Rechtsprechung
| BVerwG, 08.09.1977 - IV B 41.77 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 19 Abs. 2, 35 Abs. 2 und 3 BBauG.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fehlender Charakter einer Erholungslandschaft bei Außenbereichsvorhaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauvorhaben im Außenbereich - Erholungslandschaft - Außenbereichsflächen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 21.02.1975 - 5 K 591/73
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1976 - X A 799/75
- BVerwG, 08.09.1977 - IV B 41.77
Papierfundstellen
- BauR 1977, 403
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
§ 19 Abs. 2 BBauG kennzeichnet den "Außenbereich" nur dahin, daß er nicht im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans und nicht innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegt; er kann deshalb nicht schlechthin mit Vorstellungsbildern wie dem der "freien Natur", der "Stadtferne", der "Einsamkeit" oder ähnlichem verbunden werden (vgl. Urteil vom 1. Dezember 1972 - BVerwG IV C 6.71 - BVerwGE 41, 227 (232f)). - BVerwG, 14.03.1975 - IV C 41.73
Zulässigkeit von Camping- oder Zeltplätzen im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Bezüglich der öffentlichen Belange, die gemäß § 35 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl I S 341) - BBauG - nicht durch ein "sonstiges Vorhaben" im Außenbereich beeinträchtigt werden dürfen, ist allerdings in dem Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - (BRS 15 Nr. 31 [S. 68]), in dem Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - (BVerwGE 48, 109 [115 f.)) und übrigens auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen worden, daß der Außenbereich - unter dem Gesichtspunkt der "natürlichen Eigenart der Landschaft" - in erster Linie der naturgegebenen Bodennutzung und als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit erhalten bleiben soll. - BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71
Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Gleiches gilt bezüglich der von der Beschwerde geltend gemachten Abweichung von dem Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG IV B 24.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 125) und dem Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 109 [S. 87 f.]).
- BVerwG, 27.10.1964 - I B 35.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Bezüglich der öffentlichen Belange, die gemäß § 35 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 (BGBl I S 341) - BBauG - nicht durch ein "sonstiges Vorhaben" im Außenbereich beeinträchtigt werden dürfen, ist allerdings in dem Beschluß vom 27. Oktober 1964 - BVerwG I B 35.63 - (BRS 15 Nr. 31 [S. 68]), in dem Urteil vom 14. März 1975 - BVerwG IV C 41.73 - (BVerwGE 48, 109 [115 f.)) und übrigens auch in weiteren Entscheidungen ausgesprochen worden, daß der Außenbereich - unter dem Gesichtspunkt der "natürlichen Eigenart der Landschaft" - in erster Linie der naturgegebenen Bodennutzung und als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit erhalten bleiben soll. - BVerwG, 04.02.1972 - IV B 66.71
Bestimmung des Umfangs des Bestandsschutzes - Übertragung des Bestandsschutzes …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Das Berufungsurteil beruht nicht auf einer Abweichung von den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts; es ist nicht zu erkennen, daß die dem Berufungsurteil zugrundeliegende Rechtsauffassung von der Rechtsauffassung abwiche, die den genannten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zugrunde liegt (so die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff der Abweichung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO , vgl. zB Beschluß vom 4. Februar 1972 - BVerwG IV B 66.71 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 86 [S. 30]). - BVerwG, 25.02.1976 - 4 B 24.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Abweichung im Sinn des § 132 …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Gleiches gilt bezüglich der von der Beschwerde geltend gemachten Abweichung von dem Beschluß vom 25. Februar 1976 - BVerwG IV B 24.76 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 125) und dem Urteil vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - (…Buchholz a.a.O. Nr. 109 [S. 87 f.]). - BVerwG, 26.05.1967 - IV C 38.66
Abgrenzung zwischen unbeplantem Innenbereich und Außenbereich - Zulässigkeit …
Auszug aus BVerwG, 08.09.1977 - 4 B 41.77
Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Senats vom 26. Mai 1967 - BVerwG IV C 38.66 - (BRS 18 Nr. 53) ab.
- OVG Niedersachsen, 13.09.2011 - 1 KN 56/08
Rechtmäßigkeit eines großflächigen, die Tierhaltung beschränkenden einfachen …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen die naturgegebene Bodennutzung des Außenbereichs und seine Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit als Schutzgüter nebeneinander (…vgl. z.B. Urt. v. 3.5.1974 - IV C 10.71 -, BauR 1974, 328 ;… Urt. v. 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114 ; Beschl. v. 8.9.1977 - IV B 41.77 -, BauR 1977, 403 ;… Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = DVBl. 1994, 1141). - BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 57.77
Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens in Kraft getretenen …
Was die "natürliche Eigenart der Landschaft" angeht, deren Funktion hier nicht in bezug auf eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung, sondern nur in bezug auf Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit in Betracht kommt, so hat der Senat schon - z.B. im Beschluß vom 8. September 1977 - BVerwG IV B 41.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 140 S. 57 [58]) - klargestellt, daß nicht jede Fläche des Außenbereichs Erholungsfunktion hat. - VGH Bayern, 29.06.2026 - 1 CS 26.652
Eilantrag einer anerkannten Umweltvereinigung gegen die Baugenehmigung für die …
Nur wenn sich das Baugrundstück wegen seiner natürlichen Beschaffenheit weder für die Bodennutzung eignet noch für Erholungszwecke oder wenn es seine Schutzwürdigkeit bereits durch bereits erfolgte anderweitige Eingriffe eingebüßt hat, wird der Belang nicht beeinträchtigt (…vgl. BVerwG, B.v. 18.1.1983 - 4 B 230.82 - juris Rn. 4; B.v. 8.9.1977 - IV B 41.77 - BauR 1977, 403).
- VG Koblenz, 14.12.2023 - 4 K 461/22
Keine Baugenehmigung zur Errichtung eines Tierschutzhofes für Hunde im …
Rn. 38 Zudem soll der Außenbereich auch wegen des Erholungswertes der Landschaft für die Allgemeinheit gegenüber einer wesensfremden Bebauung geschützt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. September 1977 - IV B 41.77 -, juris, LS). - OVG Niedersachsen, 19.12.2012 - 1 MN 164/12
Inhaltliche Anforderungen an einen Bebauungsplan bei Einschränkung der …
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stehen die naturgegebene Bodennutzung des Außenbereichs und seine Erholungsmöglichkeiten für die Allgemeinheit als Schutzgüter nebeneinander (…vgl. z.B. Urt. v. 3.5.1974 - IV C 10.71 -, BauR 1974, 328;… Urt. v. 14.3.1975 - IV C 41.73 -, BVerwGE 48, 109 = NJW 1975, 2114; Beschl. v. 8.9.1977 - IV B 41.77 -, BauR 1977, 403;… Urt. v. 16.6.1994 - 4 C 20.93 -, BVerwGE 96, 95 = DVBl. 1994, 1141). - VG Augsburg, 16.05.2013 - Au 5 K 11.1663
Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; gesetzlicher Parteiwechsel; …
Nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB) soll der Außenbereich, auch wegen des Erholungswertes der Landschaft für die Allgemeinheit, möglichst weitgehend von Bebauung freigehalten werden (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.1977 - IV B 41.77 - BauR 1977, 403 f.). - VG Saarlouis, 21.06.2022 - 5 L 544/22
Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben
Vielmehr umfasse der Außenbereich den gesamten nicht beplanten Bereich, der nicht in Zusammenhang bebaut sei, das heißt wo die vorhandene Bebauung nicht als Ordnungs- und Regelungsfaktor für die Bebauung bisher nicht bebauter Grundstücke in Betracht komme.[Vgl. BVerwGE 41, 227; BVerwG; BauR 1977, 403.][Vgl. BVerwGE 41, 227; BVerwG; BauR 1977, 403.] So sei die Bebauung eines ca. 5,0 ha großen unbebauten Geländes, das auf 3 Seiten von bebauten Gebieten umgeben sei, nach § 35 BauBG zu beurteilen, weil die umgebende Bebauung wegen der räumlichen Entfernung nicht in der Lage sei, prägend auf ein Bauvorhaben mitten in der freien Fläche zu wirken (sog. Außenbereich im Innenbereich). - OVG Schleswig-Holstein, 09.05.1995 - 1 L 152/94
Lärmschutzwall; Aufschüttung; Bauliche Anlage; Genehmigungspflicht; Außenbereich; …
- BVerwG, 10.02.1987 - 4 B 260.86
Liegen eines Grundstücks innerhalb eines Bebauungszusammenhangs - Darlegung einer …
- BVerwG, 18.01.1983 - 4 B 230.82
Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich - Fehlende Sicherung einer …
Daß eine nicht nach § 35 Abs. 1 BBauG privilegierte bauliche Nutzung solcher Außenbereichsflächen, welche - abweichend von der Regel - nicht land- oder forstwirtschaftlich nutzbar sind und auch nicht als Erholungslandschaft für die Allgemeinheit in Betracht kommen, nicht die natürliche Eigenart der Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 tiré 7 BBauG beeinträchtigt, bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren; das liegt auf der Hand und ist übrigens vom Senat - wie die Beschwerde verkennt - z.B. in der Entscheidung vom 8. September 1977 - BVerwG IV B 41.77 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 140) ausgeführt worden. - VG Regensburg, 14.02.2017 - RN 12 K 16.1120
"Dienen" eines Betriebsleiterwohnhauses im Rahmen einer landwirtschaftlichen …
- BVerwG, 23.11.1990 - 4 B 139.90
Rechtmäßigkeit der Nichtzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die …
- BVerwG, 26.01.1983 - 4 CB 1.83
- OVG Niedersachsen, 14.03.2000 - 1 M 390/00
Fremdenverkehr; öffentlicher Belang
- BVerwG, 18.05.1982 - 4 B 90.82
Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft als öffentlicher …
- BVerwG, 20.01.1978 - 4 B 187.77
Baurechtliche Qualifizierung der Erweiterung einer Jagdhütte durch einen Anbau - …
- VG Augsburg, 22.03.2012 - Au 5 K 11.538
Vorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Abgrenzung …
- VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 9 K 10.02219
Rechtmäßige Versagung eines Vorbescheides; Vorhaben im Außenbereich; öffentliche …
- VG Ansbach, 16.06.2010 - AN 9 K 09.01875
Unzulässigkeit eines nicht privilegierten Vorhabens (Wochenendhaus mit Carport) …
- VG Ansbach, 18.05.2011 - AN 9 K 11.00516
Erfolglose Klage auf Vorbescheid für Wohnbebauung im Außenbereich
- VG Ansbach, 04.08.2010 - AN 9 K 09.02127
Nutzungsänderung eines Wochenendhauses zur dauerhaften Wohnnutzung lässt die …
- VG Ansbach, 20.10.2009 - AN 9 K 09.00018
Werbetafel im Außenbereich
- BVerwG, 27.01.1983 - 4 B 6.83
Möglichkeit der Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft durch ein …
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