Rechtsprechung
| OLG Celle, 25.05.1999 - 16 U 236/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Architektenhaftung: Vereinbarte Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Bauabnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 635; AGBG §§ 9, 11 Nr. 10 lit. f, § 24
Vereinbarung einer Gewährleistungsfrist im Architektenvertrag
Papierfundstellen
- BauR 2000, 759
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Oldenburg, 17.01.2017 - 2 U 68/16
Haftung eines Ingenieurs für Fehler des von ihm beauftragten Tragwerksplaners; …
Denn grundsätzlich enthält der Schadensersatzanspruch des Bauherrn wegen Baumängeln als Folge von Planungsfehlern des Architekten oder Ingenieurs auch die Kosten eines Vorprozesses des Bauherrn gegen den ausführenden Unternehmer, soweit dieser Vorprozess verloren geht, weil der Bauherr sich das Planungsverschulden des Architekten oder Ingenieurs zurechnen lassen muss, und der Architekt oder Ingenieur seine Gewährleistungspflicht im Vorfeld verneint hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 25. Mai 1999 - 16 U 236/98 - juris). - OLG München, 29.01.2008 - 13 U 3811/07
Architektenhaftung: Fristsetzung zur Mängelbeseitigung mit Ablehnungsandrohung …
Da insoweit der Zurechnungszusammenhang nicht unterbrochen wird, hat der Schädiger dann auch für den gesamten durch seine pflichtwidrige Handlung verursachten Schaden Ersatz zu leisten (BGH WM 1983, 1104, OLG Celle BauR 2000, 759). - KG, 13.12.2005 - 6 U 140/01
Architektenvertrag: Haftungsverteilung für fehlende Gleitfugen zwischen Architekt …
Vielmehr handelt es sich bei der Anordnung von Dehnfugen um Standardwissen, das auch jeder Architekt besitzen muss (vgl. BGH BauR 1971, 265, 266 - für eine Setzungsfuge;… BGH, Urt. v. 14.1.1960 - VII ZR 219/58; OLG Celle BauR 2000, 759 ff.; LG Stuttgart BauR 1997, 137, 138; OLG München IBR 1997, 205; OLG Köln BauR 1988, 241, 244; OLG Düsseldorf BauR 1973, 252, 253; OLG Karlsruhe MDR 1969, 49).
- LG Detmold, 23.02.2007 - 1 O 282/04
Haftung des Architekten für Bauüberwachungsfehler
Rn. 54 Denn aufgrund der Unklarheiten über die Ursachen der festgestellten Mängel und des Verhaltens des Beklagten in diesem Prozess - in dessen Rahmen ihm der Streit verkündet und der Beklagte als Zeuge vernommen wurde - musste die Klägerin davon ausgehen, dass den Beklagten selbst keine Gewährleistungspflichten trafen und stattdessen die Mängel in den Verantwortungsbereich des Bauunternehmers fielen [vgl. OLG Celle BauR 2000, 759]. - OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00
Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken
Kosten aus Verfahren, die dem Besteller daraus entstehen, dass der Statiker den Mangel seines Werkes zu Unrecht verneint, sind von diesem als Mangelschäden zu ersetzen (vgl. OLG Celle - 16 U 0236/98 - BauR 2000, 759 ff.). - OLG Karlsruhe, 25.04.2005 - 9 U 159/04
Mangelhafte Bauplanung und Aufsicht des Architekten
Nachdem der Beklagte die Kläger durch eine mangelhafte Bauplanung und Bauüberwachung geschädigt hat, sie seine Rechtsauffassung vertretbarer weise vor Gericht vorgetragen und sich insoweit streitig gestellt haben, wäre es unbillig, ihnen nunmehr mit dem Argument, sie hätten die Ansprüche der Wohnungseigentümer sofort in voller Höhe erfüllen müssen, Schadensersatzansprüche abzuerkennen, soweit es um die Verfahrenskosten geht (vgl. OLG Celle Baurecht BauR 2000, 759). - OLG Naumburg, 21.12.2006 - 2 U 15/06
Rückforderung von Honorar nach neun Jahren!
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