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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1046
BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70 (https://dejure.org/1971,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.1971 - VII P 10.70 (https://dejure.org/1971,1046)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 1971 - VII P 10.70 (https://dejure.org/1971,1046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Wahl eines Gesamtpersonalrats - Auflösung des Gesamtpersonalrats durch die Beschlüsse der beteiligten einzelnen Personalräte - Auflösung des Gesamtpersonalrats vor Ablauf seiner Amtszeit - Nichtigkeit einer Wahl eines Gesamtpersonalrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    PersVG §§ 25, 53, 54

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 166
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.10.1958 - VII P 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70
    Er macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 9.57 -, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - und vom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Das Beschwerdegericht ist mit seinen Ausführungen über die Nichtigkeit der Wahl von dem Grundsatz abgewichen, den der Senat in dem vom Antragsteller bezeichneten Beschluß vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 9.57 - (BVerwGE 7, 251 [BVerwG 03.10.1958 - VII P 9/57] [252]) aufgestellt hat.

  • BVerwG, 06.12.1957 - VII P 10.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70
    Er macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 9.57 -, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - und vom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.

    Liegt somit eine die Einlegung der Rechtsbeschwerde ohne Zulassung rechtfertigende Abweichung vor, so ergibt auch die weitere Prüfung, daß eine Nichtigkeit der Wahl nach den Grundsätzen, die der Senat in seiner Rechtsprechung entwickelt hat (zu erwähnen ist noch der Beschluß vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - [Buchholz 238.3 § 7 PersVG Nr. 1]) nicht gegeben ist.

  • BVerwG, 29.07.1958 - VII P 8.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.02.1971 - VII P 10.70
    Er macht geltend, die angefochtene Entscheidung weiche von den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Oktober 1958 - BVerwG VII P 9.57 -, vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VII P 10.57 - und vom 29. März 1958 - BVerwG VII P 8.57 - ab und beruhe auf dieser Abweichung.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1997 - 8 S 29/97

    Beantragung der Abänderung eines verwaltungsgerichtlichen Aussetzungsbeschlusses …

    Davon abgesehen, stünde die Beiladung der Gemeinde selbst bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 65 Abs. 1 VwGO im Ermessen des Senats (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.1.1971 - VII C 42.70 -, BVerwGE 37, 166;… Urt. v. 1.10.1980 - 7 C 38.75 -, NJW 1982, 299; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 8.11.1976 - X 1537/76 -, NJW 1977, 1308).
  • VG Ansbach, 17.02.2020 - AN 7 PE 20.00101

    Erfolglose einstweilige Verfügung gegen vorläufige Anerkennung der …

    Nichtigkeit wäre dann gegeben, wenn so offensichtlich gegen die Wahlgrundsätze verstoßen wäre, dass selbst der Anschein einer gesetzmäßigen Wahl nicht mehr vorliegt (Gronimus, a.a.O, S. 446 mit Verweis auf BVerwG, B.v. 5.2.1971 - VII P 10.70 - PersV 1972, 34, Altvater, a.a.O, § 25 Rn. 2), etwa bei Außerachtlassen der grundsätzlichen Wahlformalien, z.B. bei einer Wahl auf Zuruf oder einer Wahl ohne Wahlvorstand (…vgl. weitere Beispiele bei Gronimus, a.a.O, S. 446).
  • OVG Sachsen, 14.03.2024 - 9 A 244/23

    Wahlanfechtung; örtlicher Personalrat; wesentliche Wahlvorschriften; Urwahl; …

    Rn. 42 1. Eine Personalratswahl ist nur dann als nichtig und damit rechtlich nicht vorhanden zu betrachten, wenn gegen die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maß verstoßen wurde, dass auch nicht mehr der Anschein einer Wahl gegeben ist (BVerwG, Beschl. v. 5. Februar 1971 - VII P 10.70 -, juris Rn. 16).
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