Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ermittlung der deutschen Volkszugehörigkeit im Zusammenhang mit dem Kriegslastenausgleich - Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch schlüssiges Verhalten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum durch persönlichen oder gesellschaftlichen Verkehr eines Juden mit christlichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.03.1969 - VI LA 190/68
- BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Papierfundstellen
- BVerwGE 37, 38
Wird zitiert von ... (55) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 24.10.1968 - III C 121.67
Verfolgungsschäden in Vertreibungsgebieten - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Ein durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachtes Bekenntnis kann sich auch aus dem Gesamtverhalten des Antragstellers ergeben (Bestätigung und Fortführung von BVerwG III C 121.67).Wenn das Bundesverwaltungsgericht in BVerwG III C 121.67 etwas anderes gemeint haben solle, könne die Kammer dieser Auffassung nicht folgen.
Diese Bestätigungsmerkmale können allerdings, wie der Senat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 6) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (zuletzt im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 -), als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. auch Urteil vom 15. März 1961 - BVerwG VI C 59.59 - [BVerwGE 12, 110 [114]]).
Darüber hinaus gehen beide Senate in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur durch entsprechende ausdrückliche Erklärung (zum Beispiel bei amtlichen Aufforderungen, seine Volkszugehörigkeit anzugeben), sondern auch durch schlüssiges Verhalten abgelegt werden kann (Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5]; Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - a.a.O.).
Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (…vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -).
- BVerwG, 09.12.1970 - III C 159.69
Lastenausgleichsrechtliche Feststellung entzogener Vermögensgegenstände als …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Das ist der Fall, wenn er sich selbst als zum deutschen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger beurteilt worden ist (Bestätigung von BVerwG III C 159.69).Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (zuletzt Urteil vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 -) muß ein Verfolgter, um Ansprüche nach der 7. FeststellungsDV geltend machen zu können, gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung zu Beginn des Verfolgunszeitraumes - sofern er damals nicht deutscher Staatsangehöriger war - die deutsche Volkszugehörigkeit besessen haben, und zwar beurteilt sich diese Volkszugehörigkeit nach der Vorschrift des § 6 BVFG.
Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -).
- BVerwG, 10.09.1970 - III C 140.69
Beurteilung des Begriffs der deutschen Volkszugehörigkeit i.S.d. § 5 Abs. 1 7. …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Der Senat hat in seinem am 10. September 1970 in der Sache BVerwG III C 140.69 (ZLA 1970, 241) ergangenen Urteil dahin erkannt: Die Ermächtigungsnormen des § 359 Abs. 2 LAG, § 11 a Abs. 2 FG entsprechen den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG; die in § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV getroffene Regelung - soweit sie hier in Rede steht - ist durch die dem Verordnungsgeber erteilte Ermächtigung gedeckt und es läßt sich weder aus § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV noch aus den Ermächtigungsnormen entnehmen, daß der Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit anders als nach § 6 BVFG zu bestimmen ist.Der Kläger hat zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung keine rechtlichen Gesichtspunkte vortragen lassen, die sein Prozeßbevollmächtigter nicht bereits in der zuvor angeführten Sache BVerwG III C 140.69 geltend gemacht hatte.
- BVerwG, 26.02.1970 - III C 150.68
Feststellung eines Entziehungsschadens an Grundvermögen sowie eines Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (…vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -).Ein etwaiger innerer Anschluß an das deutsche Volkstum, der sich aus der Erziehung des Klägers im deutschsprachigen Elternhaus, das in einem "gänzlich von schwäbischen Siedlern bewohnten Stadtteil" gelegen war, ergeben haben kann, ist nicht ausreichend für die Entscheidung, daß der Kläger sich zum deutschen Volkstum bekannt hat (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]).
- BVerwG, 15.03.1961 - VI C 59.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Diese Bestätigungsmerkmale können allerdings, wie der Senat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 6) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (zuletzt im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 -), als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. auch Urteil vom 15. März 1961 - BVerwG VI C 59.59 - [BVerwGE 12, 110 [114]]).Das ist z.B. der Fall, wenn er wegen seiner Intensität von jüdischen Mitbürgern, die sich nicht zum deutschen Volkstum bekannt hatten, als eine Zuwendung zum deutschen Volkstum unter Abwendung vom jüdischen Volkstum aufgefaßt (vgl. BVerwGE 12, 110 [114]) und dies von für solche Vorgänge aufgeschlossenen Mitbürgern deutscher oder anderer Volkszugehörigkeit oder von staatlichen Stellen auch so beurteilt wurde.
- BGH, 25.03.1970 - IX ZR 177/67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Das vom Kläger in Abschrift überreichte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. März 1970 - IX ZR 177/67 - ist im Zusammenhang mit Ansprüchen nach dem Bundesentschädigungsgesetz ergangen und deshalb für die hier zu beurteilende Frage, welche Anforderungen an den Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit bei Anwendung des § 5 Abs. 1 Satz 1 der 7. FeststellungsDV zu stellen sind, nicht einschlägig. - BVerwG, 20.01.1970 - III B 113.69
Strenge Unterscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwischen dem Bekenntnis zum …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum ist hiernach ein selbständiges Erfordernis für die Bejahung der deutschen Volkszugehörigkeit, das nicht durch die Bestätigungsmerkmale ersetzt werden kann (Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 -). - BVerwG, 15.10.1970 - III C 39.68
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Die Frage, was unter einem schlüssigen Verhalten zu verstehen ist, hat der erkennende Senat seit seinem in BVerwGE 30, 305 veröffentlichten Urteil vom 24. Oktober 1968 wiederholt dahin beantwortet, daß hierunter nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zum Beispiel Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule mit Demonstrativcharakter) zu verstehen sind, sondern daß das vom Gesetz geforderte Bekenntnis auch durch ein Gesamtverhalten des Antragstellers zum Ausdruck gebracht werden kann (Urteil vom 26. Februar 1970 - BVerwG III C 150.68 - [Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 19]; Urteil vom 15. Oktober 1970 - BVerwG III C 39.68 -) Wer sich selbst zum deutschen und zu keinem anderen Volkstum gehörend angesehen, sich entsprechend dieser Einstellung nach außen erkennbar verhalten hat und dementsprechend von seiner Umgebung als deutscher Volkszugehöriger angesehen worden ist, der hat ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgelegt (…vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - a.a.O. -). - BVerwG, 01.10.1970 - III C 105.69
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Diese Bestätigungsmerkmale können allerdings, wie der Senat seit seinem Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - (BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 6) wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (zuletzt im Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 -), als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. auch Urteil vom 15. März 1961 - BVerwG VI C 59.59 - [BVerwGE 12, 110 [114]]). - BVerwG, 08.10.1965 - VIII C 35.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 10.12.1970 - III C 63.69
Darüber hinaus gehen beide Senate in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur durch entsprechende ausdrückliche Erklärung (zum Beispiel bei amtlichen Aufforderungen, seine Volkszugehörigkeit anzugeben), sondern auch durch schlüssiges Verhalten abgelegt werden kann (Urteil vom 8. Oktober 1965 - BVerwG VIII C 35.64 - [Buchholz 412.3 §§ 1, 2 BVFG Nr. 5];… Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - a.a.O.).
- BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 62.81
Vertriebene - Ausweis - Einziehung - Beweislast - Vielvölkerstaaten
Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG - erstens - die Feststellung eines Sachverhalts, der rechtlich ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ergibt und - zweitens - die Feststellung eines davon zu trennenden Sachverhalts voraus, in dem ein oder mehrere Bestätigungsmerkmale deutlich werden (vgl. Urteile vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - BVerwGE 37, 38 [39 f.], vom 23. November 1972 - BVerwG III C 161.69 - BVerwGE 41, 189 [191] und vom 13. März 1974 - BVerwG VIII C 24.73 und BVerwG.Jedoch kommt dem Vorliegen der in § 6 BVFG bestimmten Bestätigungsmerkmale Indizwirkung bei der Feststellung von Tatsachen zu, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 27 S. 35 [37] …und vom 23. November 1972, a.a.O. S. 191 und Beschluß vom 21. Juni 1979 - BVerwG 8 B 51.79 -).
- BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89
Einziehung des Vertriebenenausweises
Die Beschwerde meint in dieser Hinsicht zunächst, das angegriffene Urteil setze "nach seinem Gesamtzusammenhang als Voraussetzung des Anspruchs auf den Vertriebenenausweis Widerlegung aller Indizien voraus, die gegen das Volkstum des Antragstellers sprechen" und weiche damit im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ab (BVerwGE 12, 110; 26, 344 [BVerwG 26.04.1967 - V C 28/65]; 30, 305 [BVerwG 24.10.1968 - III C 68/67]; 37, 38) [BVerwG 10.12.1970 - II C 53/68]. - BVerwG, 26.05.1971 - III C 66.69
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Persönlicher und gesellschaftlicher Verkehr …
Die deutsche Volkszugehörigkeit beurteilt sich auch im Rahmen des § 5 Abs. 1 der 7. FeststellungsDV nach § 6 BVFG (ständige Rechtsprechung; vgl. statt vieler BVerwGE 30, 305 und Urteile vom 10. September 1970 - BVerwG III C 140.69 - [ZLA 1970, 241] und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [ZLA 1971, 49] und vom 14. Januar 1971 - BVerwG III C 152.59 - [ZLA 1971, 108]).Er hat vielmehr dort und seitdem in einer Reihe von weiteren Entscheidungen (Beschluß vom 20. Januar 1970 - BVerwG III B 113.69 - [ZLA 1970, 89 = Buchholz 427.207 § 5 der 7. FeststellungsDV Nr. 17]; Beschluß vom 7. August 1970 - BVerwG III B 7.70 - [ZLA 1970, 221]; Beschluß vom 7. August 1970 - BVerwG III B 26.70 - [ZLA 1970, 220]; Urteil vom 1. Oktober 1970 - BVerwG III C 105.69 - Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - a.a.O.) lediglich zum Ausdruck gebracht, daß die Bestätigungsmerkmale als Beweisanzeichen für die Feststellung von Tatsachen in Frage kommen, aus denen sich ein Bekenntnis ableiten läßt.
Wie der Senat in dem schon angeführten Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - ausgeführt hat, ist auch der persönliche oder gesellschaftliche Verkehr, den eine Person mit ihren Mitbürgern pflegt, Ausdruck und Teil ihres Gesamtverhaltens und kann deshalb bei Anwendung des § 6 BVFG nicht unberücksichtigt bleiben.
- BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92
Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit
Das Berufungsgericht hat weiterhin zutreffend angenommen, daß auch Personen jüdischer Abstammung ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Gesamtverhalten ablegen konnten und auch bei ihnen hinreichende objektive Bestätigungsmerkmale Beweisanzeichen für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sein können (…Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - a.a.O. S. 310; Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - BVerwGE 37, 38; Urteil vom 12. April 1988 - BVerwG 3 C 48.87 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 66). - BVerwG, 18.09.1975 - III C 38.73
Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit - Reichweite der …
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend die Rechtsprechung des Senats angewandt, nach welcher ein durch schlüssiges Verhalten zum Ausdruck gebrachtes Bekenntnis zum deutschen Volkstum sich auch aus dem Gesamtverhalten des Verfolgten ergeben kann (Urteile vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [Buchholz 427.207 § 5 Nr. 6 und Nr. 27]).Deshalb kann auch ein enges persönliches oder gesellschaftliches Verhältnis eines jüdischen Bürgers zu Volksdeutschen jedenfalls dann ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellen, wenn dieser Verkehr wegen seiner Intensität von jüdischen Mitbürgern, die sich nicht zum deutschen Volkstum bekannt hatten, als eine Zuwendung zum deutschen Volkstum unter Abwendung vom jüdischen Volkstum aufgefaßt und dies von für solche Vorgänge aufgeschlossenen Mitbürgern deutscher oder anderer Volkszugehörigkeit oder von staatlichen Stellen auch so beurteilt wurde (Urteil vom 10. Dezember 1970 a.a.O.).
In den Gründen des Urteils des Senats vom 10. Dezember 1970 a.a.O. heißt es nämlich auch, daß der persönliche oder gesellschaftliche Verkehr, den eine Person mit seinen Mitbürgern pflegt, Ausdruck und Teil ihres Gesamtverhaltens ist und deshalb bei Anwendung des § 6 BVFG nicht unberücksichtigt bleiben darf.
- BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 26, 344; 37, 38) [BVerwG 10.12.1970 - II C 53/68]ist das Bekenntnis eine bewußte und gewollte, verbindlich gemeinte Erklärung des Inhalts, dem deutschen Volkstum und keinem anderen anzugehören, die gegenüber Dritten abgegeben ist.Der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat von diesem Ausgangspunkt aus in BVerwGE 37, 38 (41) [BVerwG 10.12.1970 - III C 63/69] darauf abgestellt, daß Minderheitengruppen, die nicht deutsche Volkszugehörige waren, die betreffende Person als zum deutschen Volkstum gehörig ansahen.
- BSG, 18.07.1989 - 10 RKg 22/88
Anwendung des Begriffs deutscher Volkszugehöriger aus § 6 BVFG im …
Unter diesem schlüssigen Verhalten sind nun allerdings nicht nur einzelne bestimmte Handlungen oder Maßnahmen (zB Eintritt in einen deutschen Verein, Besuch einer deutschen Schule) zu verstehen, sondern das vom Gesetz geforderte Bekenntnis kann auch durch ein Gesamtverhalten der betreffenden Person zum Ausdruck kommen (BVerwGE 37, 38, 40). - BVerwG, 17.02.1984 - 3 B 46.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anforderungen an …
Wie der Senat in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, kann ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum sowohl durch eine entsprechende ausdrückliche Erklärung wie auch durch ein schlüssiges Gesamtverhalten abgelegt werden (vgl. u.a. die Urteile vom 24. Oktober 1968 - BVerwG 3 C 121.67 - in BVerwGE 30, 305 = Buchholz 427.207 § 5 Nr. 6, vom 10. September 1970 - BVerwG 3 C 140.69 - in Buchholz 427.207 § 5 Nr. 24 und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 63.69 - in Buchholz 427.207 § 5 Nr. 27).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 9. Dezember 1970 - BVerwG 3 C 159.69 - in ZLA 1971, 48 sowie vom 10. Dezember 1970 a.a.O.).
- BVerwG, 08.06.1973 - III C 60.72
Nachweis deutscher Volkszugehörigkeit bei fehlendem Bekenntnis zum Deutschtum - …
BVerwGE 30, 305 und 37, 38.Dabei kann das Gesamt verhalten in schlüssiger Weise ein zum Ausdruck gebrachtes Bekenntnis ergeben (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 121.67 - [BVerwGE 30, 305], vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 - und vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [BVerwGE 37, 38]).
- BVerwG, 26.05.1971 - III C 101.69
Rechtsmittel
Auch für ein Gesamtverhalten, aus dem ein Bekenntnis durch schlüssiges Verhalten gefolgert werden kann (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1970 - BVerwG III C 159.69 - [ZLA 1971, 48] und Urteil vom 10. Dezember 1970 - BVerwG III C 63.69 - [ZLA 1971, 49]), geben die Feststellungen des Verwaltungsgerichts nichts her.III C 63.69 - und Urteil vom 14. Januar 1971 - BVerwG III C 152.69 - [ZLA 1971, 108]).
- BVerwG, 25.05.1971 - III C 108.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 14.03.1980 - 8 B 16.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines …
- BVerwG, 21.10.1971 - III C 134.68
Antrag auf lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden - …
- BVerwG, 17.09.1971 - III B 66.70
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - …
- BVerwG, 17.09.1971 - III B 61.70
Volkszugehörigkeit von in der Bukowina ansässigen (deutschsprachigen) Juden - …
- BVerwG, 19.11.1971 - III B 116.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung der deutschen …
- BVerwG, 14.01.1971 - III C 152.69
Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Entziehungsschäden als …
- BVerwG, 14.03.1980 - 8 B 17.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Einziehung eines …
- BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80
Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft …
- BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 45.79
Verbergen eines deutschen Soldaten nach dem Ende des 2. Weltkrieges - Zeitpunkt …
- BVerwG, 18.02.1971 - III C 128.69
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.11.1979 - 8 B 96.79
Verhältnis zwischen dem Bekenntnis zum deutschen Volkstum und den …
- BVerwG, 26.05.1976 - 8 C 35.75
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Feststellung der deutschen …
- BVerwG, 08.01.1974 - III CB 100.72
- BVerwG, 21.06.1979 - 8 B 51.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 27.09.1979 - 8 B 56.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.11.1976 - 8 B 31.76
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 13.10.1975 - III B 12.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Feststellung des Verlustes …
- BVerwG, 22.08.1979 - 8 B 46.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 34.79
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Darlegung einer Verletzung …
- BVerwG, 09.08.1979 - 8 B 33.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 23.07.1979 - 8 B 32.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 14.11.1974 - III B 9.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beurteilung der Rechtsfrage …
- BVerwG, 31.07.1974 - III B 103.73
Deutsche Volkszugehörigkeit eines in Riga beheimateten Juden - Zulässigkeit und …
- BVerwG, 27.07.1972 - III C 91.70
Feststellung von Entziehungsschäden an Betriebsvermögen - Verletzung der …
- BVerwG, 18.03.1971 - III C 39.69
Annahme eines "Bekenntnisses zum deutschen Volkstum" - Qualifizierung einer …
- BVerwG, 27.09.1984 - 8 B 72.84
Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht bei fehlender Beantragung einer …
- BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 20.84
Feststellung von Kriegssachschäden an Grundstücken - Grundstück als Teil eines …
- BVerwG, 29.07.1980 - 8 B 56.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines …
- BVerwG, 24.01.1980 - 3 B 31.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Begriff des Bekenntnisses …
- BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 64.79
Antrag einer rumänischen Staatsbürgerin auf Vertriebenenausweis A - Bekenntnis …
- BVerwG, 21.08.1979 - 8 B 65.79
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 25.07.1973 - III CB 1.73
Schlüssiges Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Mitwirkungspflichten der …
- BVerwG, 11.06.1979 - 8 B 48.79
Vertrauensschutz im Verfahren der Einziehung eines Vertriebenenausweises
- BVerwG, 11.06.1979 - 8 B 49.79
Vertrauensschutz im Verfahren der Einziehung eines Vertriebenenausweises
- BVerwG, 04.01.1979 - 3 B 17.78
Inhaltliche Anforderungen an eine Divergenzrüge - Bekenntnis zum deutschen …
- BVerwG, 26.01.1977 - 3 ER 213.76
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.05.1975 - 3 B 10.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Bekenntnis zum deutschen …
- BVerwG, 14.04.1971 - III B 12.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erbe eines vor Beginn …
- BVerwG, 30.10.1974 - III B 74.73
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung …
- BVerwG, 14.07.1971 - III B 46.71
Bestimmung der Voraussetzungen der deutschen Volkszugehörigkeit eines Verfolgten
- BVerwG, 04.01.1979 - 3 B 12.78
Verzicht auf das ausdrückliche Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei der …
- BVerwG, 19.02.1976 - 3 C 51.75
Äußerung des Bekenntnisses zum deutschen Volkstum - Bekenntnis zum deutschen …
- BVerwG, 12.02.1973 - III B 97.72
Schaden am Betriebsvermögen - Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher …
- BVerwG, 11.12.1972 - III B 65.70
Frage der deutschen Volkszugehörigkeit der in der Bukowina ansässig gewesenen …
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