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   OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03   

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https://dejure.org/2004,5929
OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03 (https://dejure.org/2004,5929)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.03.2004 - 13 U 1877/03 (https://dejure.org/2004,5929)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. März 2004 - 13 U 1877/03 (https://dejure.org/2004,5929)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebend bedingtes Absonderungsrecht an Auszahlungsforderung des Guthabens auf streitgegenständlichem Konto; Gleichzeitige Pfandrechtsbestellung bei Vereinbarung über Einzahlung eines Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto; Antrag auf Herausgabe der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewährleistungseinbehalt: Wann ist das Sperrkonto insolvenzfest?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zunft-starke.de (Kurzinformation)

    Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto ist nicht insolvenzfest

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungseinbehalt: Wann ist das Sperrkonto insolvenzfest? (IBR 2004, 567)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1310
  • BauR 2004, 1677
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.12.1995 - XI ZR 15/95

    Ermittlung des Inhabers eines Girokontos

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Dieser Umstand ist zwar nicht allein entscheidend, doch kommt ihm jedenfalls mehr als bloße Indizwirkung zu (BGH ZIP 1996, 271; WM 1983, 14).

    Jedenfalls sind die der Bank insoweit bekannt gewordenen Umstände heranzuziehen (BGH ZIP 1996, 271).

  • BGH, 24.06.2003 - IX ZR 75/01

    Rechte des Treugebers in der Insolvenz des Treugebers

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Eine echte Treuhand ist in der Regel nur dann anerkannt, wenn dem Treuhänder das Treugut aus dem Vermögen des Treugebers übertragen worden war (BGH ZIP 2003, 1613).
  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Es ist dem Geschäftsführer einer GmbH gerade nicht möglich, seine gesetzlich zwingend festgelegte Vertretungsbefugnis durch eigene Erklärung einzuschränken, da er als Organ der juristischen Person im Außenverhältnis (§ 37 II GmbHG) stets allein handlungsfähig sein muss (BGHZ 26, 330, 333; BGHZ 38, 26, 33).
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Es ist dem Geschäftsführer einer GmbH gerade nicht möglich, seine gesetzlich zwingend festgelegte Vertretungsbefugnis durch eigene Erklärung einzuschränken, da er als Organ der juristischen Person im Außenverhältnis (§ 37 II GmbHG) stets allein handlungsfähig sein muss (BGHZ 26, 330, 333; BGHZ 38, 26, 33).
  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 353/95

    Kenntnis des Vertragspartners von Beschränkungen der Vertretungsmacht;

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Dies lässt zwar Ausnahmen zu, wenn der Geschäftsführer bei Abschluss eines Vertrages Beschränkungen zum Gegenstand der vertraglichen Regelung macht, da jedenfalls der Vertragspartner dann nicht mehr schutzwürdig ist (vgl. BGH ZIP 1997, 1419).
  • BGH, 19.11.1992 - IX ZR 45/92

    Aussonderung eines Sonderkontoguthabens im Konkurs des Grundstücksverwalters

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Diese ist aber erforderlich, um die wirtschaftliche Inhaberschaft eines Treugebers im Rahmen der Aussonderung der rechtlichen Inhaberschaft gleichstellen zu können (vgl. BGH ZIP 1993, 213).
  • BGH, 21.10.1982 - VII ZR 369/80

    Beweislast - Ungerechtfertigte Bereicherung - Bankkonto - Gutschrift -

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Dieser Umstand ist zwar nicht allein entscheidend, doch kommt ihm jedenfalls mehr als bloße Indizwirkung zu (BGH ZIP 1996, 271; WM 1983, 14).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 43/94

    Aufklärungspflicht von Banken bei Geschäften mit selbständigen Optionsscheinen

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Es ist unter besonderer Berücksichtigung des Einzelfalls zu prüfen, wer nach dem erkennbaren Willen des die Kontoeröffnung Beantragenden Gläubiger der Bank werden sollte (BGH ZIP 1994, 1924).
  • BGH, 17.04.1986 - IX ZR 54/85

    Kontosperre zugunsten eines Gläubigers im Konkurs des Schuldners

    Auszug aus OLG Dresden, 04.03.2004 - 13 U 1877/03
    Grundsätzlich kann zwar in einer Vereinbarung einer Kontosperrung eine Verpfändung liegen (vgl. BGH ZIP 1986, 720).
  • BGH, 25.05.2010 - VI ZR 205/09

    Schutzgesetzverletzung durch strafbare Untreue: Unterlassene Einzahlung eines

    Die Einrichtung eines bloßen Sperrkontos mit Sperrvermerk genügt demgegenüber nicht, weil hierdurch nur ein schuldrechtlicher Anspruch des Auftragnehmers begründet würde, der dem Auftragnehmer in der Insolvenz des Auftraggebers weder ein Absonderungsrecht gemäß § 84 InsO noch einen Anspruch auf Aussonderung nach § 47 InsO gewähren würde (OLG Dresden, BauR 2004, 1310; Greeve, aaO).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.05.2007 - 3 L 243/03

    Abstandsflächenrelevanz einer grenzständigen Stützmauer

    Eine solche Stützmauer ist im Hinblick auf § 6 Abs. 11 Nr. 2 LBauO M-V a.F./ § 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 LBauO M-V n.F. jedenfalls dann nicht abstandsflächenrelevant, wenn diese nicht erkennbar im zeitlichen Zusammenhang zur Ermöglichung einer Grenzbebauung ohne Einhaltung von Abstandsflächen geschaffen wurde (vgl. zu einem solchen Fall: VGH Kassel, B. v. 16.06.2004 - 3 UE 2041/01 -, BauR 2004, 1310).
  • OLG München, 19.12.2006 - 9 U 3780/06

    Sperrkonto

    Der Senat schließt sich dem bereits in erster Instanz vorgelegten Urteil des OLG Dresden (BauR 2004, 1310) an, wonach in der Insolvenz des Auftraggebers (hier: ... Baugesellschaft mbH) dem Auftragnehmer (hier: der Klägerin) kein Absonderungsrecht nach § 84 InsO oder ein Aussonderungsrecht als Treuhänder nach § 47 InsO zusteht.
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