Rechtsprechung
| BVerwG, 20.08.1985 - 1 DB 35.85 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 83, 40
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 21.10.1999 - 2 C 27.98
Bezüge Verlust wegen ungenehmigten schuldhaften Fernbleibens vom Dienst; …
Diese systematisch zwar nicht erforderliche, gesetzlich jedoch zwingend vorgesehene Feststellung erfolgt durch Verwaltungsakt (vgl. BVerwGE 83, 40 ; Beschlüsse vom 10. August 1992 - BVerwG 1 DB 7, 91 - und vom 9. September 1994 - BVerwG 1 DB 4, 93 - ). - BVerwG, 11.05.2000 - 1 DB 35.99
Zustellung der Verlustfeststellungsverfügung an Bevollmächtigten; Feststellung …
Diese Vorschrift, die sich nach ihrem Wortlaut nur auf mit der Berufung angefochtene Urteile des Bundesdisziplinargerichts erstreckt, findet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bei Verfahren nach § 121 Abs. 1 BDO, die durch Beschluß entschieden werden, entsprechende Anwendung (…z.B. Beschluß vom 12. Juni 1997, a.a.O.; Beschluß vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - <BVerwGE 83, 40 [44] = BVerwG DokBer B 1985, 323>; Beschluß vom 30. April 1998 - BVerwG 1 DB 6, 98 - m.w.N.). - BVerwG, 10.01.1992 - 1 DB 20.91
Zustellung eines Feststellungsbescheides über den Verlust von Dienstbezügen - …
Eine Zustellung nach §§ 23, 23 a BDO kommt demgegenüber nicht in Betracht, weil der Geltungsbereich dieser Normen auf originär in der Bundesdisziplinarordnung vorgeschriebene Zustellungen und Mitteilungen beschränkt ist (Beschluß des Senats vom 20. August 1985 - BVerwG 1 DB 35.85 - BVerwGE 83, 40 ).Der in § 9 Abs. 2 VwZG genannten Klageerhebung steht ein nach § 121 Abs. 1 BDO gestellter Antrag auf Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts gleich, weil das Verfahren nach § 121 BDO für den Bereich der Verlustfeststellung an die Stelle der sonst nach § 126 BRRG und nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung für beamtenrechtliche Streitigkeiten eröffneten Klagemöglichkeiten im Verwaltungsstreitverfahren tritt (BVerwGE 83, 40 ; vgl. ferner BVerwGE 23, 89 [BVerwG 16.12.1965 - BVerwG VIII B 65.65] ).
Da insoweit der Sachverhalt noch weiter aufgeklärt werden muß, ist die Sache in entsprechender Anwendung des § 85 Abs. 1 Nr. 3 BDO an das Bundesdisziplinargericht zurückzuverweisen (vgl. BVerwGE 83, 40 ).
- BFH, 04.06.1987 - V R 131/86
Bekanntgabe eines Steuerbescheids mittels Ersatzzustellung bei vorübergehender …
a) Die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt nach § 182 1. Alternative ZPO setzt u.a. voraus, daß ein Zustellungsversuch in der "Wohnung" des Zustellungsempfängers unternommen und dieser dort nicht angetroffen wird (vgl. BVerwG-Beschluß vom 20. August 1985 I DB 35.85, BVerwGE 83, 40). - OVG Niedersachsen, 12.05.2025 - 8 LA 139/24
Härtefall; Insolvenzverfahren; Rundfunkbeitrag; Rundfunkbeitragsbefreiung; …
Eine vorübergehende Abwesenheit (Urlaub, Krankenhausaufenthalt etc.) hebt die Wohnungseigenschaft nicht auf (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.8.1985 - BVerwG 1 DB 35.85 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 1.3.1991 - BVerwG 8 C 31.89 -, juris Rn. 10; BFH…, Urteil vom 4.6.1987 - V R 131/86 -, juris Rn. 14;… Kopp/Schenke, a. a. O., § 56 Rn. 26). - BFH, 14.09.1988 - IV S 2/87
Abzug von Reisekosten
Die Ersatzzustellung durch Niederlegung bei der Postanstalt nach § 182 ZPO setzt u. a. voraus, daß ein Zustellungsversuch in der "Wohnung" des Zustellungsempfängers unternommen und dieser dort nicht angetroffen wird (Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 20. August 1985 1 DB 35/85, BVerwGE 83, 40).
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