Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 1; ; ZPO § 492 Abs. 1; ; ZPO § 411 Abs. 4; ; ZPO § 411 Abs. 4 S. 2; ; ZPO § 485 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens bei längeren Vergleichsverhandlungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fortsetzung des selbständigen Beweisverfahrens; Beendigung des Beweisverfahrens; Ergänzungsfragen; Ende der Beweissicherung ; Beweiserhebung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Selbständiges Beweisverfahren: Frist für Ergänzungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 30.05.2000 - 2 OH 25/98
- OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Papierfundstellen
- BauR 2000, 1775
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BGH, 03.12.1992 - VII ZR 86/92
Ende der Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Grundsätzlich ist die Beweissicherung mit ihrer sachlichen Erledigung beendet, bei schriftlichen Sachverständigengutachten zumeist schon dann, wenn das Gutachten den Parteien übergeben wird (BGHZ 120, 329 = BauR 1993, 221;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 9. Auflage, Rdn. 111). - BGH, 21.02.1973 - VIII ZR 212/71
Begriff der höheren Gewalt; Beendigung des Beweissicherungsverfahrens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Ergänzt oder erläutert der Sachverständige sein Gutachten, so tritt die Erledigungswirkung in der Regel mit dem Verlesen des Protokolls bzw. dem Zugang der schriftlichen Ergänzung ein (BGH 60, 212;… Ingenstau/Korbion, Kommentar zur VOB, § 13 VOB/B, Rdn. 378). - OLG Hamm, 26.05.1995 - 18 W 4/95
Vorverlegung der Fälligkeit für den Maklerlohn in AGB, formularmäßige …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210).
- OLG Köln, 24.01.1997 - 1 W 1/97
Verspäteter Antrag auf Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210). - OLG Frankfurt, 18.08.1993 - 13 W 39/93
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung des Gutachtens im selbständigen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210). - OLG Braunschweig, 04.02.1992 - 3 W 81/91
Beweissicherungsverfahren; Beantragung eines Gutachtens nach Beendigung des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.08.2000 - 21 W 36/00
Andernfalls ist das Beweisverfahren beendet (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1526 f.,1527; OLG Braunschweig BauR 1993, 251; OLG Frankfurt a. M. BauR 1994, 139 f. 140) und seine Fortsetzung ist nicht veranlaßt (OLG Köln NJW-RR 1998, 210).
- OLG München, 01.12.2000 - 28 W 3034/00
Rechtzeitigkeit von Anträgen, Fragen und Einwendungen
Anträge, Fragen und Einwendungen, die erst mehr als 4 Monate nach Zugang des Gutachtens eingehen, weil sich ein zunächst einzuholendes Privatgutachten verzögert, können nur dann ausnahmsweise noch als rechtzeitig hingenommen werden, wenn zuvor die Absicht, das gerichtliche Beweisverfahren noch fortzusetzen, spätestens 2 Monate nach Zugang des Gerichtsgutachtens unter Angabe der konkreten Umstände mitgeteilt worden war (Anschluß an OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1775 ).«.So war auch in dem vom OLG Düsseldorf entschiedenen Fall, in dem ein Zeitraum von 5 1/2 Monaten bis zum Eingang des Antrags auf Fortsetzung des Beweisverfahrens im Einzelfall im Hinblick auf dazwischen liegende ernsthafte Vergleichsverhandlungen noch als angemessen angesehen wurde (vgl. BauR 2000, 1775 ), die Tatsache außergerichtlich laufender ernsthafter Vergleichsverhandlungen dem Gericht binnen eines Monats nach Abschluss der gerichtlichen Beweisaufnahme mitgeteilt worden.
- OLG Celle, 29.01.2008 - 14 W 43/07
Möglichkeit zum Ersatz einer fehlenden Unterschrift unter einem nicht in einer …
OLG Düsseldorf, BauR 2000, 1775. - OLG Düsseldorf, 27.04.2004 - 5 W 7/04
Selbständiges Beweisverfahren: Mündliche Erläuterung eines schriftlichen …
Die Festlegung einer Regelfrist, innerhalb derer bei unterlassener Fristsetzung durch das Gericht die Beteiligten eines selbständigen Beweisverfahrens die Ergänzungsfragen mitzuteilen haben, verbietet sich vor diesem Hintergrund (…vgl. OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Naumburg, Beschluss vom 23.09.2002, 6 W 101/02), jedoch dürfte nur in Ausnahmefällen ein zeitlicher Abstand von mehr als 3 Monaten zwischen Zustellung des schriftlichen Gutachtens und Eingang des Antrages des Beteiligten auf Beantwortung von Ergänzungsfragen durch den Sachverständigen als angemessener Zeitraum im Sinne des § 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO angesehen werden (vgl. zu einem solchen Ausnahmefall OLG Düsseldorf, 21. Zivilsenat, Beschluss vom 28.08.2000, 21 W 36/00, BauR 2000, 1775).
- OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 5 W 51/00
Beitritt des Streitverkündeten im selbständigen Beweisverfahren
Fehlt es an einer derartigen Fristsetzung, ist ein Antrag auf Ergänzung oder Erläuterung gem. §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 1 ZPO in angemessenem zeitlichem Zusammenhang mit der Zustellung des Gutachtens zu stellen (OLG Düsseldorf [21.ZS.] BauR 2000, 1775; OLG Düsseldorf [22.ZS.] NZBau 2000, 385, 386; OLG Frankfurt BauR 1994, 139, OLG Braunschweig BauR 1993, 251). - OLG Naumburg, 23.09.2002 - 6 W 101/02
Zur Frage innerhalb welchen Zeitraums nach Abschluss des selbständigen …
Ob man den Antrag auf Ergänzung binnen Monatsfrist stellen muss (so das Landgericht Dortmund in NZBau 2000, 342) oder ob man mit dem OLG Celle (MDR 2001, 108-109) einen Zeitraum von drei Monaten oder mit dem OLG München (MDR 2001, 531 im Anschluss an OLG Düsseldorf BauR 2000, 1775) einen solchen von vier Monaten für ausreichend hält, braucht hier nicht entschieden zu werden; denn die Antragsgegnerin hat ihren Antrag auf Erläuterung jedenfalls nicht in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Übergabe des schriftlichen Gutachtens gestellt. - LG Konstanz, 27.05.2003 - 12 T 109/03
Voraussetzung der Zulässigkeit von Gegenanträgen; Beendigung von …
Da es häufig der Fall sein wird, dass die Notwendigkeit entsprechender Ergänzungsfragen erst nach Erhalt des schriftlichen Gutachtens zuverlässig beurteilt werden kann, erscheint es auch wenig überzeugend, in zeitlicher Hinsicht für die Beurteilung einer Verfahrensverzögerung an einen früheren Zeitpunkt anzuknüpfen (vgl. OLG Düsseldorf, Baurecht 2000, 1775).
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