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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,301
BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64 (https://dejure.org/1968,301)
BVerwG, Entscheidung vom 14.03.1968 - VI C 45.64 (https://dejure.org/1968,301)
BVerwG, Entscheidung vom 14. März 1968 - VI C 45.64 (https://dejure.org/1968,301)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 191
  • NJW 1968, 2306
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.06.1966 - VIII C 42.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.03.1968 - VI C 45.64
    Zur Zulässigkeit eines Teilurteils bei einer mit einer Anfechtungsklage verbundenen Verpflichtungsklage (auch zu BVerwGE 24, 253 [257 ff.]).
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 70.82

    Entsprechende Anwendbarkeit der Bundesnebentätigkeitsverordnung (BNV) im Bereich …

    Die Verpflichtung zur Übernahme einer Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst besteht grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, ob dafür eine Vergütung gewährt wird oder nicht (vgl. BVerwGE 29, 191 ; Fürst, GKÖD K § 64 Rz 7).

    Davon abgesehen kann er als Ausgleich für eine zeitliche Mehrbeanspruchung durch die ihm übertragene Nebentätigkeit nur Dienstbefreiung oder Entlastung im Hauptamt, nicht aber eine Vergütung in Geld verlangen (vgl. BVerwGE 29, 191 ; Fürst, GKÖD I K § 64 Rz 7; Wilhelm, BNVO, § 3 Anm. 4 c).

  • BVerwG, 02.04.1981 - 2 C 35.78

    Teilweiser Aufgabenübergang - Auswahl von Beamten - Amt im funktionellen Sinne - …

    Hiergegen bestehen unter dem Gesichtspunkt der sachlichen Trennbarkeit, der Möglichkeit der Abgrenzung voneinander unabhängiger Dienstgeschäfte (vgl. hierzu BVerwGE 29, 191 [193]; 40, 104 [109]) keine Bedenken.
  • BVerwG, 17.12.1981 - 2 C 3.81

    Beamtenrecht; Hauptamt; Nebentätigkeit

    - Übrigens hätte der Kläger auch durch die Anordnung einer Nebentätigkeit nach § 72 Satz 1 NBG nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden dürfen, wobei die nach § 80 NBG insgesamt zulässige zeitliche Beanspruchung den Generellen Maßstab bildet; gegebenenfalls hatte er auch bei einer solchen rechtlichen Gestaltung Dienstbefreiung oder Entlastung im Hauptamt verlangen können (BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64] [193] im Anschluß an das Urteil des 8. Senats vom 24. Februar 1966 - BVerwG 8 C 187.63 - [ZBR 1966, 218]).
  • BVerwG, 23.09.1975 - II C 19.71

    Gleichzeitige Tätigkeit bei einer Berufsschule und bei der Bundespost - …

    Hieran kann auch der Umstand nichts, ändern, daß die von ihm im Dienste des Landes als Schulträger unterrichteten Klassen der nach Landesrecht Berufsschulpflichtigen sich ebenfalls aus Postjungboten zusammensetzten (ebenso Wilhelm, Bundesnebentätigkeitsverordnung. Komm., Erl. 4 a zu § 3 S. 58; vgl. zur Unterscheidung von Haupt- und Nebenamt auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64] [193]).".
  • BVerwG, 04.09.1991 - 1 D 35.90

    Beamtenrecht Dienstvergehen - Dienstliche Überlastrung des Untersuchungsführer - …

    Vielmehr hat die Durchführung der Untersuchung Vorrang vor den Pflichten aus dem Hauptamt; im Hauptamt ist der Untersuchungsführer gegebenenfalls angemessen zu entlasten (BVerwGE 53, 302 ;… Köhler/Ratz, BDO, § 56, Rz. 5; NDH…, Beschluß vom 27. Dezember 1978, a.a.O.; NDH…, Beschluß vom 20. Dezember 1978, a.a.O., 60;… Breithaupt/Zoch, a.a.O., Anm. 20; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG VI C 45.64 -, BVerwGE 29, 191 ).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 2 B 67.84

    Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Nebentätigkeit …

    - Im übrigen berücksichtigt die Beschwerde bei ihren Ausführungen nicht in ausreichendem Maße, daß nach der auch von ihr herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - (BVerfGE 55, 207 ) - unbeschadet der gebotenen Differenzierung (vgl. hierzu auch BVerwGE 41, 316) - durch die Festsetzung von Höchstbeträgen und die Anordnung der Ablieferung übersteigender Beträge bei Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst neben der Vermeidung eines Übermaßes an Nebentätigkeit auf Kosten des Hauptamtes eine Doppelbesoldung aus öffentlichen Mitteln in Grenzen gehalten werden soll (vgl. auch BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; 36, 61 [BVerwG 03.09.1970 - II C 130/67]; 41, 316 [BVerwG 19.01.1973 - IV C 26/71]; Urteil vom 23. September 1975 - BVerwG 2 C 19.71 - ; Fürst, GKÖD I, K § 64 Rz 10; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, vor Art. 73 Erl.
  • BVerwG, 03.05.1984 - 1 WB 10.83

    Privatärztliche Nebentätigkeit - Ärztliche Tätigkeit - Medizinisches Institut der …

    Nimmt ein Soldat eine Tätigkeit aber als solche wahr, so kann er zwar, wenn er sich überlastet fühlt, unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des § 10 Abs. 3 bzw. des § 31 Satz 1 SG eine Entlastung in seiner dienstlichen Tätigkeit bzw. eventuell die Gewährung einer Vergütung nach § 6 BNV begehren (vgl. BVerwGE 29, 191, 197 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64]; BVerwG Buchholz 237.2 § 36 LBG Berlin 60 Nr. 1 S. 3 f.; BVerwGE 40, 104, 109 f. [BVerwG 04.05.1972 - II C 13/71]; 49, 184, 191 f. [BVerwG 23.09.1975 - II C 19/71]; 59, 45, 47 f. [BVerwG 25.10.1979 - 2 C 7/78]; BVerwG DÖD 1982, 87 f.; Fürst, GKÖD I K § 64 RdNr. 5), wobei hinsichtlich der Soldaten das Fehlen einer dem § 72 Abs. 1 bis 3 BBG entsprechenden Arbeitszeitbegrenzung und ZDv 10/5 Nr. 309 zu beachten sind (vgl. auch BVerwG Beschlüsse vom 10. April 1973 - 1 WB 78, 138/71 - und vom 20. August 1981 - 1 WB 194/79).
  • BVerwG, 04.09.1970 - VI B 2.70
    Ein Schadensersatzanspruch aus Fürsorgepflichtverletzung setzt jedoch Verschulden voraus (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 13, 17 [22]; 14, 222 [229] und 29, 191 [195.]).
  • VG Meiningen, 08.05.2006 - 6 D 60011/02

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Untersuchungsführer; …

    Vielmehr hat die Durchführung der Untersuchung Vorrang vor den Pflichten aus dem Hauptamt; im Hauptamt ist der Untersuchungsführer gegebenenfalls angemessen zu entlasten (vgl. BVerwG, U. v 14.03.1968, VI C 45.64, BVerwGE 29, 191 ff.; U. v. 04.09.1991, 1 D 35/90, BVerwGE 93, 151 ff).
  • BVerwG, 04.06.1973 - II B 36.72

    Begründung von Ansprüchen gegen den Dienstherrn durch Verletzung einer …

    In Anknüpfung hieran ist das Berufungsgericht sodann auf Grund des von ihm im vorliegenden Fall - mit Bindung für das Revisionsgericht (§ 137 Abs. 2 VwGO) - festgestellten Sachverhalts zu dem Ergebnis gelangt, daß dem Kläger die unentgeltliche Ausübung der ihm von seinem Dienstherrn übertragenen Prüfungstätigkeit nicht habe zugemutet werden können (zu vgl. BVerwGE 29, 191 [BVerwG 14.03.1968 - VI C 45/64] [197]), daß die von dem Beklagten getroffene Ermessensentscheidung fehlerhaft gewesen sei und daß bei fehlerfreier Ausübung des Ermessens eine andere Entscheidung als die vom Kläger gewünschte nicht hätte ergehen können.
  • BVerwG, 11.08.1969 - II B 18.69

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • OVG Hamburg, 19.12.1989 - Bf VI 8/88

    Grundurteil bei der Anfechtung eines Bescheides über einen Wegebaubeitrag

  • VG Lüneburg, 18.02.1999 - 1 A 144/96

    Zur Gewährung von Lehrentschädigung bei der Forbildung von Polizeibeamten; …

  • BSG, 26.01.1982 - 2 RU 75/80

    Organisationskompetenz; Hauptamt; Berufsgenossenschaft; Fachausschuß

  • BVerwG, 30.01.1969 - II B 9.68

    Ausgestaltung des Hauptamtes eines Beamten als Ausfluss der Organisationsgewalt …

  • VG Lüneburg, 18.02.1999 - 1 A 150/96

    Lehrentschädigung für nebenamtliche Referententätigkeit; Hauptamt; Entlastung (im …

  • VG Berlin, 17.12.1980 - 5 A 241.80

    Übernahme einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst auf Verlangen der …

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