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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1957 - VI C 105.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,513
BVerwG, 08.05.1957 - VI C 105.56 (https://dejure.org/1957,513)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1957 - VI C 105.56 (https://dejure.org/1957,513)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1957 - VI C 105.56 (https://dejure.org/1957,513)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 4, 360
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 11.12.1962 - 2 BvL 2/60

    Ruhegehalt nach Entnazifizierung

    Art. 131 GG hat darum selbst bestimmt, in welcher Weise er mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes auf das vorhandene Landesrecht und auf die Landeskompetenz in dieser Materie einwirkt, und das nach diesem Artikel erlassene Gesetz hat selbst in § 63 Abs. 3 sein Verhältnis zum vorhandenen und künftigen Landesrecht geordnet (ebenso im Ergebnis BVerwGE 4, 360 [361 f.]; 4, 243 [244 f.]; 7, 365 f.).
  • BVerwG, 13.12.1958 - VI C 198.57

    Rechtsmittel

    Der Senat hält an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 4, 243; 360) f [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56]est, daß die Erste Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19. März 1949 nicht Bundesrecht geworden ist.

    Daß die Erste Sparverordnung nicht revisibles Landesrecht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerwGE 4, 243; 360) [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56].

  • BVerwG, 23.01.1958 - II C 142.57

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Der erkennende Senat befindet sich mit dieser Auffassung - jedenfalls im Ergebnis - in Übereinstimmung mit dem Urteil des VI. Senats vom 8. Mai 1957 (BVerwGE 4, 360 [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56]), wo ausgeführt wird, daß Art. 131 GG eine von der allgemeinen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern zur Regelung des öffentlichen Dienstes abweichende Sonderregelung enthalte, die jedoch keine ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis des Bundes begründe.
  • BVerwG, 11.02.1960 - II C 100.57

    Rechtsmittel

    Ob das Berufungsgericht diese Vorschriften fehlerfrei ausgelegt und angewendet hat, kann der erkennende Senat als Revisionsgericht nicht prüfen, weil die Revision nach § 56 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht vom 23. September 1952 (BGBl. I S. 625) - BVerwGG - nur auf die Verletzung von Bundesrecht gestützt werden kann, jedoch die Erste Sparverordnung mit den dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen nicht Bundesrecht geworden ist (BVerwGE 4, 243 [244/245]; 4,360 [361]; 7,365).
  • BVerwG, 20.12.1957 - II B 64.57

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erste Verordnung der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die 1. SparVO des Landes Nordrhein-Westfalen nicht als Bundesrecht fortgilt (Urteil des erkennenden Senats in BVerwGE 4, 243; ebenso jetzt auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 4, 360 [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56]).
  • BVerwG, 19.12.1957 - II B 65.57

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, daß die Erste Sparverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht als Bundesrecht fortgilt (Urteil des II. Senats in BVerwGE 4, 243; ebenso jetzt auch der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 4, 360 [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56]).
  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 11.61

    Anspruch auf Unterhaltsbeitrag eines im Wege der Entnazifizierung entlassenen …

    Landesgesetzgeber sogar bezüglich der im Bundesgesetz zu Artikel 131 GG vorgesehenen Ansprüche die Anwendung des § 7 G 131 ganz oder teilweise ausschließen (vgl. § 11 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes zu Artikel 131 GG vom 24. Dezember 1951 - GVBl. S. 233 - und das darauf bezüglicheUrteil des erkennenden Senats vom 9. April 1954 - BVerwG II C 183.53 - [Buchholz BVerwG 234, § 63 G 131 Nr. 1]; ferner BVerwGE 4, 243 [245] und 4, 360 [361/362]).
  • BVerwG, 19.03.1959 - II C 206.57

    Rechtsmittel

    Diese Regelung entzieht sich der Einordnung in den Zuständigkeitskatalog der Art. 70 ff. GG ebenso wie das Rechtsgebiet des Art. 131 GG (BVerwGE 4, 360 [BVerwG 08.05.1957 - VI C 105/56] [362]).
  • BVerwG, 30.12.1957 - VI B 177.57

    Rechtsmittel

    Die Erste SparVO des Landes Nordrnein-Westfalen ist jedoch, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 4, 243 und 4, 360) entschieden hat, ebenso wie die Verordnung vom 28. Juni 1948 nicht Bundesrecht geworden.
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