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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11199
VGH Bayern, 13.02.2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13.02.2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
VGH Bayern, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - 20 B 00.2213 (https://dejure.org/2001,11199)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art 14; BayBO Art. 6 Abs. 1, Art. 70 Abs. 1
    Nachwirkender Bestandsschutz im Abstandsflächenrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung eines allgemeinen Wohngebiets im Bebauungsplan; Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit der Errichtung eines Gebäudes in "enger Reihe"; Beeinträchtigungen durch Betrieb eines Gewerbes; Errichtung eines Gebäudes in "enger Reihe"; Anforderungen des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2001, 744
  • BauR 2001, 1248
  • ZfBR 2001, 356 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.10.1974 - IV C 75.71

    Umfang der vom Bestandsschutz gedeckten Reparaturen; Wiederaufbau einer …

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  • VGH Bayern, 28.12.2016 - 15 CS 16.1774

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine sofort vollziehbare Nutzungsuntersagung für …

    (…BVerwG, U. v. 12.3.1998 - 4 C 10.97 - BVerwGE 106, 228 ff. = juris Rn. 26 ff.;… U. v. 19.2.2004 - 4 C 4.03 - BVerwGE 120, 130 = juris Rn. 17;… B. v. 22.5.2007 - 4 B 14.07 - ZfBR 2007, 582 f. = juris Rn. 9; BayVGH, U. v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl. 2002, 411 f. = juris Rn. 17;… OVG Saarl., B. v. 6.1.2012 - 2 B 398/11 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 22.11.2006 - 25 B 05.1714

    Historische Bebauung - kein planungsrechtlicher Zwang zur Aufgabe …

    Es kommt hinzu, dass die Behörden damit die Bildung einer schwer zugänglichen "engen Reihe" mit Wandabständen zwischen 0, 71 und 1, 07 m genehmigen, die allgemein als bauordnungsrechtlicher Missstand und Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung angesehen wird (vgl. z.B. BayVGH vom 18.9.1951 VGH n.F. 4,184 ff.; vom 19.10.1972 VGH n.F. 25, 142/145; vom 23.6.1995 Az. 20 B 94.1560; vom 5.3.1996 Az. 14 B 95.2747; vom 13.2.2001 BauR 2001, 1248 ; vom 10.4.2001 Az. 25 ZB 01.700;… NdsOVG vom 25.1.1978 a.a.O.;… OVG NRW vom 12.5.2005 a.a.O.).

    Die früheren Verhältnisse vor der Zerstörung des Nebengebäudes sind nicht mehr maßgeblich, denn nach dem Zweck des Gesetzes sollen abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden (BayVGH vom 13.2.2001 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 20.04.2020 - 15 ZB 19.1846

    Wiedererrichtung einer Terrasse auf einem grenzständigen Garagengebäude

    Dieses zitierte Urteil geht zurück auf eine ältere Entscheidung aus dem Jahr 2001 (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BayVBl 2002, 411 = juris Rn. 16 ff.).
  • VG Augsburg, 18.08.2011 - Au 5 K 10.662

    Abbruch eines baufälligen Fachwerkstadels

    Der abgebrochene alte Fachwerkstadel ist in die Beurteilung nicht einzubeziehen, da für ihn kein Bestandsschutz mehr besteht und es sich bei der beantragten Scheune um einen Ersatzbau handelt (BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).

    Dass ein Teilbereich eines im Übrigen bebauten Grundstückes wegen des Zuschnitts des Gesamtgrundstückes bei Einhaltung der erforderlichen Abstandsflächen nur eingeschränkt bebaut werden kann, rechtfertigt noch nicht die Annahme einer atypischen Fallgestaltung, zumal ein erweiterter, nachwirkender Bestandsschutz derart, dass Abweichungen für einen Ersatzbau eher als für einen sonstigen Neubau zulässig sind, im Abstandsflächenrecht nicht anzuerkennen ist (BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 15 CS 11.1640

    Abweichung; Abstandsflächen; Ermessen

    Es ist im Übrigen nicht unstreitig, ob eine nachwirkende Prägung des Altbestands angenommen werden kann (…vgl. Jäde, a.a.O., RdNr. 46 zu Art. 63; Dirnberger, Abstandsflächenrecht, RdNr. 314 jeweils bejahend; ebenso BayVGH vom 2.2.1995 Az. 14 AS 94.3711; a.A. BayVGH vom 13.2.2001 BauR 2001, 1248;… ablehnend auch Dhom, a.a.O., RdNr. 47 zu Art. 63 BayBO).
  • VG Bayreuth, 05.07.2019 - B 2 S 19.223

    Erfolgreicher Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO: Abweichung von …

    Bei der abstandsflächenrechtlichen Prüfung kann nicht an das bestehende Gebäude angeknüpft werden, weil dieses vollständig abgebrochen werden soll und durch den Abbruch seinen Bestandsschutz verliert (vgl. BayVGH, B.v. 13.02.2001 - 20 B 00.2213 - juris; B.v.10.04.2001 - 25 ZB 01.700 - juris).

    Als äußerste Grenze für eine Abweichung ist allerdings in jedem Fall die Vermeidung von "engen Reihen" zu beachten, die als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Satz 1 BayBO anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.4.2001 - 25 ZB 01.700 - juris; U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - juris;… Dhom/Franz/Rauscher in Simon/Busse, BayBO, Stand 12.2018, Art. 6 Rn. 612 und Art. 63 Rn. 47).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2024 - 2 L 76/24

    Anspruch auf Baugenehmigung, wenn dem Nachbarn ein Abstandsflächenverstoß …

    Zudem sollen nach dem Gesetzeszweck abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse nach Möglichkeit bereinigt und nicht verewigt werden; der Zeitpunkt für eine solche Bereinigung ist gekommen, wenn der Bestandsschutz für das bisherige Gebäude endet (vgl. BayVGH, Urteil vom 13. Februar 2001 - 20 B 00.2213 - juris Rn. 17 f.;… Beschluss vom 20. April 2020 - 15 ZB 19.1846 - juris Rn. 19).
  • VGH Bayern, 08.12.2011 - 15 ZB 11.1882

    Nachbarklage; Abweichung von Abstandsflächen; Beeinträchtigung des überlieferten …

    Selbst wenn hier von einem Neubau auszugehen wäre, wofür Vieles sprechen mag, scheidet eine Abweichung von den Abstandsflächenvorschriften beim Vorliegen einer atypischen Fallgestaltung nicht aus, ohne dass es darauf ankommt, ob eine nachwirkende Prägung eines abgerissenen Altbestandes angenommen werden kann (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213).
  • VGH Bayern, 05.04.2012 - 15 CS 11.2628

    Antrag des beigeladenen Bauherrn auf Abänderung eines Eilbeschlusses

    Die Vereinbarkeit mit den nachbarlichen Interessen ist nur eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Rechtmäßigkeit einer Abweichung (vgl. BayVGH vom 13.2.2001 Az. 20 B 00.2213 BauR 2001, 1248/1249 und vom 16.7.2007 Az. 1 CS 07.1340 NVwZ-RR 2008, 84/85).
  • VGH Bayern, 14.03.2022 - 1 ZB 22.89

    Nichteinhaltung der Abstandsflächen aufgrund Teilung des Grundstücks

    Abstandsflächenwidrige Bebauungsverhältnisse sollen nach Möglichkeit bereinigt werden und nicht verfestigt werden (BayVGH, U.v. 13.2.2001 - 20 B 00.2213 - BauR 2001, 1248).
  • VG Ansbach, 23.07.2024 - AN 3 K 22.01769

    Nachbarklage gegen nachträgliche Baugenehmigung

  • VG München, 02.01.2014 - M 8 SN 13.5141

    Nachbareilantrag; Abweichung von Abstandsflächen; Atypik; wechselseitiger …

  • VG München, 10.05.2022 - M 1 K 19.5065

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Sanierung eines Gebäudes: …

  • VG München, 25.04.2008 - M 9 SN 08.693

    Abweichung von Abstandsflächenvorschriften und bauliche Änderung eines …

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