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   OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90   

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https://dejure.org/1991,2727
OLG Düsseldorf, 24.05.1991 - 22 U 280/90 (https://dejure.org/1991,2727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.05.1991 - 22 U 280/90 (https://dejure.org/1991,2727)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Mai 1991 - 22 U 280/90 (https://dejure.org/1991,2727)
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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sparbauweise und Schallschutzanforderungen bei Reihenhäusern (IBR 1991, 479)

Papierfundstellen

  • BauR 1991, 752
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 14.06.2007 - VII ZR 45/06

    Anforderungen an den Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern

    Nach den aufgrund sachverständiger Beratung getroffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (BauR 2001, 1262) und Düsseldorf (BauR 1991, 752, 753) entsprach die Ausfüllung mit Mineralfaserplatten den anerkannten Regeln der Technik.
  • OLG München, 28.05.2003 - 15 U 3660/00

    Schadensersatz für mangelhafte Schalldämmung

    Der Sachverständige hat dort festgestellt, dass "die übliche Ausführung für Haustrennwände bei Reihenhäusern eine zweischalige Konstruktion" sei; dies entspricht auch der herrschenden Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1169; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG Stuttgart BauR 1996, 718; OLG München Az. 9 U 3922/97).

    Ohnehin erlaubt auch das Bemühen um eine kostensparende Bauweise nicht die Nichteinhaltung der Regeln der Technik beim Schallschutz (vgl. OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 753; OLG München 9 U 3922/97).

    Zwar ist eine Unterschreitung dieser Mindeststandards durch Parteivereinbarung möglich (vgl. Kleine-Möller/Merl/Oelmaier, aaO., Rn 218 zu § 12); da die Kläger die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik aber redlicherweise erwarten durften (vgl. BGH NJW 1998, 2814, 2815), hätte es für die Abweichung von diesen Standards der Zustimmung der Kläger bedurft (vgl. BGH NJW 1984, 2457, 2459; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 787, 788; OLG Düsseldorf BauR 1991, 752, 754).

  • OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 12 U 42/03

    Berufshaftpflichtversicherung des Statikers: Risikoausschluss der bewussten

    Es ist seit dieser Zeit vielmehr allgemein üblich und anerkannt, Haustrennwände bei Reihenhäusern zweischalig mit einer mit Dämmmaterial ausgefüllten Schalenfuge zu erstellen (OLG Düsseldorf, Baurecht 1991, 752).
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