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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,212
BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58 (https://dejure.org/1959,212)
BVerwG, Entscheidung vom 24.06.1959 - VI C 31.58 (https://dejure.org/1959,212)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Juni 1959 - VI C 31.58 (https://dejure.org/1959,212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 39
  • DÖV 1959, 824
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 24.06.1959 - VI C 31.58
    "Ist die letzte Ernennung oder Beförderung eines Beamten fehlerfrei im Sinne des § 7 des Gesetzes zu Art. 131 GG vorgenommen worden, so bleibt für eine Entscheidung, daß frühere Ernennungen fehlerhaft gewesen seien, kein Raum (Bestätigung und Ergänzung von BVerwGE 3, 110 [113]).«.
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 7.63

    Bindungswirkung der Zulassung einer Revision im Urteil - Gewährung einer …

    Diese Rechtsauffassung entspricht der Grundkonzeption des Gesetzes zu Art. 131 GG, die nicht an dem Maßstab absoluter Gerechtigkeit ausgerichtet ist (vgl. hierzu BVerwGE 3, 88 [98, 99]; 9, 39 [41]; Urteil vom 25. Januar 1962 - BVerwG II C 11.60 - [Buchholz BVerwG 234, § 70 G 131 Nr. 1 mit Nachweisen]); insoweit ist die Rechtslage daher nicht klärungsbedürftig.

    In einem solchen Falle kann wohl kaum noch davon gesprochen werden, daß die gleichen politischen Beweggründe, die für die kommissarische Ernennung überwiegend bestimmend gewesen sind, auch noch bei der für die Anwendung des § 7 G 131 maßgebenden letzten Ernennung (vgl. BVerwGE 9, 39) den Ausschlag gegeben haben.

  • BVerwG, 26.02.1963 - II B 41.61

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beförderung vom Sekretär zum …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar im Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG VI C 31.58 - [BVerwGE 9, 39] ausgeführt, für eine Entscheidung, daß eine frühere Ernennung unberücksichtigt bleibt, sei kein Raum, wenn die letzte Ernennung fehlerfrei im Sinne des § 7 G 131 gewesen ist.

    Die Feststellung des Berufungsgerichts, die Klägerin habe die durch die überwiegend politische Motivation ihrer Sprungbeförderung zum Oberinspektor begründete Vermutung für das Fortwirken solcher Motive nicht zu widerlegen vermocht, jedenfalls habe sich trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht ermitteln lassen, ob den etwaigen sachlichen Beweggründen der Ernennungsbehörde das gleiche Gewicht beizumessen ist wie den politischen Motiven, und das auf Grund dieser Feststellungen gewonnene Ergebnis, daß auch die Beförderung der Klägerin zum Amtmann unberücksichtigt zu bleiben hat, entspricht daher der in BVerwGE 9, 39 ausdrücklich bestätigten ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit dem in BVerwGE 3, 110 veröffentlichten Urteil, wonach die mangelnde Aufklärbarkeit in den Fällen eine Vermutung der vorgenannten Art zu Lasten des betroffenen Beamten begründet.

  • BVerwG, 08.05.1963 - VI C 82.60

    Rechtsmittel

    Die gesonderte Prüfung der letzten Rechtsstellung des Betroffenen ist vor allem deshalb unentbehrlich, weil nur dann, wenn die letzte Rechtsstellung, die der Betroffene am 8. Mai 1945 innehatte, unberücksichtigt bleibt, die Anwendung des § 7 G 131 auf die zeitlich vorhergehenden Rechtsstellungen überhaupt in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung, u.a. BVerwGE 3, 110; 9, 39 [BVerwG 24.06.1959 - VI C 382/56]; Urteil vom 23. November 1961 - BVerwG II C 118.59 -), und weil es nicht ausgeschlossen ist, daß für eine spätere, insbesondere die letzte Beförderung vor dem 8. Mai 1945 nicht mehr die engen Beziehungen des Beamten zum Nationalsozialismus, sondern sachgerechte Beweggründe von mindestens gleichem Gewicht gewesen sind (Motivwandel; vgl. insbesondere BVerwGE 2, 10 [19, 20] sowie Urteil vom 26. April 1961 - BVerwG VI C 165.59 - mit weiteren Nachweisen und Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG II C 51.60 -).
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