Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 209/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 596 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzpflichten des Auftragnehmers bei Dachsanierung)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorgerichtliches Anerkenntnis ; Positive Vertragsverletzung ; Eindringen von Feuchtigkeit; Verkehrssicherungspflicht ; Schutzmaßnahmen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Dachsanierung: Schutzpflichten des Dachdeckers gegen Wassereinbruch
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie sicher muss ein Notdach sein? (IBR 2001, 14)
Verfahrensgang
- LG Wuppertal, 12.10.1999 - 1 O 87/99
- OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 209/99
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1344
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Bremen, 08.04.1997 - 3 U 81/96
Stürme mit Orkanböen sind an der Nordsee nicht ungewöhnlich!
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 21 U 209/99
Auch dieses Geschehen geht zu Lasten der Beklagten, weil mit starken Winden im Herbst gerechnet werden muß und auch insoweit ausreichende Sicherungsmaßnahmen zu treffen sind (vgl. insoweit auch OLG Bremers, BauR 1997, 854 f. zu § 7 Nr. 1 VOB/B).
- OLG Düsseldorf, 18.05.2001 - 22 U 207/00
Sorgfaltspflichten des Dachdeckers - Abrissauftrag - Abdeckung gegen eindringende …
Ihn treffen gegenüber dem Eigentum des Bestellers Sicherungs- und Obhutspflichten, deren Art und Umfang von den besonderen Umständen des Einzelfalles abhängen ( vgl. BGH NJW-RR 1997, 342 sowie zur Obhutspflicht des Werkunternehmers auch die Entscheidung des Senates in NJW-RR 1997, 181) Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht wurde in der von den Beklagten in Bezug genommen Entscheidung des OLG Frankfurt eine grundsätzliche Verpflichtung des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, angenommen, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern und Maßnahmen gegen vorhersehbare Witterungseinflüsse zu treffen ( OLG Frankfurt NJW 1989, 233; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 2000, 1344 ). - AG Kerpen, 11.06.2004 - 21 C 215/03
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten; …
Aufgrund dieser allgemeinen Schutzpflicht des Werkunternehmers ist es Aufgabe des Dachdeckers, der ein vorhandenes Dach öffnet, den Eintritt von Niederschlägen durch die von ihm geschaffenen Öffnungen zu verhindern (OLG Frankfurt NJW 89, 233; OLG Düsseldorf BauR 00, 1344; OLG Celle NJW-RR 03, 15 f.).
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