Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,1132
BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87 (https://dejure.org/1989,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 02.03.1989 - 6 C 10.87 (https://dejure.org/1989,1132)
BVerwG, Entscheidung vom 02. März 1989 - 6 C 10.87 (https://dejure.org/1989,1132)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,1132) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdienst - Reservist - Umkehr der Gewissensgründe - Kriegsdienstverweigerung - Anforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 4 Abs. 3 S. 1; KDVG § 1, § 14 Abs. 1

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 294
  • NVwZ 1989, 1067 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1989, 419
  • DÖV 1990, 299
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (76)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80

    Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …

    Auszug aus BVerwG, 02.03.1989 - 6 C 10.87
    Diese Umkehr kann nicht nur durch ein "Schlüsselerlebnis" oder entsprechend schwerwiegende Umstände herbeigeführt werden, sondern auch das Ergebnis eines längeren Wandlungsprozesses sein (Fortentwicklung der Rechtsprechung z.B. im Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - ).

    Dieser Wandlungsprozeß stelle zwar keine "völlige Umkehrung" der Gewissensstruktur des Klägers im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) dar.

    Die Beklagte hat gegen das Urteil die vom Verwaltungsgericht wegen der von ihm angenommenen Abweichung seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. März 1981, a.a.O., zugelassene Revision eingelegt, mit der sie eine Verletzung von Bundesrecht, Art. 4 Abs. 3 GG und § 1 KDVG, rügt.

    In seinem vom Verwaltungsgericht angeführten Urteil vom 11. März 1981 - BVerwG 6 C 73.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 120) hat der Senat in einem Falle, in dem der Wehrpflichtige ebenfalls zunächst seinen vollen Grundwehrdienst abgeleistet und erst sieben Jahre später seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen beantragt hatte, ausgeführt, die Ableistung des vollen Grundwehrdienstes durch den Wehrpflichtigen, ohne einen Konflikt mit seinem Gewissen zu empfinden, stelle ein starkes Indiz dar, das grundsätzlich gegen die Annahme spreche, er habe nunmehr eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe getroffen; auch in einem derartigen Falle könne jedoch eine Gewissensentscheidung herbeigeführt worden sein, nämlich "durch ein schwerwiegendes 'Schlüsselerlebnis' oder sonstige, vom Wehrpflichtigen geltend zu machende und nachzuweisende Umstände".

    Mit dieser Auffassung von einer "völligen Umkehrung" - von der das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 1981, a.a.O., gesprochen hatte - hat es jedoch dieser Anforderung eine unangemessene, "über das Ziel hinausschießende" Bedeutung beigemessen; zugleich hat es in der Sache bei richtigem Verständnis dieser Anforderung eine "Umkehr" des Klägers festgestellt, wenn es ausführt, "das Ergebnis seines Entwicklungsprozesses erfüllt im konkreten Fall jedoch gleichwohl nach Auffassung der Kammer die Anforderungen, die an eine ernste, sittliche, die ganze Persönlichkeit des Klägers ergreifende unbedingte Entscheidung gegen das Töten im Kriege zu stellen sind".

  • BVerwG, 03.08.2018 - 6 B 124.18

    Aufklärungspflicht; Berufssoldat; Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an …

    Ein Berufssoldat, der als Kriegsdienstverweigerer anerkannt werden will, muss in der gerichtlichen Parteivernehmung schlüssig darlegen, dass sich seine gewissensmäßige Einstellung zum Kriegsdienst mit Waffen grundlegend gewandelt hat (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294).

    Diese kann auf einem sog. Schlüsselerlebnis beruhen oder das Ergebnis eines grundlegenden Wandelungsprozesses sein (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294 ).

  • VGH Bayern, 23.01.2019 - 14 ZB 17.31930

    Verletzung der negativen Religionsfreiheit im Iran als Verfolgungsgrund

    c) Sind zur Überprüfung für den Glaubensabfall (ohne Hinwendung zu einer anderen Religion) die Kriterien der Rechtsprechung zur Überprüfung einer Gewissensentscheidung (vergl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.03.1989, 6 C 10/87) heranzuziehen?".
  • BVerwG, 31.03.2021 - 6 B 55.20

    Anerkennung einer Sanitätsoffizierin als Kriegsdienstverweigerin

    Diese kann auf einem sog. Schlüsselerlebnis beruhen oder das Ergebnis eines grundlegenden Wandelungsprozesses sein (BVerwG, Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294 ;… Beschluss vom 3. August 2018 - 6 B 124.18 - Buchholz 11 Art. 4 GG Nr. 92 Rn. 10).

    Damit sind aber weder subsumtionsfähige richterrechtliche Rechtssätze noch Beweisregeln aufgestellt, sondern nur exemplarische, nicht abschließende Sachverhaltsgestaltungen beschrieben worden (BVerwG, Urteil vom 2. März 1989 - 6 C 10.87 - BVerwGE 81, 294 ).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht