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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5691
OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.09.2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. September 2000 - 22 U 25/00 (https://dejure.org/2000,5691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 631

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unbegründete Rechnungskürzung als Skontoabzug?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 631
    Voraussetzungen des Skonto-Abzugs; Darlegungs- und Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Skontoabzug; Darlegungs- und Beweislast; Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung; Beginn der Skontierungsfrist; Rechnungszugang; Abschlagsrechnung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muss der Auftraggeber innerhalb der Skontierungsfrist einen Rechnungsabzug begründen? (IBR 2001, 8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1691
  • NZBau 2000, 561
  • BauR 2001, 1268
  • BauR 2001, 453 (Ls.)
  • BauR 2001, 454 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.1996 - VII ZR 233/94

    Zulässigkeit des formularmäßigen Ausschlusses der Abnahme durch Ingebrauchnahme; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Die inhaltliche Zulässigkeit einer solchen Vereinbarung, durch die die Skontogewährung auf Abschlagszahlungen erstreckt wird, begegnet keinen durchgreifenden Bedenken (vgl. BGH NJW 1996, 1346, 1347).
  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 22 U 90/99

    Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Vereinbarung von Skonto

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Saarbrücken, 20.08.1997 - 1 U 14/97

    Skontovereinbarung und Frist für Skontoabzug

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Sie trägt als Schuldnerin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 1998, 73, 74) und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist.
  • OLG München, 04.12.1991 - 27 U 346/91

    Skontovereinbarung in einem Werkvertrag

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Ob dies in einem Falle, in dem die Vertragsparteien - wie hier - Abschlagszahlungen auf die Werklohnforderungen vereinbart haben, stets bedeutet, daß der Skontoabzug erst von der Schlußrechnung vorgenommen werden darf und nur zulässig ist, wenn außer der Schlußzahlung auch alle Abschlagszahlungen fristgemäß geleistet wurden (vgl. OLG München - NJW-RR 1992, 790), ist in Literatur und Rechtsprechung streitig, braucht aber im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden.
  • OLG Frankfurt, 10.02.1998 - 22 U 58/96

    Grenzen der Produktbeobachtungspflicht eines Kfz-Alleinimporteurs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 119/92

    Rechtsnatur einer Skontoabrede

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.09.2000 - 22 U 25/00
    Eine Skontoabrede ist regelmäßig dahin aufzufassen, daß der vereinbarte Skontoabzug nur zulässig sein soll, wenn der Auftraggeber dem begründeten Zahlungsverlangen des Auftragnehmers innerhalb der vereinbarten Frist in vollem Umfang nachkommt (vgl. die Senatsurteile vom 13.11.1992 - 22 U 119/92 - OLGR 1993, 164 L und vom 19.11.1999 - 22 U 90/99 - BauR 2000, 729/730 = NJW-RR 2000, 545 = OLGR 2000, 121/122 sowie den Senatsbeschluß vom 15.04.1997 - 22 U 58/96 -).
  • OLG Stuttgart, 06.03.2012 - 10 U 102/11

    VOB-Vertrag: Verständnis einer Skontoklausel für Abschlagszahlungen; Ausnahme vom …

    Denn der Auftraggeber, der einen vereinbarten Skontoabzug vornehmen will, trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit seiner Zahlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also auch für den Zeitpunkt des Rechnungszugangs (…BGH Urt. v. 11.02.1998 - VIII ZR 287/97, WM 1998, 658, juris 7; OLG Düsseldorf Urt. v. 08.09.2000 - 22 U 25/00, BauR 2001, 1268ff, juris Rn. 8;… Kessen in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 2009, § 632 BGB Rn. 8).
  • LG Stuttgart, 24.10.2011 - 34 O 50/11

    Inanspruchnahme des Schuldners auf Leistung jeweils einer Bauhandwerkersicherung …

    Die Beklagte trägt als Auftraggeberin die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit der Zahlungshandlung und damit auch für den Beginn der Skontierungsfrist, also des Zugangs des Datums des Rechnungszugangs (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2000, 561).
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