Rechtsprechung
| BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung - Vermeidbarkeit der Eigentumsentziehung - Zustandekommen eines Nutzungsverhältnisses - Höhe des angemessenen Nutzungsentgeltes
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
LBG § 12 Abs. 2
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.03.1966 - VII A 3/66
- BVerwG, 10.04.1967 - IV B 93.66
- BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Papierfundstellen
- BVerwGE 31, 81
- MDR 1969, 422
- DVBl 1969, 210
- DÖV 1969, 504
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.10.1966 - IV C 57.65
Anfechtungsklage gegen einen Enteignungsbeschluss - Alternative Begründung eines …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Die Klägerin trifft - anders als im Hinblick auf Verhandlungen über den freihändigen Erwerb (vgl. dazu die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [MDR 1967, 241] und vom 26. April 1968 - BVerwG IV C 156.65 - [S. 9]) - keine förmliche Pflicht, vor Einleitung des Enteignungsverfahrens in Verhandlungen über den Abschluß eines Nutzungsvertrages einzutreten.Das kann auch schwerlich anders sein, weil sich die Frage, ob eine solche Maßnahme im Vergleich zur Eigentumsentziehung wirklich den milderen Eingriff enthält, ausschlaggebend bestimmt nach der "Interessenlage des Betroffenen, wie er selbst sie versteht und bewertet" (Urteil vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [S. 14]; insoweit in MDR 1967, 241 nicht abgedruckt).
- BGH, 08.05.1967 - III ZR 148/65
Höhe einer Enteignungsentschädigung - Verlegen einer Gasfernleitung auf …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Die Gewährung nur einer "Anerkennungsgebühr", von der die Klägerin gelegentlich gesprochen hat, reicht deshalb auch nur dann aus, wenn das Grundstück sowohl in seinem Ertragswert als auch in seinem Verkehrswert keine Einschränkung erfährt (vgl. Pagendarm in Wertpapier-Mitteilungen 1965, Sonderbeilage 5 S. 19 mit Nachweisen sowie BGH, Urteil vom 8. Mai 1967 - III ZR 148/65 - in DRiZ 1967, 308 [309] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 25.06.1959 - III ZR 220/57
Bausperre aus Planungsgründen
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Sicherlich kann der zu entschädigende Substanzverlust, d.h. die Einbuße, die am Sachobjekt selbst eintritt, im Ausschluß der Nutzbarkeit bestehen und dann der Wert dieser Nutzbarkeit auszugleichen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 22.0/57 - in BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] [351 f.] und Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - in BGHZ 37, 269 [274]).
- BGH, 04.06.1962 - III ZR 163/61
Enteignungsentschädigung bei dauerndem Bauverbot betroffenem Grundstück
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Sicherlich kann der zu entschädigende Substanzverlust, d.h. die Einbuße, die am Sachobjekt selbst eintritt, im Ausschluß der Nutzbarkeit bestehen und dann der Wert dieser Nutzbarkeit auszugleichen sein (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1959 - III ZR 22.0/57 - in BGHZ 30, 338 [BGH 25.06.1959 - III ZR 220/57] [351 f.] und Urteil vom 4. Juni 1962 - III ZR 163/61 - in BGHZ 37, 269 [274]). - BVerwG, 26.04.1968 - IV C 156.65
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Die Klägerin trifft - anders als im Hinblick auf Verhandlungen über den freihändigen Erwerb (vgl. dazu die Urteile vom 19. Oktober 1966 - BVerwG IV C 57.65 - [MDR 1967, 241] und vom 26. April 1968 - BVerwG IV C 156.65 - [S. 9]) - keine förmliche Pflicht, vor Einleitung des Enteignungsverfahrens in Verhandlungen über den Abschluß eines Nutzungsvertrages einzutreten. - BVerwG, 06.12.1967 - IV C 53.65
Errichtung von Bunkern auf enteignetem Grundstück - Begutachtung weniger …
Auszug aus BVerwG, 22.11.1968 - IV C 49.67
Das Berufungsgericht ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats davon ausgegangen, daß der Enteignungszweck durch den Abschluß eines Nutzungsvertrages im Sinne des § 12 Abs. 2 LBG nur dann "erreicht" werden kann, wenn die Regelung durch obligatorischen Vertrag als Mittel zur Erfüllung des Enteignungszwecks erstens gleichwertig geeignet und zweitens dem Enteignungsberechtigten zumutbar ist (vgl. insbesondere das Urteil vom 6. Dezember 1967 - BVerwG IV C 53.65 - [BVerwGE 28, 260]).
- BGH, 23.05.1985 - III ZR 10/84
Gesondertes Entschädigungsfeststellungsverfahren im Bereich des Bundesbaugesetzes
Wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat, nimmt die Enteignungsbehörde eine gleichsam vermittelnde Stellung ein (BVerwGE 31, 81, 85 ff.) und es ist ihr - jedenfalls im Geltungsbereich des § 16 PrEnteigG wie auch des § 19 FStrG - durchaus zumutbar, als eine Art Schiedsgutachter tätig zu werden (BVerwG VkBl 1971, 553, 554). - VGH Bayern, 23.04.2010 - 22 ZB 10.43
Gesetzlicher Richter, Geschäftsverteilungsplan, Vorzeitige Besitzeinweisung, …
Die Vertretbarkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn sich das Angebot auf entsprechende sachgerechte Ermittlungen stützt; es kommt nicht darauf an, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung auch zu einem nicht unerheblich höheren Betrag kommen kann (vgl. BVerwG vom 22.11.1968 BVerwGE 31, 81/88, 89). - OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18
Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine …
Während in der älteren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts noch auf die bloße Vertretbarkeit des Angebotes abzustellen war (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. November 1968 - IV C 49.67 -, juris Rn. 17), kommt es nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, darauf an, dass sich die Bedingungen eines Angebots - auf entsprechende Ermittlungen gestützt - am objektiven Wert des Enteignungsgegenstandes orientieren.
- BGH, 16.03.1972 - III ZR 26/71
Berechnung der Enteignungsentschädigung für ein Grundstück
Es handelt sich hierbei um Fälle, in denen auch das betroffene Grundstück von der Planungsänderung unmittelbar erfaßt wird, das "Sonderopfer" jedoch darin liegt, daß der betroffene Eigentümer sich auf die früher zulässige Bebauung so eingerichtet hat, daß ihm die Neuregelung keinen Vorteil mehr bringen kann und er unzumutbare Nachteile dadurch erleidet, daß der Nachbar die Vorteile der Neuregelung ausnutzt (BVerwG DVBl 1968, 27; 1969, 213 [BVerwG 22.11.1968 - IV C 49/67] ; 1970, 57 [BVerwG 13.06.1969 - IV C 234/65] und 61; zustimmend Schrödter, DVBl 1968, 40;… ders., BBauG, 2. Auflage, § 44 Rdnr. 4; Peter, JZ 1968, 226 [BGH 22.05.1967 - III ZR 124/66] /228; a.A. - für die Begründung - Kühling, DVBl 1969, 214/215). - BVerwG, 19.03.1970 - IV B 155.69
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Eingriff in den Grundbesitz - Grundsätzliche …
Eine - im übrigen zulässige - Planungsentscheidung kann im Hinblick auf eine angeblich mögliche andere Entscheidung allenfalls aufgehoben werden, wenn feststeht, daß die andere Planung überhaupt durchgeführt werden kann, ebenso wie eine Enteignungsmaßnahme nach § 12 Abs. 2 des Landbeschaffungsgesetzes nur dann abgelehnt werden darf, wenn feststeht, daß und wie der Enteignungszweck auf andere Weise zu erreichen ist (vgl. Urteil vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81). - VGH Bayern, 02.11.2011 - 8 CS 11.2104
Erneuerung einer Gemeindeverbindungsstraße; Enteignung; vorzeitige …
Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinn von Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es vornehmlich auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, wie der Antragsteller offenbar meint, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367 [juris]; vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653 [juris]). - VGH Bayern, 09.06.2008 - 8 CS 08.978
Enteignung landwirtschaftlicher Flächen zu straßenbaulichen Zwecken; faktischer …
Bei der unter den Beteiligten vor allem umstrittenen Frage, ob das schriftliche Angebot an den Antragsteller als angemessen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Nr. 1 BayEG anzusehen ist, kommt es entscheidend nur auf die Vertretbarkeit des Angebots an, nicht aber darauf, ob man bei einer anderen - vielleicht ebenso vertretbaren - Bewertung zu einem nicht unerheblich höheren Entschädigungsbetrag kommen kann (st. Rspr.; vgl. BVerwG vom 23.11.1968 BVerwGE 31, 81/88; BayVGH vom 11.11.2002 Az. 8 CS 02.2367; BayVGH vom 4.9.2006 Az. 8 ZB 06.1653). - BVerwG, 07.05.1971 - IV C 12.68
Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Anwesen für den Bau der sog. Sauerlandlinie …
Daß diese Stellung der Beklagten bei einer Einigung nach § 16 EnteigG durchaus zugemutet werden kann, ist schon früher erkannt worden (…vgl. Seydel a.a.O. S. 142, der einen Vertrag nach § 16 rechtlich als Kaufvertrag beurteilt, bei dem die Bestimmung des Kaufpreises dem. Gutachten eines Dritten überlassen wird; vgl. ferner zu der gleichsam vermittelnden Stellung der Enteignungsbehörde, nach dem Landbeschaffungsgesetz Urteil des erkennenden Senats vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81 [86]). - BVerwG, 07.01.1974 - IV B 129.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auch die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsurteils von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - (BVerwGE 31, 81) liegt nicht vor. - BVerwG, 24.04.1970 - IV C 92.67
Enteignung zur Landbeschaffung - Anspruch auf Ersatzland - Voraussetzungen eines …
vom 22. November 1968 - BVerwG IV C 49.67 - in BVerwGE 31, 81 [83 ff.]): Daß ;Land zu angemessenen Bedingungen beschafft ... werden kann;, ist erst sicher, wenn ;eindeutig feststeht; (…a.a.O. S. 84), daß und wie die Beschaffung möglich ist. - BVerwG, 19.03.1970 - IV B 156.69
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".