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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,15
BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57 (https://dejure.org/1958,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03.10.1958 - VII C 235.57 (https://dejure.org/1958,15)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Oktober 1958 - VII C 235.57 (https://dejure.org/1958,15)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 ; WpflG § 25

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 7, 242
  • NJW 1959, 353
  • MDR 1959, 242
  • DVBl 1959, 587
  • DÖV 1959, 261
 
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Wird zitiert von ... (260)

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert …

    In Übereinstimmung mit dem Senat vertreten sowohl das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 12, 45, 54 f.; 48, 127, 173; 69, 1, 23) als auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 7, 242, 246; 75, 188, 195; 79, 24, 27) in ständiger Rechtsprechung den subjektiven Gewissensbegriff.
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot - …

    Allerdings darf die Entscheidung nicht ausschließlich verstandesmäßigen, politischen oder weltanschaulichen Gefühlen entspringen; diese Motive können jedoch zur Auslösung der Gewissensentscheidung beitragen (BVerwGE 7, 242, 246).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …

    Läßt sich daher, wie wohl in den meisten Fällen, der Sachverhalt nicht, anderweitig aufklären, so ist unter Berücksichtigung der gesamten Persönlichkeit des Kriegsdienstverweigerers über seine allgemeine Glaubwürdigkeit, seine Fähigkeit zu einer ehrlichen Überzeugung und seine Bereitschaft, danach zu handeln, Beweis zu erheben (vgl. die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 7, 242 [249], 9, 100 [102] und 13, 171 [172]).

    Daß die Gerichte jede Möglichkeit, den inneren Tatbestand aufzuklären, auszunutzen haben, ist schon in dem Urteil vom 3. Oktober 1958 (BVerwGE 7, 242 [248-249]) ausgeführt; das Verwaltungsgericht hat insbesondere jede Möglichkeit eines Beweises über die Glaubwürdigkeit des Kriegsdienstverweigerers von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) voll auszuschöpfen.

    Daß ein Grundrecht kein Ausnahmerecht ist, hat das Bundesverwaltungsgericht schon in den Urteilen in BVerwGE 7, 242 (250) [BVerwG 03.10.1958 - VII C 235/57] und 9, 97 (100) ausgeführt; die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) ist ein absolutes Recht, das durch die Wehrdienstpflicht nicht in eine Ausnahmeposition verdrängt werden kann.

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