Rechtsprechung
| OLG Celle, 24.08.2000 - 13 U 90/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadensersatzanspruch gegen den Architekten: Schadensminderungspflicht des Bauherrn bei Kenntnis der Schadensursache
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 635 BGB ; § 254 BGB
Planungsfehler; Balkonanlage ; Schadensersatz; Architekt; Wohnungseigentümergemeinschaft ; Obliegenheiten ; Nachbesserungsmaßnahme ; Schadensminderungspflicht - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 § 254
Schadensminderungspflicht der Wohnungseigentümer gegenüber Architekten - Obliegenheiten bei Veranlassung von Nachbesserungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mitverschulden einer WEG für Mangelfolgeschaden wegen unterlassener Sanierung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Planungsfehler; Balkonanlage ; Schadensersatz; Architekt; Wohnungseigentümergemeinschaft ; Obliegenheiten ; Nachbesserungsmaßnahme ; Schadensminderungspflicht
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verliert Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatzanspruch bei unterlassener Sanierung? (IBR 2001, 375)
Verfahrensgang
- LG Göttingen, 23.02.1995 - 2 O 268/88
- LG Göttingen, 17.09.1996 - 2 O 268/88
- OLG Celle, 24.08.2000 - 13 U 90/95
Papierfundstellen
- BauR 2001, 650
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87
Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens
Auszug aus OLG Celle, 24.08.2000 - 13 U 90/95
Das Unterlassungsverschulden im Sinne dieser Vorschrift setzt nicht die Verletzung einer besonderen Rechtspflicht voraus, sondern umfasst jeden Verstoß gegen Treu und Glauben, mithin ein Unterlassen derjenigen Maßnahmen, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach Lage der Sache ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden (BGH NJW 1989, 290, 291).
- KG, 11.02.2008 - 8 U 151/07
Gewerberaummiete: Obhutspflichten des Mieters hinsichtlich der Aufbewahrung von …
Das Unterlassungsverschulden im Sinne dieser Vorschrift setzt nicht die Verletzung einer Rechtspflicht voraus, sondern umfasst jeden Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) durch das Unterlassen von Maßnahmen, die ein vernünftiger und wirtschaftlich denkender Mensch nach der Sachlage ergreifen würde, um Schaden von sich abzuwenden (vgl. BGH in NJW 1989, 290 ff. = VersR 1988, 1178 ff.; OLG Celle in BauR 2001, 650 ff.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".