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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1440
BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73 (https://dejure.org/1973,1440)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1973 - I DB 1.73 (https://dejure.org/1973,1440)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1973 - I DB 1.73 (https://dejure.org/1973,1440)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 46, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 28.04.1967 - BT-Drs V/1693
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73
    Obigem Ergebnis steht insbesondere im Verteidigerbereich nicht der die Ausschlußbestimmungen tragende Grundsatz von der Objektivierung des Disziplinarverfahrens (Schriftlicher Bericht des Innenausschusses vom 28. April 1967, Bundestagsdrucksache V/1693, Seite 6 Nr. 47) entgegen, zumal dieser Grundsatz für den Verteidiger nur beschränkt gilt.
  • BGH, 20.11.1951 - 1 StR 300/51

    Misshandlung deutscher Zivilisten, ermittelt vom kirchenpolitischen Referat der …

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73
    Hierbei ist zu bedenken, daß zu den Vorschriften, wer der "gesetzliche Richter" im Sinne des Art. 101 Abs. 1 GG ist, auch die Bestimmungen darüber rechnen, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen ein Richter von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen ist (BGHSt 2, 4/10), und daß die hierbei bestehende Notwendigkeit größter Klarheit zugleich der Freiheit zu einer solchen ausdehnenden Auslegung gewisse Grenzen setzt.
  • Drs-Bund, 15.08.1972 - BT-Drs VI/3721
    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73
    Die im Entwurf eines neuen Personalvertretungsgesetzes (vgl. Bundestagsdrucksache VI/3721) angestrebte wesentliche Ausdehnung, insbesondere auch der Mit bestimmungs rechte des Personalrats in Beamtenpersonalangelegenheiten, wird für den Gesetzgeber Anlaß zu Erwägungen darüber sein können, die gesetzlichen Ausschlußgründe der §§ 51 Satz 1 Nr. 4 und 6, 56 Abs. 4 Satz 1, 40 Abs. 2 Halbsatz 1 BDO zu erweitern.
  • BDH, 27.11.1961 - III DV 8/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.03.1973 - I DB 1.73
    Inwieweit die Verwaltung in der läge ist, unabhängig von den Verteidigerausschlußgründen des § 40 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 BDO bei einem Beamten wegen einer Interessenkollision auf die Niederlegung des Verteidigermandats hinzuwirken (vgl. hierzu BDH-Beschluß vom 27. November 1961 - III DV 8/61 - und Urteil des Hess. VGH vom 28. Juli 1964 - OS I 46/63 -), braucht hier nicht untersucht zu werden.
  • BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09

    Disziplinarverfahren gegen Steuerbeamten; Beamtenbeisitzer im gerichtlichen …

    Denn die durch die Geschäftsverteilung bestimmte Besetzung der Richterbank darf nur in den ausdrücklich, im Gesetz benannten und dadurch für die Betroffenen ohne Weiteres erkennbaren Fällen verändert werden (ebenso zur Vorgängervorschrift der BDO: Beschluss vom 23. März 1973 - BVerwG 1 DB 1, 73 - BVerwGE 46, 96; Urteil vom 28. Oktober 1971 - BVerwG 2 D 24.71 - BVerwGE 43, 273 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149 ).
  • BVerwG, 12.12.2024 - 2 B 25.24

    Zurückstufung eines Polizeibeamten wegen Untreue; Bemessungsentscheidung; …

    Rn. 24 In der Begründung der Beschwerde wird unter Hinweis auf § 51 Satz 1 Nr. 5 BDO und den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. März 1973 - 1 DB 1, 73 - (BVerwGE 46, 96) geltend gemacht, EPHK A. sei als ... des Hauptpersonalrats der Polizei Mecklenburg-Vorpommern als ehrenamtlicher Richter ausgeschlossen, weil er als solcher mit der Bearbeitung von Personalangelegenheiten befasst sei.
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