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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,112
BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24.03.1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
BVerwG, Entscheidung vom 24. März 1988 - 3 C 41.87 (https://dejure.org/1988,112)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Milcherzeugung - Kuhplatzzahl - Erhöhungsmaßnahme - Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 79, 171
  • NVwZ 1988, 925
  • DVBl 1988, 1021
  • DÖV 1988, 884
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 2 BvR 104/87

    Bundesverfassungsgericht - Bindungswirkung - Effektiver Rechtsschutz - …

    Auszug aus BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
    Hinzuweisen ist auf den vom Kläger erwähnten Tatbestand des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 1987 - 2 BvR 104/87 -, wo eine genehmigungsfreie Maßnahme - Umbau in einem bestehenden Gebäude - von einem Aufwand von mehr als 150.000 DM erwähnt wird, die zu einer Erhöhung der Kuhplatzzahl von 58 auf 130 geführt hat.
  • BFH, 28.10.1986 - VII R 41/86
    Auszug aus BVerwG, 24.03.1988 - 3 C 41.87
    Die Abgaben, die der Milcherzeuger unter Berücksichtigung von Referenzmengen im Rahmen der nationalen Garantiemengen für die Milch- und Milcherzeugnisse zu zahlen hat, sind zwar "Abgaben im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften" (vgl. auch BFH, Urteil vom 28. Oktober 1986 - VII R 41/86 - BFHE 148, 84, 86), die Ausstellung der Bescheinigungen nach § 9 Abs. 2 Satz 1 MGVO durch die "zuständigen Landesstellen" ist aber keine Verwaltung dieser Abgaben.
  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 B 156.89

    Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …

    Auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts läßt sich nicht mit dem für eine Verneinung des Feststellungsinteresses nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO erforderlichen Maß an Gewißheit sagen, daß Ersatzansprüche der Klägerinnen gegen die Beigeladene wegen der (rechtswidrigen) Verweigerung des Einvernehmens offensichtlich aussichtslos sind (vgl. Urteil vom 28. August 1987 - BVerwG 4 C 31.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 173 = NVwZ 1988, 926 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] m.w.N.).
  • BVerwG, 08.12.1988 - 3 C 6.87

    Milcherzeugung - Garantiemenge - Mengenbegrenzung - Vermarktungsverbot - …

    Die Versagung der Bescheinigung, über deren Erteilung auf dem Verwaltungsrechtsweg zu entscheiden ist (BVerwG, Urteil vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171, 172) [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] kann im Verfahren vor den Finanzbehörden und Finanzgerichten nach § 10 Abs. 3 Satz 2 MGVO nicht mehr angegriffen werden.
  • BVerwG, 20.02.1992 - 3 C 52.89
    Wie der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 24. März 1988 - BVerwG 3 C 41.87 - BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] = Buchholz 451.512 Nr. 3 und BVerwG 3 C 54.87 = Buchholz 451.512 Nr. 5; Urteil vom 19. Dezember 1989 - BVerwG 3 C 26.88 -) zu § 6 Abs. 2 bis 5 MGV entschieden hat, schließt der jeweils nachfolgende Absatz einen Sachverhalt von seiner Regelung aus, wenn er zugleich zur Fallgruppe des vorhergehenden Absatzes gehört.

    Der Anfangsstichtag für die Bewilligung nach Absatz 2 wäre nämlich praktisch ohne Bedeutung und würde im entscheidenden Falle regelmäßig durch die Anfangsstichtage der nachfolgenden Absätze ersetzt, wenn trotz einer zu alten Bewilligung der Förderung die Erteilung der Baugenehmigung in dem in Absatz 4 vorgesehenen Zeitraum oder gar die Bauausführung in eben diesem Zeitraum immer noch zu einer Gewährung von Vertrauensschutz führen würde (vgl. BVerwG 3 C 41.87, a.a.O.).

    Eine Förderung nach zuvor erteilter Baugenehmigung entspricht nicht dem "Normalablauf einer Investitionsmaßnahme" (BVerwG 3 C 41.87, a.a.O.).

    Der Stichtag 1. Juli 1978 bezweckt, diejenigen Milcherzeuger auszugrenzen, die schon seit langem Produktionssteigerungen hätten vornehmen können, es aber bisher nicht getan haben (vgl. BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] ).

    Auch trifft es zu, daß der Endstichtag des § 6 Abs. 4 MGV - also der 1. März 1984 - den Zeitpunkt markiert, von dem an ein Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage nicht mehr gerechtfertigt war (vgl. BVerwGE 79, 171 [BVerwG 24.03.1988 - 3 C 41/87] ).

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