Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 17 Nr. 5, Nr. 6
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sicherheitseinbehalt ohne Einzahlungspflicht auf Sperrkonto: Ablösung durch Bürgschaft; AGB-Gesetz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
VOB; Gewährleistung; Sicherungseinbehalt; Bürgschaft; Sperrkonto; AGB; Inhaltskontrolle
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ablösung des Sicherheitseinbehalts nur durch Bürgschaft: zulässig? (IBR 2002, 251)
Verfahrensgang
- LG Zwickau - 5 O 36/01
- OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 226
- BauR 2002, 807
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.03.2000 - VII ZR 475/98
Formularmäßige Ablösung des Gewährleistungseinbehalts durch Bürgschaft auf erstes …
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2001 - 11 W 1608/01
Das ist im Grundsatz auch vom Bundesgerichtshof anerkannt, vgl. zuletzt das Urteil vom 02.03.2000, VII ZR 475/98, u. a. veröffentlicht in BauR 2000, 1052.
- OLG Stuttgart, 24.03.2020 - 10 U 448/19
Anspruch auf Herausgabe einer Gewährleistungsbürgschaft
Eine Regelung, die die Ablösung eines Bareinbehalts allein das Stellen einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Bürgschaft vorsieht und eine Ablösung durch Hinterlegung von Geld nach § 17 Nr. 5 VOB/B damit ausschließt, stellt sich nicht als benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB dar (Entgegen OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01, Rn. 12, juris; Anschluss BGH…, Urteil vom 24. Oktober 2017 - XI ZR 362/15, BGH 216, 274 Rn. 35 und BGH, Urteil vom 13. November 2003 - VII ZR 57/02, BGHZ 157, 29, 31 f.).Die Einzahlung des Betrages auf ein gemeinsames Konto hingegen schütze beide Interessen angemessen und dürfe deswegen durch AGB nicht abbedungen werden (OLG Dresden, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 11 W 1608/01 -, Rn. 12, juris).
Der Senat verneint dies abweichend von den Entscheidungen des OLG Hamburg, BauR 1996, 904, und der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 24.10.2001 - 11 W 1608/01 - Rdnr. 12, juris.
- KG, 15.04.2008 - 21 U 181/06
Zahlungsanspruch aus einer Bürgschaftsurkunde; Gestellung einer Bürgschaft als …
Im Anschluß an die genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 1997 hat allerdings das OLG Dresden angenommen worden, daß schon dann, wenn bei einem fünfprozentigen Sicherheitseinbehalt nur eine selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft als Ausgleich gestellt werden darf, es sich um einen nicht angemessenen Ausgleich handele (OLG Dresden NZBau 2002, 226 = BauR 2002, 807 ; zustimmend Schmitz IBR 2002, 251 ; 2004, 67 ;… ders. Sicherheiten für die Bauvertragsparteien, ibr-online Stand 24.7.2007, Rn. 68 mit w.N.; schon früher OLG Braunschweig OLGR 1994, 180; OLG Hamburg IBR 1996, 363 ). - OLG Jena, 22.03.2005 - 8 U 599/04
Insolvenzverwalter verlangt Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes!
Auch die in der Klausel enthaltene Abbedingung des § 17 Nr. 5 VOB/B (Einzahlung auf ein Sperrkonto) verstößt gegen § 9 AGBG = § 307 BGB n.F. (OLG Dresden, BauR 2002, 807 f.; OLG Braunschweig, NJW-RR 1995, 81 f.;… Palandt/ Heinrichs, a.a.O., § 307 RdNr. 162). - LG Kiel, 05.04.2012 - 9 O 180/11
Bauvertrag: Wirksamkeit einer Klausel über die Gewährleistungssicherheit
Dabei hat die Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden, daß selbst dann, wenn in einer derartigen Klausel dem Auftragnehmer die Möglichkeit gegeben werde, den Einbehalt durch Stellung einer Bürgschaft zu überwinden, es sich um eine unangemessene Benachteiligung des Auftragnehmers handele und es nicht darauf ankomme, ob die verlangte Bürgschaft eine solche auf erstes Anfordern ist (vgl. OLG Dresden, BauR 2002, 807; BGH IBR 2011, 580).
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