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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,68
BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56 (https://dejure.org/1957,68)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1957 - VI C 15.56 (https://dejure.org/1957,68)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1957 - VI C 15.56 (https://dejure.org/1957,68)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 285
  • NJW 1957, 1774
  • DVBl 1957, 794
  • DÖV 1958, 51
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.02.1956 - II C 4.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56
    Dies hat auch der bisher für die Entscheidung von Verwaltungsrechtsstreitigkeiten auf dem Gebiete des Bundesgesetzes zu Art. 131 GG zuständige II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinemUrteil vom 10. Februar 1956 - BVerwG II C 4.54 - entschieden.
  • BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1957 - VI C 15.56
    Bei der nunmehr zu treffenden Entscheidung wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, daß nach der Auffassung des erkennenden Senats Ernennungen, welche lediglich im Hinblick auf den Zeitpunkt, zu dem sie wirksam geworden sind, eine rechts- oder sachwidrige Bevorzugung enthalten, nicht gänzlich, sondern nur um den Zeitraum unberücksichtigt bleiben dürfen, um den sie zu früh erfolgt sind, wenn sich feststellen läßt, daß sie ohne enge Verbindung zum Nationalsozialismus mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bis zum 8. Mai 1945 vorgenommen worden wären; vgl. BVerwGE 2 S. 10 ff. (21); Bd. 3 S. 88 ff. (99).
  • BVerwG, 04.04.1960 - VI C 243.58

    Rechtsmittel

    In den Entscheidungen BVerwGE 2, 10; 3, 88 [BVerwG 13.01.1956 - II C 18/54]; BVerwG II C 115.54; BVerwG II C 150.54 und BVerwG VI C 15.56 komme zum Ausdruck, daß eine tatsächlich vorgenommene Ernennung oder Beförderung lediglich in den Fällen als zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt unterstellt werden dürfe, in denen der Betroffene die in Frage stehende Rechtsposition ohne politische Rücksichten sicher ebenfalls erreicht haben würde.

    Soweit das Berufungsgericht die Anwendung der ersten Alternative des § 7 G 131 auf die streitigen Ernennungen und Beförderungen des früheren Klägers verneint hat, steht das Urteil allerdings in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach beamtenrechtliche Vorschriften im Sinne der erwähnten Alternative nur Regelungen mit Rechtssatzcharakter sind (BVerwGE 4, 285 und ständige Rechtsprechung).

    8. Mai 1945 auch ohne politische Bevorzugung erlangt hätte (Urteile vom 17. Oktober 1956 - BVerwG II C 115.54 -, vom 15. Februar 1957 - BVerwG VI C 15.56 - und ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 03.05.1963 - VI C 137.60

    Geltung des allgemeinen Beamtenrechts für die Beamten der Reichsgaue - …

    Das Berufungsgericht hat zwar nicht verkannt, daß beamtenrechtliche Vorschriften im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 nur zwingende, für das Beamtenrecht wesentliche Vorschriften mit Rechtssatzcharakter sind (BVerwGE 4, 285 = Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 18; Urteile vom 6. Dezember 1957 - BVerwG VI C 152.57 - und vom 19. März 1958 - BVerwG VI C 184.56 - [Buchholz BVerwG 234, § 7 G 131 Nr. 33 und Nr. 37]).

    "Der Senat hat bereits im Urteil vom 15. Februar 1957 (BVerwGE 4, 285 [286]) ausgeführt, daß eine Ernennung nur, wenn sie wesentlichen beamtenrechtlichen Vorschriften widerspricht, nach § 7 Abs. 1 Satz 1 - erste Alternative - unberücksichtigt bleibt.

  • BVerwG, 09.04.1959 - II C 304.57

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts, die Beförderungen, des Klägers zum Forstamtmann und zum Forstmeister hätten nicht beamtenrechtlichen Vorschriften widersprochen, ist im Einblick auf die dem § 7 Abs. 1 Satz 1 (erste Alternative) G 131 durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere. BVerwGE 4, 285) gegebene Auslegung rechtlich bedenkenfrei.
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