Rechtsprechung
| BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
G 131 § 7
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 39
- DÖV 1959, 824
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54
Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …
Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
"Ist die letzte Ernennung oder Beförderung eines Beamten fehlerfrei im Sinne des § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG vorgenommen worden, so bleibt für eine Entscheidung, daß frühere Ernennungen fehlerhaft gewesen seien, kein Raum (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 3, 110 [113]).«.
- BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63
Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer …
Diese Rechtsauffassung entspricht der Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG, die nicht an dem Maßstab absoluter Gerechtigkeit ausgerichtet ist (vgl. hierzu BVerwGE 3, 88 [98, 99]; 9, 39 [41]; Urteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 11.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 70 G 131 Nr. 1 mit Nachweisen]); insoweit ist die Rechtslage daher nicht klärungsbedürftig.In einem solchen Falle kann wohl kaum noch davon gesprochen werden, daß die gleichen politischen Beweggründe, die für die kommissarische Ernennung überwiegend bestimmend gewesen sind, auch noch bei der für die Anwendung des § 7 G 131 maßgebenden letzten Ernennung (vgl. BVerwGE 9, 39) den Ausschlag gegeben haben.
- BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.58 - [BVerwGE 9, 39] ausgeführt, für eine Entscheidung, daß eine frühere Ernennung unberücksichtigt bleibt, sei kein Raum, wenn die letzte Ernennung fehlerfrei im Sinne des § 7 G 131 gewesen ist.Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die durch die überwiegend politische Motivation ihrer Sprungbeförderung zum Oberinspektor begründete Vermutung für das Fortwirken solcher Motive nicht zu widerlegen vermocht, jedenfalls habe sich trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht ermitteln lassen, ob den etwaigen sachlichen Beweggründen der Ernennungsbehörde das gleiche Gewicht beizumessen ist wie den politischen Motiven, und das auf Grund dieser Feststellungen gewonnene Ergebnis, daß auch die Beförderung der Klägerin zum Amtmann unberücksichtigt zu bleiben hat, entspricht daher der in BVerwGE 9, 39 ausdrücklich bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem in BVerwGE 3, 110 veröffentlichten Urteil, wonach die mangelnde Aufklärbarkeit in den Fällen eine Vermutung der vorgenannten Art zu Lasten des betroffenen Beamten begründet.
- BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60
Rechtsmittel
Die gesonderte Prüfung der letzten Rechtsstellung des Betroffenen ist vor allem deshalb unentbehrlich, weil nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung, die der Betroffene am 8. Mai 1945 innehatte, unberücksichtigt bleibt, die Anwendung des § 7 G 131 auf die zeitlich vorhergehenden Rechtsstellungen überhaupt in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 3, 110; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -), und weil es nicht ausgeschlossen ist, daß für eine spätere, insbesondere die letzte Beförderung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die engen Beziehungen des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern sachgerechte Beweggründe von mindestens gleichem Gewicht gewesen sind (Motivwandel; vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10 [19, 20] sowie Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 -).
- BVerwG, 29.01.1964 - VI C 185.62
Vermutung für das Fortwirken überwiegend politischer Motive bei nachfolgenden …
Demgegenüber wird nach der rechtlichen Konzeption des Bundesverwaltungsgerichts den nachfolgenden Ernennungen oder Beförderungen nicht automatisch die Grundlage entzogen; die Tatsachengerichte sind vielmehr verpflichtet, den Sachverhalt erschöpfend aufzuklären und jede, insbesondere die letzte Ernennung oder Beförderung bis zum 8. Mai 1945 gesondert auf ihren politischen Unrechtsgehalt zu überprüfen (vgl. BVerwGE 9, 39; Urteile vom 8. Mai 1963 - BVerwG VI C 82.60 -, vom 16. Mai 1963 - BVerwG II C 118.61 - und vom 10. Juli 1963 - BVerwG VI C 187.61 -). - BVerwG, 29.11.1961 - VI C 239.58
Rechtsmittel
Der Senat hat bereits im Urteil vom 24. Juni 1959 (BVerwGE 9, 39 [40, 41]) ausgesprochen, mit der Berücksichtigung einer späteren Beförderung sei zugleich die Frage bejaht, ob die Berücksichtigung der bisherigen Dienstjahre im Rahmen der dem Beamten mit der Beförderung zuerkannten Rechtsstellung sachgerecht im Sinne der politischen Alternative des § 7 G 131 war. - BVerwG, 14.04.1961 - II CB 186.58
Rechtsmittel
Die bei der Auslegung und Anwendung des § 7 G 131 sich ergebenden Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits erschöpfend geklärt (vgl. BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; vgl. auch BVerwGE 9, 39; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 158) [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56]. - BVerwG, 31.07.1961 - II B 11.60
Vorrang des öffentlichen Interesses an der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vor dem …
Die Rechtsfragen, unter welchen Voraussetzungen der Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt ist, sind durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwGE 2, 10; 3, 110 [BVerwG 26.01.1956 - III C 33/55]; 4, 103 [BVerwG 12.10.1956 - II C 211/54]; 5, 275 [BVerwG 22.10.1957 - VI C 35/56]; 8, 296 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59]; 8, 305 [BVerwG 20.05.1959 - VI C 188/56]; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; 9, 155 [BVerwG 24.09.1959 - II C 298/57]; 10, 158) [BVerwG 10.02.1960 - VI C 238/56]. - BVerwG, 11.11.1959 - VI C 56.57
Rechtsmittel
Die Nichtanwendung der 2. Alternative des § 7 G 131 auf diesen Sachverhalt entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 2, 10 [18, 19]; 3, 110 [115 unten]; Urteil des erkennenden Senats vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.58 -, ZBR 1959 S. 264). - BVerwG, 12.12.1966 - VI B 26.66
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der Kläger macht zu Recht geltend, daß es für den Ausgang des Rechtsstreits gerade entscheidend auf die Motive der Ernennung zum Regierungsrat ankommt (vgl. BVerwGE 9, 39). - BVerwG, 07.07.1965 - VI C 68.63
Rechtswidrigkeit der Zuerkennung einer "echten" fiktiven Laufbahn - …
Mängel einer früheren Ernennung werden aber im Anwendungsbereich des § 7 G 131 durch eine fehlerfreie Letzternennung "geheilt" (vgl. BVerwGE 9, 39). - BVerwG, 22.06.1960 - VI C 341.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 30.11.1966 - VI C 93.64
Nichtberücksichtigung einer Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen einer …
- BVerwG, 08.01.1963 - VI C 104.60
Nachholung eines Widerspruchsverfahrens - Ernennung zum Wachtmeister bei enger …
- BVerwG, 29.09.1962 - II B 13.62
Recht der amtsverdrängten Beamten - Nichtberücksichtigung von Ernennungen und …
- BVerwG, 26.04.1961 - VI C 165.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1960 - VI C 84.59
Rechtsmittel
- BVerwG, 08.10.1959 - II C 234.57
Rechtsmittel
- BVerwG, 31.10.1964 - II B 1.62
Rechtsmittel
- BVerwG, 16.03.1960 - VI C 68.59
Rechtsmittel
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