Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2560
OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89 (https://dejure.org/1990,2560)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.06.1990 - 1 K 7/89 (https://dejure.org/1990,2560)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. Juni 1990 - 1 K 7/89 (https://dejure.org/1990,2560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauGB; § 1 Abs. 5 Nr. 2 BauGB
    Änderung; Bebauungsplan; Blick; Gebäude; See; Abwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung; Bebauungsplan; Blick; Gebäude; See; Abwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 1, 2

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachteil durch Verbauen der Aussicht (IBR 1991, 298)

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 173
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.06.1987 - 1 C 19/86

    Änderung; Bebauungsplan; Dach; Reparatur; Antrag; Flachdach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89
    Daß eine Betroffenheit in diesem Interesse im Einzelfall einen Nachteil i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO begründen kann, hat der Senat schon in seinem Beschluß v .30.6.1987 - 1 C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13, ausgeführt.

    Die aufgezeigten Umstände bedeuten nicht, daß wegen des schutzwürdigen Vertrauens der Antragsteller die Festsetzungen der 2. Änderung nicht geändert werden dürften, sondern nur, daß deswegen das Interesse der Antragsteller, eine weitere Einschränkung der Aussicht zu verhindern, zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen und damit die Enttäuschung des Vertrauens durch die Zulassung von Dächern mit einer Neigung bis zu 45° als Nachteil i. S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu werten ist (vgl. den Senatsbeschluß v. 30.6.1987, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.03.1989 - 1 C 10/88

    Kaufvertrag; Gemeinde; Bürger; Kauf; Bauland; Bebauungsplan; Festsetzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 01.06.1990 - 1 K 7/89
    Nach § 4 Abs. 4 BauNVO ist jedoch in einem Baugebiet, das wie das vorliegende Plangebiet als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen ist, eine Beschränkung der Zahl der Wohnungen auf nicht mehr als zwei Wohnungen je Wohngebäude nur "in bestimmten Teilen" des Gebiets, nicht in dem gesamten Gebiet zulässig (vgl. hierzu im einzelnen das Senatsurteil v. 10.3.1989 - 1 C 10/88 -, BauR 1989, 436 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.05.2009 - 1 MN 12/09

    Planung weiterer Baureihe vor bisherigem Abschluss der Bebauung; Präklusion des

    Anderes gilt nur, wenn es sich um eine besonders schützenswerte Aussicht handelt (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 29.7.1992 - 20 N 91.2692 -, BayVBl. 1993, 721 = BRS 54 Nr. 42 - Blick über besonders schönen Hang auf den Ammersee; vgl. a. Senatsurteil vom 1.6.1990 - 1 K 7/89 -, BauR 1991, 173 = BRS 50 Nr. 52: terrassierte, zu einem See abfallende Hanglage mit Flachdachfestsetzungen, welche nunmehr zum Nachteil des Normenkontrollantragstellers geändert werden sollen).
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

    Der Schutz einer bislang in den Außenbereich hinein genossenen freien Aussicht gehört in aller Regel (besonders schützenswerte Aussichten einmal ausgenommen; vgl. dazu BayVGH Urt. v. 29.7.1992 - 20 N 91.2692 -, BayVBl. 1993, 721 = BRS 54 Nr. 42 - Blick über besonders schönen Hang auf den Ammersee; vgl. a. Senatsurteil vom 1.6.1990 - 1 K 7/89 -, BauR 1991, 173 = BRS 50 Nr. 52) ebenso wenig zum abwägungsrelevanten Material (vgl. dazu etwa BVerwG, B. v. 23.12.1981 - 4 B 196.81 -, Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 25; B. v. 9.2.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895 = BRS 57 Nr. 42), wie das Interesse, vor fremder Einsicht bewahrt zu werden (vgl. zum Nachbarschutzrecht BVerwG, B. v. 3.1.1983 - 4 B 224.82 -, BRS 40 Nr. 192; B. v. 24.4.1989 - 4 B 72.89 -, BRS 49 Nr. 85).
  • OVG Niedersachsen, 19.04.2012 - 1 KN 23/11

    Änderung von Titel und Layout einer für Bekanntmachungen vorgesehenen Zeitung

    Anderes gilt nur, wenn es sich um eine besonders schützenswerte Aussicht handelt (vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 29. Juli 1992 - 20 N 91.2692 -, BayVBl. 1993, 721 = BRS 54 Nr. 42 - Blick über einen besonders schönen Hang auf den Ammersee; vgl. a. Senatsurteil v. 1. Juni 1990 - 1 K 7/89 -, BauR 1991, 173 = BRS 50 Nr. 52: terrassierte, zu einem See abfallende Hanglage mit Flachdachfestsetzungen, welche nunmehr zum Nachteil des Normkontrollantragstellers geändert werden sollen).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.09.1990 - 1 C 12/88

    Änderung örtlicher Baugestaltungsvorschriften in Bebauungsplänen

    Die aufgezeigten Umstände bedeuten nicht, daß wegen des schutzwürdigen Vertrauens der Antragsteller die Festsetzungen der ursprünglichen Fassung nicht geändert werden dürften, sondern nur, daß deswegen das Interesse der Antragsteller, eine Einschränkung der Sicht und der Besonnung zu verhindern, zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen und damit die Enttäuschung des Vertrauens durch die angegriffene Zulassung von geneigten Dächern als Nachteil i.S. des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO zu werten ist (vgl. den Senatsbeschl. v. 30.6. 1987, aaO und das Senatsurt. v. 1.6. 1990 - 1 K 7/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.1993 - 1 K 14/90

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Wohnbaufläche; Geschoßflächenzahl;

    Der Senat hat Einschränkungen der Aussicht als Nachteil im Sinne von § 47 VwGO nur dann angesehen, wenn sich aus der örtlichen Situation und der Vorgeschichte einer Planung ergab, daß den Bauherren eines Plangebietes der durch die Geländeverhältnisse gebotene Vorteil der Aussicht auf eine besonders reizvolle Landschaft, etwa einen See, nach den Absichten des Plangebers zugute kommen sollte (Beschl. v. 30.6. 1987 - 1 OVG C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13; Urt. v. 1.6. 1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.05.1996 - 1 K 20/95

    Bebauungsplan; Inkrafttreten; Abwägungsgebot; Stellplätze; Wohnraumbedarf;

    Eine besondere Situation in der Art, daß durch bisherige planungsrechtliche Festsetzungen die freie Aussicht von den Grundstücken der Antragsteller gesichert ist, besteht zugunsten der Antragsteller nicht (siehe hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 30.07.1987 - 5 S 2906/86 -, BRS 47 Nr. 11; OVG Lüneburg, Beschl. v. 30.06.1987 - 1 C 19/86 -, BRS 47 Nr. 13; OVG Lüneburg, Urt. v. 01.06.1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.1993 - 1 M 22/93
    Eine hinsichtlich der Freihaltung der Aussicht nach Westen besondere Schutzwürdigkeit des Antragstellers ergibt sich - soweit ersichtlich - auch nicht aus den bisherigen Planungen (siehe dazu: OVG Lüneburg, Urt. v. 01. Juni 1990 - 1 K 7/89 -, BRS 50 Nr. 52).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht