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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.10.1969 - III C 169.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,522
BVerwG, 14.10.1969 - III C 169.67 (https://dejure.org/1969,522)
BVerwG, Entscheidung vom 14.10.1969 - III C 169.67 (https://dejure.org/1969,522)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Oktober 1969 - III C 169.67 (https://dejure.org/1969,522)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Wertes unverzinslicher befristeter Forderungen nach Abzug von Zwischenzinsen unter Berücksichtigung der Zinseszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BewG § 14 Abs. 3; FG § 17 Abs. 1, § 6 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 1
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.08.1961 - IV C 86.58
    Auszug aus BVerwG, 14.10.1969 - III C 169.67
    Hierbei kann unrichtig auch eine Anwendung von Rechtsnormen sein, wenn sie sich nach geläuterter Rechtsansicht als unrichtig erweist(Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [NJW 1962, 260]).
  • BGH, 28.11.1961 - 1 StR 432/61

    Entscheidung über einen hilfsweise gestellten Beweisantrag - Zulässigkeit einer …

    Auszug aus BVerwG, 14.10.1969 - III C 169.67
    Hierbei kann unrichtig auch eine Anwendung von Rechtsnormen sein, wenn sie sich nach geläuterter Rechtsansicht als unrichtig erweist(Urteil vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [NJW 1962, 260]).
  • BVerwG, 05.09.1972 - III B 67.72

    Höchstgrenze für die Rücknehmbarkeit fehlerhafter Verwaltungsakte nach deren …

    Der beschließende Senat hat in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Rücknahme fehlerhafter Verwaltungsakte der Zeit, die seit Unanfechtbarkeit des begünstigenden Bescheides bis zum Erlaß des Abänderungsbescheides verstrichen war, keine eigenständige Bedeutung beigemessen (vgl. z.B. BVerwG III C 219.64; BVerwG III C 169.67; BVerwG III C 32.69 - teilweise abgedruckt in Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 17, 27 und 35 -, in denen Zeiträume zwischen drei bis sechs Jahren seit Erlaß und Rücknahme des Zugunstenbescheides lagen); er ist bisher davon ausgegangen, daß die verstrichene Zeit ein Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür sein kann, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch als rechtmäßig anzusehen ist.
  • BVerwG, 24.06.1971 - III C 159.68

    Grundschuld als privatrechtlicher geldwerter Anspruch - Ausschluss durch …

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 169.67 - (BVerwGE 35, 1 [2]) entschieden, daß - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - die Regelung in § 17 Abs. 1 FG abschließend ist und keine Unterschiede für verzinsliche und unverzinsliche Ansprüche macht.
  • BVerwG, 19.03.1970 - III C 172.68
    Die aufgehobenen Verwaltungsakte waren rechtswidrig, weil sie durch unrichtige Anwendung und Auslegung bestehender Rechtssätze zustande gekommen sind (Urteile vom 30. August 1961 - BVerwG IV C 86.58 - [NJW 1962, 360] und vom 14. Oktober 1969 - BVerwG III C 169.67 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1991 - 6 S 653/90

    Sozialhilfe zur Anrechnung von Kindergeld auf das Einkommen der Eltern

    Rn. 5 Daß Kindergeld Einkommen im Sinne von § 76 Abs. 1 BSHG ist und nicht nach § 77 Abs. 1 BSHG anrechnungsfrei bleibt, ist in der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geklärt (BVerwG, Urteile vom 27.01.1965, BVerwGE 20, 188; vom 25.01.1967, FEVS 15, 1; vom 06.06.1969, BVerwGE 32, 141; vom 16.02.1972, BVerwGE 39, 314; vom 17.04.1974, BVerwGE 47, 120; vom 08.02.1980, BVerwGE 60, 18 sowie Beschluß vom 11.10.1985, BVerwGE 35, 1; Senatsurteile vom 08.03.1972, FEVS 21, 214; vom 14.10.1980 -- 6 S 1617/80 -- sowie vom 06.11.1985 -- 6 S 1808/85 --).
  • BVerwG, 11.01.1971 - III B 139.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Änderung der …

    Der Senat hat inzwischen entschieden, daß vertretbar im Sinne dieses Rundschreibens - mit der Folge, daß von einer Rücknahme abzusehen ist - eine nachträglich als falsch erkannte Rechtsansicht nur dann ist, wenn sie nicht nur in Einzelverfahren betätigt wurde, sondern sich in ständiger Praxis - auch der Gerichte - gefestigt hatte (Urteile vom 14. Oktober 1969, BVerwG III C 147.67 [ZLA 1970, 128], BVerwG III C 148.67 [nicht veröffentlicht] und BVerwG III C 169.67 [ZLA 1970, 124]).
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