Rechtsprechung
| BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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VOB/B § 6 Nr. 6
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
VOB/B § 6 Nr. 6
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bauablaufbezogene Darstellung - Schadensersatz - Ausführungsplan - Bauablaufstörung - Produktivitätsverlust
- ra.de
- ic-weber.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 6 Nr. 6
Anforderungen an die Darlegung der Behinderung durch den Auftragnehmer - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anforderungen an die Darlegungslast einer Behinderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- IWW (Kurzinformation)
Objektplanung - Planungsterminverzug auch ohne Behinderungsanzeige
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie ist die Behinderung bei gestörtem Bauablauf darzulegen? (IBR 2002, 354)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Bauzeitenplan: Einzeltermine für Planvorlagen verbindlich? (IBR 2002, 356)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Kann ein Grundurteil ein unzulässiges Teilurteil sein? (IBR 2002, 389)
Papierfundstellen
- NJW 2002, 2716
- MDR 2002, 1118
- NZBau 2002, 381
- NJ 2002, 429
- WM 2002, 1552
- DB 2002, 2374
- BauR 2002, 1249
- ZfBR 2002, 427 (Ls.)
- ZfBR 2002, 562
Wird zitiert von ... (49) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.02.1986 - VII ZR 286/84
Schadensermittlung bei Bauverzögerungen auf einer Großbaustelle
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00
Insoweit dürfen zwar keine zu hohen Anforderungen an die Darlegungslast gestellt werden (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, BGHZ 97, 163, 166).Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß die Forderung nach einer konkreten Darstellung auch bei Großbaustellen nicht überhöht ist, weil es dem Auftragnehmer gerade in einem Fall, in dem er sich behindert fühlt, zuzumuten ist, eine aussagekräftige Dokumentation zu erstellen, aus der sich die Behinderung sowie deren Dauer und Umfang ergeben (BGH, Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, aaO).
Wegen der Anforderungen an die Darlegungslast verweist der Senat auf die im Urteil vom 20. Februar 1986 - VII ZR 286/84, BGHZ 97, 163, 165 dargestellten Grundsätze.
- BGH, 21.10.1999 - VII ZR 185/98
Schadensersatz wegen Behinderung durch verspätet fertiggestellte Vorgewerke
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00
Weiter ist erforderlich, daß die Behinderung adäquat-kausal durch hindernde Umstände verursacht worden ist, die auf der Verletzung einer vertraglichen Pflicht durch den Auftraggeber beruhen (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32, 35).Nur wenn die Informations-, Warn- und Schutzfunktion im Einzelfall keine Anzeige erfordert, ist die Behinderungsanzeige entbehrlich (BGH, Urteil vom 21. Oktober 1999 - VII ZR 185/98, BGHZ 143, 32, 36).
- BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93
Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …
Auszug aus BGH, 21.03.2002 - VII ZR 224/00
In diesem Fall kann ein Grundurteil ergehen (BGH, Urteil vom 9. Juni 1994 - IX ZR 125/93, NJW 1994, 3295, 3296).
- OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14
Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!
Eine diesbezügliche Mehrvergütung würde indes - wie von der Beklagten zu Recht eingewendet - zum einen eine bauablaufbezogene Darstellung (vgl. BGH, Urteil vom 21.03.2002, VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249;… Vygen/Joussen, a.a.O., Rn 1985/2020 ff. mwN) und zum anderen eine nachvollziehbare Abgrenzung des Zeitaufwandes für eine angebliche Wartezeit beim Verbau (§ 6 VOB/B) einerseits vom Zeitbedarf für angebliche Zusatz- bzw. Anpassungsarbeiten (§ 2 VOB/B) andererseits voraussetzen; diese beiden Voraussetzungen erfüllt das Vorbringen der Klägerin indes in beiden Instanzen nicht. - BGH, 24.02.2005 - VII ZR 141/03
Anforderungen an den Nachweis einer Behinderung des Auftragnehmers; Vereinbarung …
Dieses Urteil hat der erkennende Senat aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249 = NZBau 2002, 381 = ZfBR 2002, 562).Ist ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249 = NZBau 2002, 381 = ZfBR 2002, 562).
Zu diesen Änderungen hat die Klägerin nicht substantiiert vorgetragen (vgl. schon Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00, aaO).
- OLG Oldenburg, 20.08.2019 - 2 U 81/19
Ansprüche aus Werkverträgen über Tiefbauarbeiten; Ansprüche wegen einer …
Rn. 56 (1) Die schlüssige Geltendmachung eines solchen Anspruches durch den Auftragnehmer erfordert die Darlegung einer oder mehrerer Pflichtverletzungen des beklagten Auftraggebers sowie der sich daraus ergebenden Behinderungen der eigenen Leistung (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 -, juris Rn.23; Urteil vom 24. Februar 2005 - VII ZR 141/03 - juris Rn.13).Die unbestrittene Schwierigkeit, insbesondere die Kausalitäten darzustellen und im Streitfall zu beweisen, rechtfertigen es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht, dem Auftragnehmer Darlegungs- oder Beweiserleichterungen zu gewähren (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - VII ZR 141/03 - juris Rn.13; Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 -, juris Rn.23;… BGH NJW 1986, S. 1684).
Sofern ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen nicht zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung in der Lage ist, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 2005 - VII ZR 141/03 - juris Rn.13; Urteil vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 -, juris Rn.23).
- OLG Dresden, 09.01.2013 - 1 U 1554/09
Leistungsänderung führt zu Bauzeitverlängerung: Wie wird der neue Preis …
Der Auftragnehmer hat diese Voraussetzungen substantiiert darzulegen (BGH, Urteil vom 23.03.2002, Az.: VII ZR 224/00, Rn. 17; BauR 2002, 1249, 1251; Urteil vom 21.10.1999, Az.: VII ZR 185/98).Der Auftragnehmer hat diese Voraussetzungen substantiiert darzulegen (BGH, Urteil vom 23.03.2002, Az.: VII ZR 224/00, Rn. 17; BauR 2002, 1249, 1251; Urteil vom 21.10.1999, Az.: VII ZR 185/98).
- BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03
Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des …
Nach wörtlicher Wiedergabe eines Teils der Urteilsgründe aus dem Urteil des Senats vom 21. März 2002 - VII ZR 224/00 (BauR 2002, 1249 = NZBau 2002, 381 = ZfBR 2002, 562) führt das Berufungsgericht aus, das Balkendiagramm (Bild 4, 6 und 7) reiche nicht aus, die jeweiligen Behinderungen zu belegen. - OLG Köln, 28.01.2014 - 24 U 199/12
Voraussetzungen eines Anspruchs auf erhöhte Vergütung wegen Bauzeitverlängerung
Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (vgl. BGH, Urt. v. 21.03.2002, VII ZR 224/00, BauR 2002, 1249 ff., juris Rn23). - OLG Frankfurt, 03.02.2023 - 21 U 47/20
Mehrkostenansprüche des Auftragnehmers aus Bauzeitverlängerung und …
Ist ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (vgl. BGH NZBau 2002, 381, juris, Rn. 23). - KG, 28.05.2013 - 7 U 12/12
Ansprüche des Unternehmers bei vom Auftraggeber zu vertretenden …
Soweit ein Auftragnehmer mangels einer ausreichenden Dokumentation der Behinderungstatbestände und der sich daraus ergebenden Verzögerungen zu einer den Anforderungen entsprechenden Darstellung nicht in der Lage ist, geht das grundsätzlich nicht zu Lasten des Auftraggebers (BGH NJW 2002, 2716 ). - OLG Köln, 08.04.2015 - 17 U 35/14
Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Vergütung von Mehrkosten wegen …
Rn. 71 Entgegen der Ansicht der Klägerin vertritt auch der BGH die Auffassung, dass "der Schaden im einzelnen dargelegt und unter Beweis gestellt werden muss" (BGHZ 97, 163 ff. = BauR 1986, 347 ff. = juris Rn 10 mwN) und "konkret zu berechnen ist" (…aaO Rn 13; ähnlich OLG Dresden, BauR 2012, 1286 = juris Rn 35); eine abstrakte Darstellung des Schadens reicht nicht aus (BGH, BauR 2002, 1249 ff. = juris Rn 27; vgl. auch Eschenbruch/ Fandrey, BauR 2011, 1223, 1226).Der BGH hat bereits in den im Hinweis zitierten Entscheidungen (BGHZ 97, 163 ff.; BauR 2002, 1249 ff.) darauf abgestellt, dass eine abstrakte Darstellung des Schadens nicht ausreicht.
- OLG Zweibrücken, 03.12.2020 - 5 U 62/20
Darlegung von Ansprüchen wegen Bauzeitverlängerung aufgrund vertragsgemäßer- und …
Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei der dem vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegten Bauablauf (Soll 1) der sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).Eine abstrakte Zuordnung und Schadensberechnung bei dem der vom Auftragnehmer bei der Kalkulation zugrunde gelegte Bauablauf (Soll 1) dem sog. "störungsmodifizierten" Bauablauf (Soll 2) ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bauablaufs gegenübergestellt wird, ist somit für den Schadensnachweis nur bedingt geeignet, da damit nur eine verallgemeinernde, vom Einzelfall losgelöste, letztlich weitgehend fiktive Berechnungsmethode herangezogen wird (BGH NJW 1986, 1684; BGH NZBau 2002, 381;… BeckOK VOB/B/Oberhauser, 41. Ed. 30.4.2020, VOB/B § 6 Abs. 6 Rn. 29, 30).
- OLG Celle, 06.10.2021 - 14 U 39/21
Zulässigkeit der nachträglichen Geltendmachung eines Umbauzuschlags bei …
- OLG Frankfurt, 25.09.2015 - 4 U 268/14
Bauvertrag: Entschädigungsansprüche für Verzögerungen nach § 642 BGB und § 6 Nr. …
- LG Neuruppin, 14.06.2018 - 31 O 40/16
Anordnung der Straßenverkehrsbehörde = Verlangen einer zusätzlichen Leistung!
- OLG Köln, 23.02.2015 - 17 U 35/14
Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs wegen Bauzeitverzögerung
- OLG Stuttgart, 14.08.2018 - 10 U 154/17
Bauvertrag: Fälligkeit einer Werklohnforderung beim Einwand fehlender Prüfbarkeit …
- OLG Braunschweig, 15.06.2017 - 8 U 59/16
Schadenersatz wegen Bauzeitverzögerungen; Verschuldensunabhängiger …
- OLG Hamm, 12.02.2004 - 17 U 56/00
Wie wird der Verzögerungsschaden des Bauunternehmers abgerechnet?
- OLG Hamm, 19.06.2012 - 21 U 85/11
Aufforderung zur Termineinhaltung ist keine Beschleunigungsanordnung!
- OLG Frankfurt, 29.05.2015 - 24 U 7/15
Bauvertrag: Kosten für witterungsbedingten Mehraufwand
- OLG Hamburg, 16.11.2018 - 1 U 40/17
Bauvertrag: Entschädigungsanspruch des Auftragnehmers bei unterlassener …
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 22 U 112/13
Keine Baugenehmigung: Bauzeit wird zugunsten des Auftragnehmers verlängert!
- OLG Stuttgart, 17.03.2020 - 10 U 310/19
VOB-Vertrag: Fälligkeit der Schlussrechnung; Darlegungs- und Beweislast bei …
- LG Berlin II, 26.06.2025 - 12 O 74/22
Darlegung eines vertraglichen Mehrvergütungsanspruchs wegen einer …
- KG, 25.11.2016 - 21 U 31/14
Werklohnansprüche aus einem VOB-Vertrag über u.a. Lärmschutzwände
- OLG Stuttgart, 24.03.2026 - 10 U 72/25
Mangelbedingte Verzögerungsschäden vor Abnahme einer Architekten- oder …
- OLG Naumburg, 15.12.2005 - 1 U 5/05
Zum Vorliegen eines ungewöhnlichen Wagnisses i.S.v. § 9 Nr. 2 VOB/A bei einem …
- OLG Frankfurt, 23.07.2013 - 6 U 122/12
Schadenersatz c.i.c.
- OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - 22 U 140/16
Zahlung restlichen Werklohns für Innenputzarbeiten an einem Bauvorhaben Kündigung …
- LG Köln, 03.07.2018 - 5 O 456/17
- LG Karlsruhe, 13.01.2006 - 13 O 133/03
Verzug: Privatgutachtenkosten verschuldensunabhängig zu erstatten?
- KG, 22.08.2005 - 10 U 54/01
Pauschalpreisvertrag: Beweislastverteilung hinsichtlich einer Mindervergütung …
- OLG Düsseldorf, 07.06.2016 - 23 U 149/13
Keine Entschädigung ohne Dokumentation!
- LG Neuruppin, 13.04.2012 - 5 O 26/10
VOB-Vertrag: Anspruch auf Vergütung sogenannter Nullpositionen; Darlegungslast …
- LG Köln, 27.03.2026 - 18 O 17/25
Bauzeit verdoppelt: Planer geht leer aus!
- OLG Schleswig, 21.08.2024 - 12 U 29/23
Terminplan "umgeworfen", Vertragsstrafe hinfällig!
- OLG Frankfurt, 30.03.2010 - 5 U 38/09
Werklohnansprüche einer Subunternehmerin für Errichtung eines Sportstadions
- LG Köln, 08.03.2022 - 5 O 9/10
- OLG Düsseldorf, 01.03.2024 - 22 U 208/23
Feststellung der Wirksamkeit des Teilrücktritts i.R.d. Fertigstellung des …
- KG, 17.10.2006 - 21 U 70/04
VOB-Vertrag: Verspätete Berechnung einer unter Vorbehalt angegebenen …
- OLG Köln, 24.09.2004 - 20 U 90/03
Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer
- OLG München, 13.08.2024 - 28 U 4768/23
Werklohnanspruch, Kündigung des Bauvertrags, Fertigstellungsfrist, …
- OLG München, 07.04.2020 - 28 U 1694/19
Behinderung, Leistungen, Berufung, Schlussrechnung, Erfolgsaussicht, …
- LG Stuttgart, 14.07.2015 - 23 O 251/14
Ohne bauablaufbezogene Darstellung gibt es weder Schadensersatz noch …
- OLG Karlsruhe, 05.05.2015 - 13 U 181/13
Schadensersatz wegen Bauzeitverzögerung setzt bauablaufbezogene Darstellung …
- LG Hamburg, 12.05.2004 - 417 O 110/02
Was sind unmittelbar vertragliche, was zusätzliche Leistungen?
- OLG München, 05.03.2020 - 28 U 1694/19
Behinderung, Berufung, Leistungen, Bauvertrag, Wartezeit, Bauvorhaben, Leistung, …
- LG Aachen, 10.08.2010 - 12 O 268/09
Nachtrag im Bauvertrag
- LG Frankfurt/Oder, 07.11.2014 - 12 O 314/11
Entschädigungsanspruch wegen Verzögerung der Bauzeit
- LG Düsseldorf, 16.10.2013 - 7 O 345/12
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