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| BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 §§ 1, 48, 50, 52
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 06.11.1956 - 36 VIII 54
- BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Papierfundstellen
- BVerwGE 8, 239
- NJW 1960, 307
- DVBl 1960, 295
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.05.1957 - VI C 395.56
Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Die Ansprüche aus den Schuldversprechen M.-S. gegen dieses Land sind nicht Gegenstand dieses Rechtsstreits, hier geht es nur uni die neuen Ansprüche (vgl. BVerwGE 5, 86 [88]) aus dem Gesetz zu Art. 151 GG. - BVerwG, 03.12.1954 - II C 201.53
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Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Nur ein solcher Amtsverlust würde nach feststehender Rechtsprechung die Zugehörigkeit zum Personenkreis des Gesetzes zu Art. 131 GG auf der Grundlage der früheren beamtenrechtlichen Stellung, gegebenenfalls nach § 5 G 131 als Ruhestandsbeamter, begründen können (BVerwGE 1, 251 und wiederholt). - BVerwG, 27.02.1957 - VI C 31.56
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Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß der Begriff "Beamter" im Gesetz zu Art. 131 GG dem Beamtenbegriff des Deutschen Beamtengesetzes entspricht (BVerwGE 4, 303). - BVerwG, 26.09.1958 - VI C 235.56
Gewährung von Unterhaltsbeträgen eines Offiziers aufgrund des …
Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
In § 50 Satz 2 G 131 ist vorgeschrieben, daß Unterhaltsbeträge, auf die am 8. Mai 1945 kein gesetzlicher, d.h. kein sich unmittelbar aus dem Gesetz ergebender Anspruch bestand (vgl. Urteil des Senatsvom 26. September 1958 - BVerwG VI C 235.56 -), die aber am 8. Mai 1945 bewilligt waren, nach den dort näher bezeichneten Maßgaben von der obersten Dienstbehörde weiterbewilligt werden können. - BVerwG, 21.04.1959 - VI C 47.57
Auszug aus BVerwG, 20.04.1959 - VI C 400.57
Der Richter darf dieser Ermessensentscheidung des Gesetzgebers gerade auf dem Rechtsgebiete des Art. 131 GG nicht vorgreifen (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senatsvom 21. April 1959 - BVerwG VI C 47.57 - über die Grenzen richterlicher Befugnisse im Rahmen der Vorschriften des Gesetzes zu Art. 131 GG über die Familienzusammenführung).
- BGH, 23.07.1969 - 4 StR 371/68
Nichtbeachtung eines Verkehrszeichens - Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs …
Zu Recht beruft es sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 2, 10; 8, 239, 245 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]; 11, 263) [BVerwG 23.11.1960 - VI C 198/58]. - BVerwG, 21.10.1959 - VI C 337.57
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Da jedoch, wie der Senat bereits entschieden hat (BVerwGE 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]), der Begriff des Ruhestandsbeamten im Gesetz zu Art. 131 GG der des früheren Rechts ist, ergibt sich auch insoweit keine der Überprüfung durch das Revisionsgericht zugängliche Rechtsfrage.War der Kläger nicht Ruhestandsbeamter im Sinne des § 48 G 131, so konnten ihm unter der Herrschaft des Gesetzes zu Art. 131 GG die hier streitigen Bezüge nur als Unterhaltsbeitrag im Sinne des § 50 Satz 2 G 131 gewährt werden (vgl. BVerwGE 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57] [244]).
- BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58
Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der …
Eine vom Richter ausfüllbare - echte - Lücke des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne, etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles, geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12/13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]).
- BVerwG, 23.10.1969 - II C 128.67
Vorherige Anhörung der Hauptfürsorgestelle bei Entlassung eines …
Eine vom Richter ausfüllbare - echte - Lücke des Gesetzes liegt dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde den ungeregelt gebliebenen Sachverhalt, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne - etwa durch Einbeziehung in eine bereits vorhandene einschlägige Vorschrift oder entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles - geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12, 13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]; 11, 263 [264]). - BVerwG, 14.05.1964 - II C 43.61
Behandlung eines von Amts wegen an eine Dienststelle der früheren Geheimen …
Gesetzeslücke ist durch eine an dem Wortlaut, dem Sinn und der Zweckbestimmung der Vorschrift ausgerichtete Auslegung zu schließen (BVerwGE 11, 263 [264] mit Hinweis auf BVerwGE 2, 10 [12/13]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 48.69
Voraussetzungen der Verpflichtung eines Wehrpflichtigen zur Auskunftserteilung an …
Das legt es nahe, in dem Schweigen des § 15 Abs. 5 WpflG hinsichtlich der Kosten-(Gebühren-)Pflicht eine Gesetzeslücke zu erblicken, die durch analoge Anwendung der in den §§ 19 Abs. 8, 26 Abs. 6 und 33 Abs. 7 WpflG bestimmten Kostenfreiheit zu schließen ist (zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke im Wege der Analogie vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10; 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57]und 245; 11, 222 und 263; 12, 119). - BVerwG, 09.07.1970 - VI B 25.70
Irrevisibilität früheren, vor dem 8. Mai 1945 außer Kraft getretenen …
Schließlich ist zu bedenken, daß nach der in ihrer Tragweite offenbar nicht allein auf die Entlassung von Kommunalbeamten beschränkten Rechtsprechung des Reichsgerichts - vgl. z.B. den allgemein formulierten Leitsatz der in DR 1940, 2179 abgedruckten Entscheidung - die Zubilligung einer Versorgung an freiwillig aus dem Dienstverhältnis ausscheidende Beamte vor dem Inkrafttreten des Deutschen Beamtengesetzes verwaltungsüblich und in ihrer Wirksamkeit grundsätzlich anerkannt war (vgl. in diesem Sinne auch BVerwGE 8, 239 [240, 241]). - BVerwG, 28.02.1963 - II C 146.61
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Zu dieser Voraussetzung der Regelungsbedürftigkeit hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß von Art. 131 GG und demgemäß auch von der Regelung des Gesetzes zu Art. 131 GG nur solche Bedienstete des öffentlichen Dienstes erfaßt werden, die ihr Amt oder ihren Arbeitsplatz infolge des Zusammenbruchs des Deutschen Reichs, insbesondere wegen der durch den Zusammenbruch verursachten tatsächlichen Veränderungen im äußeren Bestand Deutschlands oder in seinen inneren Verhältnissen verloren haben (BVerwGE 1, 251 [253]; 1, 255 [259]; 2, 10 [11]; 2, 308; 5, 356 [357]; 7, 15; 8, 239 [242]). - BVerwG, 13.07.1961 - II C 171.59
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Aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß der in dem Gesetz zu Art. 131 GG verwendete Beamtenbegriff dem bis zum 8. Mai 1945 maßgeblichen Beamtenrecht entnommen ist (BVerwGE 4, 303 [304]; vgl. auch BVerwGE 8, 239 [BVerwG 20.04.1959 - VI C 400/57] [242]; 10, 253), folgt - wie von dem Berufungsgericht richtig entschieden und überdies von der Revision nicht angegriffen ist -, daß der Kläger, weil er infolge Aushändigung einer ihn nach § 30 Abs. 1 DEG nur als Widerrufsbeamten ausweisenden Ernennungsurkunde am 8. Mai 1945 nur diesen Rechtsstand gehabt hat und die gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 6 Abs. 2 und 37 a G 131 nicht erfüllt, nach § 6 Abs. 1 G 131 als mit Ablauf des 8. Mai 1945 durch Widerruf entlassen gilt, also - wie in dem angefochtenen Beschwerdebescheid des Beklagten ausgeführt ist - keinen Anspruch auf Gewährung einer Versorgung nach dem Gesetz zu Art. 131 GG hat. - BVerwG, 23.10.1969 - II C 134.67
Gewährung einer beamtenrechtlichen Versorgung nach Maßgabe der Vorschriften des …
Eine solche Gesetzeslücke liegt nämlich nur dann vor, wenn der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde den ungeregelt gebliebenen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne - etwa entsprechend der Regelung eines sachverhaltlich oder rechtlich vergleichbaren Falles - geregelt haben (vgl. BVerwGE 2, 10 [12 f.]; 8, 239 [243]; 8, 245 [249]; 11, 263 [264]). - BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65
Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich …
- BVerwG, 26.11.1971 - VI C 28.70
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung - Voraussetzungen …
- BVerwG, 09.02.1967 - II C 120.64
Revisibilität des Rechts des Protektorats Böhmen und Mähren - Rechtsstellung …
- BVerwG, 28.09.1967 - II C 120.67
Voraussetzungen der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges - Versorgung eines …
- BVerwG, 26.04.1960 - II C 106.59
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- BVerwG, 15.06.1959 - VI B 228.57
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