Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,107
BVerwG, 10.03.1966 - VIII C 338.63 (https://dejure.org/1966,107)
BVerwG, Entscheidung vom 10.03.1966 - VIII C 338.63 (https://dejure.org/1966,107)
BVerwG, Entscheidung vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 (https://dejure.org/1966,107)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1966,107) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 331
  • NJW 1966, 1723
  • ZMR 1966, 306
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …

    Wohngeld darf nicht allein mit der Begründung versagt werden daß der Antragsteller in der Lage sei, höhere Einkünfte zu erzielen, wenn sich dieser aus persönlichen Gründen zu einer ihm als sinnvoll erscheinenden Tätigkeit entschlossen hat, die die Erzielung solcher Einkünfte nicht ermöglicht (im Anschluß an BVerwGE 23, 331).

    In solchen Fällen wird der dem Antragsteller zustehende Rechtsschutz mangels "Spruchreife" durch ein Bescheidungsurteil nach § 113 Abs. 4 Satz 2 VwGO gewährt (vgl. die Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - [ZMR 1966, 306, 311; insoweit in BVerwGE 23, 331 nicht abgedruckt] und BVerwGE 30, 123 [132]).

    Da der Kläger seine Wohngeldansprüche mit der Verpflichtungsklage verfolgt, sind in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht auch solche Umstände zu beachten, die nach Abschluß des Verwaltungsverfahrens eingetreten sind; dazu ist im Urteil BVerwGE 23, 331 folgendes dargelegt worden: Wird ein Antrag auf Wohngeld abgelehnt, bleibt er bis zur Unanfechtbarkeit der Ablehnung im Streit, ohne daß er nach bestimmten Zeitabschnitten jeweils von neuem gestellt werden müßte (…so auch Pergande-Schwerz, (Erstes) Wohngeldgesetz, Anm. 3 zu § 34, S. 2 a).

    Dagegen wird im Falle einer durch besondere Umstände bedingten Unzumutbarkeit in beiden Fällen durch das Wort "soweit" zum Ausdruck gebracht, daß nicht nur eine volle Versagung, vielmehr auch eine Herabsetzung des Wohngeldes in Betracht kommt (vgl. BVerwGE 23, 331 [342 ff.]).

    Zur Auslegung von § 23 a I. WoGG hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 23, 331 (334 ff.) folgendes dargelegt: Sozialhilferechtliche Grundsätze sind bei der Anwendung des (Ersten) Wohngeldgesetzes unanwendbar; Wohngeld gehört gemäß § 1 Abs. 2 I. WoGG (vgl. § 1 Satz 2 II. WoGG) nicht zu den Sozialhilfeleistungen.

    Im Urteil BVerwGE 23, 331 (336) ist es offengeblieben, ob es Grenzfälle geben kann, in denen das Fehlen jeder sinnvollen Tätigkeit überhaupt zur Versagung der gesetzlichen Leistungen führen kann; diese Frage kann auch hier offenbleiben.

    Die Frage, in welcher Höhe es dem Mieter einer Wohnung zugemutet werden kann, die für seine Wohnung zu zahlende Miete aufzubringen, kann nur unter Berücksichtigung der gesetzlich geregelten Bemessungsgrundlagen für die Gewährung des Wohngeldes beantwortet werden; das ist bereits im Urteil BVerwGE 23, 331 (338 ff.) dargelegt worden.

    Dem Sinne nach ist in dem Urteil BVerwGE 23, 331 (340 ff.) dazu folgendes dargelegt worden:.

    Letztlich kommt es darauf an, in der den Umständen nach gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise den Grundsatz zu verwirklichen, der im Urteil BVerwGE 23, 331 (340) mit den folgenden Worten aufgestellt worden ist: Fährt der Mieter einen aufwendigen Haushalt, der seinen (nachgewiesenen) Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, so kann er nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung.

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter …

    Diese Regelung trägt dem Charakter des Wohngeldes Rechnung, das - worauf der Oberbundesanwalt zutreffend hinweist - ungeachtet seiner sozialen Funktion und seiner Aufnahme in das Sozialgesetzbuch (Art. 11 § 1 Nr. 14 SGB) eine Subvention darstellt, auf deren Bewilligung die für andere Sozialleistungen geltenden rechtlichen Maßstäbe sich nicht ohne weiteres übertragen lassen (vgl. auch Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - BVerwGE 23, 331 (334 ff. [BVerwG 10.03.1966 - VIII C 338/63] ), vom 30. November 1972 - BVerwG VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220 (224 [BVerwG 30.11.1972 - VIII C 81/73] ), vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 62.72 - Buchholz 454.71 § 18 WoGG Nr. 2 S. 6 (9), vom 27. November 1986 - BVerwG 5 C 2.85 - BVerwGE 75, 168 (170 f.) [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85] und vom 7. Mai 1987 - BVerwG 5 C 36.85 - BVerwGE 77, 232 (235) [BVerwG 07.05.1987 - 5 C 36/85]).
  • VG Berlin, 14.01.2020 - 21 K 178.19

    1. Der Ausschlussgrund des § 21 Nr. 3 des Wohngeldgesetzes ("wenn die …

    (Rn.14) 3. Die frühere anderslautende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - und vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 ) ist überholt, nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. April 2019 - 5 C 2.18 - ausdrücklich seine frühere Rechtsprechung, das Wohngeld sei keine Leistung der öffentlichen Fürsorge bzw. des Sozialhilferechts, aufgegeben und entschieden hat, dass nach dem heutigen Stand der rechtlichen Bewertung auch das Wohngeld eine soziale Leistung mit primär fürsorgerischer Zwecksetzung sei.

    Mit der in Bezug genommenen weiteren Entscheidung vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (zitiert nach beck.online), die Erwägung, es fehle an der Hilfsbedürftigkeit eines Mieters, wenn er es unterlasse, eine seinen Fähigkeiten entsprechende und zu höheren Einkünften führende wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen, sei auf fürsorgerechtliche (sozialhilferechtliche) Gesichtspunkte zurückzuführen.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2004 - 12 S 2654/03

    Versagung von Sozialleistungen bei nicht möglichen Feststellungen zu den …

    Von daher begegnet es keinen rechtlichen Bedenken, wenn die Wohngeldbehörden in diesen Fällen von einem wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.11.1972, BVerwGE 41, 220; Urteil vom 10.03.1966, BVerwGE 23, 331).
  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag - …

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß im Wohngeldrecht das Erfordernis, für jeden Bewilligungszeitraum einen gesonderten Antrag stellen zu müssen (vgl. §§ 23, 27 Abs. 1 WoGG 77), dann entfällt, wenn der durch einen gestellten Wohngeldantrag geltend gemachte Wohngeldanspruch Gegenstand eines Verwaltungsrechtsstreits ist, der sich zeitlich nicht nur auf den durch den gestellten Antrag bestimmten Bewilligungszeitraum (vgl. § 27 Abs. 2 WoGG 77), sondern darüber hinaus auf weitere sich anschließende Bewilligungszeiträume erstreckt (vgl. u.a. Urteile vom 10. März 1966 - BVerwG VIII C 338.63 - BVerwGE 23, 331 [BVerwG 10.03.1966 - VIII C 338/63] und vom 16. Januar 1974 - BVerwG VIII C 117.72 - BVerwGE 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - VIII C 117/72]).
  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 54.68

    Konkurrenz von Wohngeld und antragsberechtigten Leistungen

    Aus mehreren Gründen ist der Sozialhilfeempfänger, der kein Wohngeld erhält, schlechtergestellt als ein Wohngeldempfänger; das hängt mit den verschiedenen Zweckbestimmungen des Wohngeldgesetzes und des Bundessozialhilfegesetzes zusammen und ist vom Gesetzgeber beabsichtigt worden; andernfalls hätte er nicht bestimmt, daß Wohngeldleistungen keine Sozialhilfeleistungen sind (§ 1 Abs. 2 WoGG, vgl. BVerwGE 23, 331).

    Wohngeldanspruch nicht entgegengesetzt werden können (BVerwGE 23, 331).

    Wohngeld wird gewährt auf der Grundlage des der Bemessung dienenden Familieneinkommens; abgesehen von dem allgemeinen Versagungsgrund von § 23 a WoGG (vgl. BVerwGE 23, 331) wird in begrenztem Umfang die Verwertung eigenen Vermögens erwartet (§ 24 WoGG), wobei aber das der Alterssicherung dienende Vermögen zu verschonen ist, nicht aber die Ausschöpfung aller Möglichkeiten verlangt, Forderungen - insbesondere Unterhaltszahlungen - einzutreiben und Erwerbsmöglichkeiten einzusetzen (vgl. BVerwGE 23, 331).

  • VG München, 27.10.2004 - M 22 K 02.2059

    Wohngeldrecht; Einkommensermittlung Selbstständiger; Negative Einkünfte im …

    Lässt sich das Einkommen wegen unzureichender Angaben des Antragstellers nicht ermitteln, dann kann nach den allgemeinen Regeln der materiellen Beweislast dem Wohngeldantrag grundsätzlich nicht entsprochen werden (BVerwG vom 16.01.1974 BVerwGE 44, 265 [BVerwG 16.01.1974 - BVerwG VIII C 117.72] ; vom 13.04.2000 - 5 B 14/00 (juris); vom 10.03.1966 BVerwGE 23, 331;… VGH BW aaO.).

    Anstelle der Ablehnung des Wohngeldantrags kann die Wohngeldbehörde von einem wohngeldrechtlich zu berücksichtigenden Einkommen in der Höhe ausgehen, die dem finanziellen Aufwand für den Lebensunterhalt des Antragstellers entspricht (BVerwG vom 30.11.1972 BVerwGE 41, 220 [BVerwG 30.11.1972 - BVerwG VIII C 81.71] ; vom 10.03.1966 BVerwGE 23, 331; BayVGH vom 14.2.1995 - 12 C 94.4178; OVG Saarland vom 14.1.2000 - 3 R 4/99 (juris)), wenn die Angaben (insoweit) als glaubwürdig angesehen werden.

  • VG Berlin, 14.05.2021 - 21 K 194.20

    Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld: Einschätzungen der …

    Mit der in Bezug genommenen weiteren Entscheidung vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 - hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt (zitiert nach beck.online), die Erwägung, es fehle an der Hilfsbedürftigkeit eines Mieters, wenn er es unterlasse, eine seinen Fähigkeiten entsprechende und zu höheren Einkünften führende wirtschaftliche Betätigung aufzunehmen, sei auf fürsorgerechtliche (sozialhilferechtliche) Gesichtspunkte zurückzuführen.
  • VG Berlin, 13.12.2022 - 21 K 126.22

    Bewilligung von Wohngeld: Ausschlussgrund einer missbräuchlichen Inanspruchnahme …

    Die frühere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteilen vom 30. November 1972 - VIII C 81.71 - und vom 10. März 1966 - VIII C 338.63 -, nach der nicht gefordert werden konnte, dass der Antragsteller zunächst von allen Möglichkeiten Gebrauch machen muss, ein (höheres) Einkommen zu erwerben, bevor er Wohngeld beansprucht, weil dies auf fürsorgerechtliche (sozialhilferechtliche) Gesichtspunkte zurückzuführen sei, die aber mit der Zweckbestimmung des Wohngeldgesetzes nicht vereinbar seien, ist überholt, wie die Kammer bereits mehrfach entscheiden hat (vgl. etwa das Urteil vom 14. Mai 2021 - 21 K 194/20 - juris).
  • VG Würzburg, 09.03.2023 - W 3 K 21.1681

    Wohngeld, Rücknahme eines Versagungsbescheids, Nachzahlung, zeitliche Grenzen, …

    Die Stellung zusätzlicher Anträge war auch nicht etwa deshalb entbehrlich, weil nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts daraus, dass ein erfolglos gebliebener Antragsteller seinen Anspruch auf Wohngeld im Rechtsmittelverfahren verfolgt, auf die Entbehrlichkeit späterer neuer Anträge geschlossen werden kann, solange der Antragsteller damit rechnen muss, dass erneuten Anträgen dieselben Ablehnungsgründe entgegengehalten werden (BVerwG, U.v. 10.3.1966 - VIII C 338/63 - NJW 1966, 1723, 1724; U.v. 2.5.1984 - 8 C 94/82 - NVwZ 1985, 35, 36; U.v. 30.11.1972 - VIII C 81.71 - BeckRS 1972, 30425536).
  • VG Bayreuth, 22.01.2025 - B 8 K 22.524

    Selbstbeschaffte Eingliederungshilfe in Form einer Web-Schule, …

  • BVerwG, 25.10.1972 - VIII C 127.71

    Gerichtskosten für sozialhilferechtlichen Streitigkeiten - Rechtliche Einordnung …

  • VG Würzburg, 24.11.2022 - W 3 K 21.1437

    Teilweise Übernahme von Internatskosten als selbstbeschaffte Eingliederungshilfe

  • BVerwG, 16.01.1974 - VIII C 62.72

    Überprüfung von Bescheidungsurteilen im Rechtsmittelverfahren - Behandlung eines …

  • BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 16.92

    Ausbildungsförderung - Antrag - Vorabentscheidungsantrag - Form - Schriftsatz - …

  • BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 8.75

    Neuwertigkeit von Arbeitsgerätschaften - Qualifizierung einer Erfindung als neu - …

  • VG Göttingen, 19.04.2010 - 2 A 201/08

    Darlehen als wohngeldrechtliches Einkommen (Hier verneint)

  • VG Meiningen, 04.04.2006 - 2 K 957/04

    Wohngeldrecht; Wohngeldrecht; Rechtsmissbrauch; Einkommen; widersprüchliche …

  • VG Potsdam, 14.06.2023 - 13 K 2350/21
  • BVerwG, 11.07.1968 - VIII C 187.67

    Antrag auf Bewilligung von Wohngeld - Zulässigkeit der Vererblichkeit eines …

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 145.70

    Gewährung von Wohngeld - Familienmitglieder des Familienhaushaltes - …

  • VG Berlin, 03.07.2008 - 21 A 192.07

    Wohngeldanspruch bei Verbrauch eigenen Vermögens

  • BVerwG, 09.08.1994 - 5 B 138.93

    Anforderungen an den Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts - Voraussetzungen der …

  • BVerwG, 17.05.1993 - 6 B 13.93

    Gewährung von früheren Adelsnamen im Wege einer Namensänderung gemäß § 3 des …

  • VG Berlin, 23.02.1994 - 21 A 970.91

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld eines Studierenden der Rechtswissenschaft an …

  • VG Münster, 09.09.2009 - 5 K 1779/08
  • BVerwG, 25.06.1976 - 8 C 34.75

    Berücksichtigung von Unterhaltszuschüssen

  • OVG Sachsen, 05.11.2015 - 5 D 44/15

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Unterhaltsvorschuss; Mitwirkung

  • VGH Bayern, 12.10.2000 - 12 C 00.2771

    Streitwertfestsetzung bei Klage auf Wohngeld

  • BVerwG, 08.02.1974 - IV B 182.73

    Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht - Zulässigkeit eines …

  • VG Schwerin, 29.12.2020 - 6 A 3301/16

    Gewährung von (höheren) Wohngeldleistungen

  • VG Saarlouis, 17.04.2012 - 3 L 255/12

    Wohngeld; unklare Einkommensverhältnisse; Ermittlung der Miete

  • VG Wiesbaden, 15.08.2008 - 6 K 707/08

    Zur Frage der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Wohngeld

  • BVerwG, 25.03.1971 - VIII C 138.69

    Subjektive Anspruchsberechtigung mit Blick auf Wohngeld - Nutzung mehrerer …

  • VG Gelsenkirchen, 28.05.2004 - 11 L 1019/04

    Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft; Räumungsklage; Anordnungsgrund; …

  • OVG Niedersachsen, 15.09.1999 - 12 L 3558/99

    Keine Nichtigkeit bei fehlender Unterschrift; Computergestüzte Textverarbeitung; …

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 260.63

    Auf niedersächsische Beamte entsprechend anzuwendende Vorschriften für …

  • VG Ansbach, 16.04.2008 - AN 14 K 07.01704

    Verschweigen von Einkünften bei der Beantragung von Wohngeld; Mietobergrenze; …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht