerwGE 2, 80), die vom FG -- als nachträgliche Zulassung oder Ablehnung einer Abhilfe -- durch Beschluß zu treffen ist; ergeht dieser ohne mündliche Verhandlung, wirken dabei nach § 4 Abs. 3 Satz 2 FGO die ehrenamtlichen Finanzrichter nicht mit.
- BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54
Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung …
Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 - BVerwGE 2, 80 -.
- BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57
Rechtsmittel
Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80). - BVerwG, 06.11.1956 - I B 76.54
Verwaltungsrechtliche Ausgestaltung der Verpflichtung eines Wohnungseigentümers …
Allerdings ist der Verwaltungsgerichtshof im Widerspruch zu der Entscheidung des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1955 - BVerwG V C 191.54 - davon ausgegangen, daß er in Wohnungssachen nur als Revisionsgericht tätig zu werden hatte. - BVerwG, 22.11.1956 - V C 120.56
Rechtsmittel
Dahin hat das Gericht schon wiederholt entschieden; vgl. die Urteile vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80), vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) und vom 19. Oktober 1956 - BVerwG V C 79.55 -. - BVerwG, 31.10.1956 - V B 84.56
Rechtsmittel
In dieser Hinsicht irrt der Kläger: Denn das Bundesverwaltungsgericht hat - im Anschluß an sein Urteil vom 5. Mai 1955 (BVerwGE 2, 80), auf das sich das Berufungsgericht bezogen hat - bereits durch Urteil vom 29. Februar 1956 (NJW 1956 S. 1291 = MDR 1956 S. 440 = DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205) im entgegengesetzten Sinne dahin entschieden:.
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