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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.07.1959 - V C 60.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,298
BVerwG, 15.07.1959 - V C 60.57 (https://dejure.org/1959,298)
BVerwG, Entscheidung vom 15.07.1959 - V C 60.57 (https://dejure.org/1959,298)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juli 1959 - V C 60.57 (https://dejure.org/1959,298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Abgeltungsgesetz § 4 Abs. 2, § 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 9, 86
  • NJW 1959, 2085
  • DVBl 1960, 53
  • BB 1959, 978
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 106.58

    Rechtsmittel

    Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 60.57 - (NJW 1959 S. 2085) entschieden, daß eine regelwidrig zur vorübergehenden Benutzung weggenommene und später abhanden gekommene Sache erst in dem Zeitpunkt in Verlust geraten ist, als sie abhanden kam.
  • BVerwG, 02.12.1959 - V C 167.57

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat diese an sich selbstverständliche rechtliche Unterscheidung bereits in seinem Urteil vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 60.57 - (NJW 1959 S. 2085) gemacht.
  • BVerwG, 11.01.1967 - V C 119.65

    Abgrenzung zwischen Kriegsschaden und Besatzungsschaden - Bemessung einer …

    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 15. Juli 1959 (BVerwGE 9, 86) entschieden hat, versteht man unter dem Verlust einer Sache eine nicht nur vorübergehende Entziehung der Sache.
  • BGH, 28.02.1966 - III ZR 21/64

    Voraussetzungen für einen Anspruch aus Belegungsschäden an Grundstücken - Begriff …

    Von der Entschädigung seien nämlich nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes (BVerwGE 9, 86, 87; 10, 29, 33; 12, 247; NJW 1962, 2365 und 1963, 679 = BVerwGE 15, 176) nur sogenannte gezielte Schäden ausgeschlossen.
  • BVerwG, 11.07.1962 - V C 89.61

    Ordnungsmäßige Inanspruchnahme von Gegenständen des Kriegspotentials zur Nutzung …

    § 3 Abs. 1 Nr. 6 AbgG scheidet als Grundlage für einen Haftungsausschluß aus, weil insoweit nur die gezielten Vermögensschaden keine Besatzungsschäden sind, hier aber Sachschäden in Rede stehen (Urteile vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86 [BVerwG 15.07.1959 - V C 60/57]] und vom 23. Mai 1962 - BVerwG V C 81.61 -).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 81.61

    Ausgleichung von Schäden infolge der Beschlagnahme von Vermögen gemäß Gesetz Nr. …

    In demselben Sinne hat der erkennende Senat diese Frage zu § 3 Abs. 2 AbgG (Beschluß vom 5. Juli 1961 [BVerwGE 12, 312]) und - wenn auch nur andeutungsweise - zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 entschieden (Urteil vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86]).
  • BVerwG, 28.04.1965 - V B 119.64

    Zueignung einer Sache durch Angehörige einer Besatzungsmacht - Besatzungsschaden …

    Nach demUrteil des erkennenden Senats vom 15. Juli 1959 - BVerwG V C 60.57 - wird unter dem Verlust einer Sache im Sinne von § 4 AbgG eine nicht nur vorübergehende Entziehung der Sache verstanden und eine solche auch insbesondere darin gesehen, daß ein Angehöriger der Besatzungsmacht sich eine Sache zugeeignet hat.
  • BVerwG, 10.12.1962 - V CB 186.62

    Zulässigkeit einer unter der Bedingung der Revisionszulassung eingelegten …

    Dabei haben die Vorinstanzen auch zutreffend entschieden, daß "Verlust" jede nicht nur vorübergehende Entziehung der Sache bedeute (Urteil vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86]) und daß für § 2 des Gesetzes über die Abgeltung von Besatzungsschäden vom 1. Dezember 1955 (BGBl. I S. 734) der allgemeine Ursachenbegriff der adäquaten Verursachung gilt (Beschluß vom 5. Juli 1961 [BVerwGE 12, 312]).
  • BVerwG, 22.02.1962 - V B 71.61

    Rechtsmittel

    Auf den Zeitpunkt der Verwertung der Sache kommt es dagegen nicht an (Urteil vom 15. Juli 1959 [BVerwGE 9, 86]).
  • BVerwG, 12.05.1971 - V C 14.68

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) wegen einer …

    Unter einem Verlust wird bereits die nicht nur vorübergehende Entziehung des Besitzes verstanden, also auch - und gerade - das Abhandenkommen und die Umwandlung von Fremdbesitz in Eigenbesitz (BVerwGE 9, 86; 26, 1) [BVerwG 11.01.1967 - V C 119/65].
  • BVerwG, 27.01.1960 - V C 278.58

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 08.06.1961 - V B 6.61

    Rechtsmittel

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