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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,345
BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56 (https://dejure.org/1958,345)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1958 - V C 585.56 (https://dejure.org/1958,345)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1958 - V C 585.56 (https://dejure.org/1958,345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gleichstellung i.S.d. § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) eines Nichtrückkehrers mit einem Sowjetzonenflüchtling

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BVFG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 ; GG Art. 6 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 63
  • NJW 1959, 904
  • DVBl 1959, 255
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.07.1958 - V C 462.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.

    Denn während es zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung als (echter) Sowjetzonenflüchtling nach § 3 Abs. 1 BVFG ausreicht, daß an Stelle einer Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit eine solche für ein anderes gleichwertiges Rechtsgut - z.B. für die eheliche Gemeinschaft - objektiv oder subjektiv bestanden hat, legt § 4 Abs. 1 BVFG für die Gleichstellung eines Nichtrückkehrers mit einem Sowjetzonenflüchtling einen strengeren Maßstab an (Urteil des IV. Senats vom 9. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 40 [BVerwG 09.12.1955 - IV C 067/55] - Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juli 1958 - BVerwG V C 462.56 - NJW 1958 S. 2131).

  • BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Denn während es zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung als (echter) Sowjetzonenflüchtling nach § 3 Abs. 1 BVFG ausreicht, daß an Stelle einer Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit eine solche für ein anderes gleichwertiges Rechtsgut - z.B. für die eheliche Gemeinschaft - objektiv oder subjektiv bestanden hat, legt § 4 Abs. 1 BVFG für die Gleichstellung eines Nichtrückkehrers mit einem Sowjetzonenflüchtling einen strengeren Maßstab an (Urteil des IV. Senats vom 9. Dezember 1955 - BVerwGE 3, 40 [BVerwG 09.12.1955 - IV C 067/55] - Urteil des erkennenden Senats vom 25. Juli 1958 - BVerwG V C 462.56 - NJW 1958 S. 2131).
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
  • BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56

    Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik aus Billigkeitsgründen …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
  • BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56

    Irrtümliche Annahme einer subjektiven Zwangslage i.R.d. Anerkennung als …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 361.56

    Revision - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling und Ausstellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
  • BVerwG, 10.01.1979 - 8 C 29.78

    Anspruch eines Nichtrückkehrers auf Gleichstellung mit Sowjetzonenflüchtlingen - …

    Er verweist dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1958 (BVerwGE 8, 63).

    Nach wie vor bedeutsam ist jedoch die Überlegung, daß der Ehegatte des Sowjetzonenflüchtlings den Ausweis nicht automatisch erwirbt (BVerwGE 7, 6 [9]; 8, 63 [65]).

    Es kann deshalb unerörtert bleiben, ob auch, wie nach der bisherigen Rechtsprechung im Ergebnis geschehen, vom Ehegatten eine Zwangslage zu fordern ist, wie sie § 4 Abs. 1 BVFG voraussetzt (BVerwGE 8, 63; Beschluß vom 8. Januar 1971 - BVerwG 8 B 82.69 -).

  • BVerwG, 22.12.1966 - VIII B 18.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Es kann jedoch offenbleiben, ob das Berufungsurteil insoweit von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 8, 63; Urteil vom 25. Juli 1958 - BVerwG V C 462.56 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 4 Nr. 1 = NJW 1958 S. 2131 = DVBl. 1959 S. 250) abweicht.

    Diese Erfordernisse müssen in ihrer eigenen Person vorliegen (vgl. BVerwGE 8, 63).

    Wenn sie vorträgt, sie habe im Hinblick auf die militärische Tätigkeit ihres Mannes befürchten müssen, als Geisel festgenommen zu werden, so ist ihr entgegenzuhalten, daß es eine "Sippenhaftung" von Familienangehörigen gefährdeter Personen in der sowjetischen Besatzungszone nicht gegeben hat (vgl. BVerwGE 8, 63).

  • BVerwG, 20.02.1980 - 8 C 77.79

    Sowjetische Besatzungszone - Ehegattenprivileg - Gefahr für Ehe

    Er verweist dazu auf das Urteil vom 10. Dezember 1958 - BVerwGE 8, 63 - und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der Zwangslage der mitfliehenden Familienangehörigen.

    Diese Verschärfung der Erfordernisse schließt eine weniger strenge Behandlung des Ehegatten im Sinne der dargelegten Erwägungen zu § 3 BVFG aus (BVerwGE 8, 63; vgl. auch BVerwGE 57, 222).

  • BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 45.65

    Rechtsmittel

    Erforderlich ist vielmehr eine "objektiv erkennbare" Gefahrenlage, die - wenn, wie im vorliegenden Falle, die Annahme einer Kollektivgefährdung ausscheidet - im Einzelfall objektiv feststellbar sein muß (vgl. auch BVerwGE 8, 63 und das Urteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG V C 428.56 -, DÖV 1958 S. 795 = ROW 1958 S. 245).

    Eine "Sippenhaft" hat es in der SBZ nicht gegeben (vgl. das bereits oben erwähnte Urteil BVerwGE 8, 63).

  • BVerwG, 08.01.1971 - VIII B 82.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ausstellung eines …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung BVerwGE 8, 63 klargestellt, daß ein gleichfalls nicht zurückgekehrter Familienangehöriger unter dem Gesichtspunkt der Familiengemeinschaft nach § 4 BVFG keinen entsprechenden Anspruch herleiten könne.
  • BVerwG, 02.06.1960 - VIII CB 277.59

    Rechtsmittel

    Es bedarf keiner Klärung mehr, sondern ist inzwischen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1958 - BVerwGE 8, 63 - grundsätzlich entschieden worden, daß ein Nichtrückkehrer einem Sowjetzonenflüchtling nur dann nach § 4 BVFG gleichgestellt werden kann, wenn eine offensichtliche unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder die persönliche Freiheit in seiner eigenen Person vorgelegen hat, und daß somit aus der Gleichstellung eines Nichtrückkehrers mit einem Sowjetzonenflüchtling ein Familienangehöriger unter dem Gesichtspunkt der Familiengemeinschaft keinen entsprechenden Anspruch herleiten kann.
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